Missachtung des Entgeltfortzahlungsgesetzes bei Krankheit
Hallo. Direkt noch ne zweite Frage. Unsere Provisionsverkäufer im Hause bekommen im Krankheitsfälle als Lohnfortzahlung nur den Durchschnitt ihres festen Gehaltsbestandteiles und nicht auch den Schnitt Ihrer Provision. Dies ist entgegen dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Wir haben den AG mit einem beschlossenem Schreiben auf diese Missachtung des Gesetzes hingewiesen. Dieser sagte uns darauf hin nur, dass ihn dieses nicht interessiere würde und jeder einzelne müsse ihn halt erst einmal verklagen, da es sich hier um einen idividualrechtlichen Fall handeln würde. Sind uns als BR hier wirklich die Hände gebunden?? Immerhin betrifft es alle ca. 120 Provisionsverkäufer im Unternehmen.
Community-Antworten (7)
06.09.2014 um 00:22 Uhr
Jap, AG hat Recht
06.09.2014 um 00:40 Uhr
@ Betriebsbonsai
Der Regelfall ist keine Arbeitsleistung wegen Urlaub; was wird den KollegInnen denn in diesem Fall gezahlt?
Wie ist denn der Provisionsanspruch überhaupt geregelt? Gibt es Zielvereinbarungen?
Mehr Informationen hier:
http://www.betriebsrat.com/urteile-br-arbeit-mitbestimmung-br-lohngestaltung
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/tk_sec.cgi?chosenIndex=UAN_nv_1005&xid=180021
http://www.praxis-fortbildung.de/Aktuelles/default.asp?IdAktuelles=233
Aber Ansprüche aus § 4 Abs.1a EntgFG können die KollegInnen tatsächlich nur individualrechtlich geltend machen.
06.09.2014 um 09:12 Uhr
@Hoppel: Bei uns kommt dazu, dass der Chef im Urlaubsfall auch das Gesetz beachtet, und den Provisionsschnitt bezahlt. Nur bei Krankheitsausfall sieht er es halt nicht ein. Die Verkaufsprovisionen sind ein per Arbeitsvertrag geregelter, fester Bestandteil des Lohnes. Nun denn, ich habe befürchtet, dass hier nur die individuelle Klage möglich ist.- Wird also eh kein Kollege wagen, da alle (zu recht) sagen, dass Sie nach einer Klage sicherlich auf der "Abschussliste" stehen würden (Chef=Inhaber der Firma). Danke für die Antworten.
06.09.2014 um 11:20 Uhr
Ihr könnt höchstens flankierend eine neue BV zum Provisionssystem fordern. Da seit Ihr ja in der Mitbestimmung und könnt so einiges Regeln.
06.09.2014 um 11:36 Uhr
@ Betriebsbonsai
Nicht so schnell die Flinte in´s Korn werfen!
Ist im AV ein Fixum und ein variabler Gehaltsanteil vereinbart?? Oder wird die Provision on top gezahlt? In beiden Fällen könnt ihr über den § 87 Abs.1 Nr. 11 BetrVG einhaken!!! Da scheint Euch aber das erforderliche Know how zu fehlen.
Ich kann Euch nur anraten, dass BRM ein Spezialseminar "Angestellte AN im Außendienst" besuchen, das von allen großen Schulungsanbietern angeboten wird. Das Thema "Vergütung" gehört immer zum Seminarinhalt!
06.09.2014 um 13:13 Uhr
Wenn es bereits einen arbeitsvertraglichen Punkt "Provision" gibt düfte es schwer werden, eine BV genau zu diesem Punkt abzuschließen und von der Einigungsstelle die Notwendigkeit einer solchen anerkannt zu bekommen.
06.09.2014 um 13:26 Uhr
Die Ansprüche lassen sich aber auch nach Arbeitsende noch einklagen. Also zumindest schön Buch führen!
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