W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Lohnfortzahlung bei Krankheit eines im Haushalt lebenden Kindes

S
schwarzwaldelch
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Forum, Bei Krankheit eines im Haushalt lebenden Kindes gibt das BGB nach §616 Freistellung mit Lohnfortzahlung, wenn im Tarif nichts anderes steht. In NRW steht im MTV § 8 Ziffer 4, dass der §616 BGB durch diesen ersetzt wird. Im § 8 MTV für NRW steht aber expiziet nichts über Freistellung bei Krankheit von Kindern, sondern nur bei Krankheit des Ehepartners. Unsere Rechtsabteilung wertet das so, als gäbe es keine Möglichkeit der Lohnfortzahlung in diesem Fall und man müsste Krankengeld über die Krankenkasse beziehen (10 Tage pro Jahr pro Kind) oder Urlaub nehmen. Ist dies Eurer Meinung nach Richtig?

Danke für die Antwort

85701

Community-Antworten (1)

N
nicoline

29.04.2010 um 09:33 Uhr

Schwarzwaldelch, der § 616 BGB kann durch TV oder AV anders geregelt werden und in Eurem Fall ist dann zu kranken Kindern nichts geregelt. Es sieht so aus, als wenn Du die Krankenkasse in Anspruch nehmen mußt!

Ihre Antwort