Im Monatsgespräch bat uns der Arbeitgeber um eine Zustimmung zur Einstellung.

Bei dem neuen Arbeitnehmer handelt es sich um einen Auszubildenden, der als Vertreter für einen anderen Arbeitnehmer (Elternzeit) einen befristeten Arbeitsvertrag erhalten hat.

Das Problem: Bei der Eingruppierung wurde mit dem bisherigen Auszubildenen eine Entlohnung AT vereinbart, ansonsten (Urlaub etc.) gilt der bestehende Tarifvertrag (kein Haustarif).

Soweit uns bekannt ist, müssen wir der Einstellung und der Eingruppierung innerhalb einer Woche zustimmen. Wenn wir nicht antworten, dann gilt es als Zustimmung.

An der befristeten Einstellung an sich gibt es natürlich nichts auszusetzen. Aber die Eingruppierung stößt uns übel auf. Wir haben zwar noch nicht mit dem bisherigen Auszubildenden persönlich gesprochen, aber wir wissen, dass er sehr froh über einen Arbeitsvertrag ist. Dennoch kann es aber nicht sein, dass wir eine Mißachtung des bestehenden Tarifvertrages billigen, oder?

Wie haben wir uns korrekt zu verhalten, ohne dass wir durch unsere Reaktion die EInstellung des bisherigen Auszubildenden gefährden?