Hallo.
Direkt noch ne zweite Frage. Unsere Provisionsverkäufer im Hause bekommen im Krankheitsfälle als Lohnfortzahlung nur den Durchschnitt ihres festen Gehaltsbestandteiles und nicht auch den Schnitt Ihrer Provision. Dies ist entgegen dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Wir haben den AG mit einem beschlossenem Schreiben auf diese Missachtung des Gesetzes hingewiesen. Dieser sagte uns darauf hin nur, dass ihn dieses nicht interessiere würde und jeder einzelne müsse ihn halt erst einmal verklagen, da es sich hier um einen idividualrechtlichen Fall handeln würde. Sind uns als BR hier wirklich die Hände gebunden?? Immerhin betrifft es alle ca. 120 Provisionsverkäufer im Unternehmen.