Erstellt am 05.09.2014 um 20:12 Uhr von Hoppel
@ demonio
Welche Gesetze wurden denn Deiner Meinung nach verletzt?
Mir fällt grad kein einziges ein.
Erstellt am 05.09.2014 um 20:12 Uhr von Kölner
Eine Wegstrecke ist ja ohne Patient.
Demnach kann man durch geschicktes abwechseln als fahrer locker unter den 10 Std bleiben.
Erstellt am 05.09.2014 um 20:34 Uhr von Snooker
Hmm, ich stehe gerade mit meinem LKW fast bei Leipzig und habe die Strecke mal mit meinem LKW Navitruck berechnet. Kilometer käme in etwa hin, aber nicht die Zeit. Mein LKW Navi berechnet mit 80 Km/h und sagt 6:46 min. Ich hoffe mal nicht das sich die Kollegen durch den BR Stunden erschleichen wollen.
Nachtrag
Sorry hatte versehentlich Ludwigsburg berechnet. Bei Ludwigshafen sind es 7:30 Stunden
Erstellt am 05.09.2014 um 20:37 Uhr von hohenossig
Stimmt so nicht, auf der Hinfahrt hat jeder im Wechsel den Pat. betreut und der andere ist gefahren. Somit kann keiner ohne Pause sofort die Rückfahrt antreten. Noch viel wichtiger ist zum ersten die Überschreitung der Dienstzeit nach Plan, welche schon vor der Fahrt abzusehen war und natürlich die länge der Arbeitszeit an diesem Tag. Weiterhin ist eine Arbeitszeit über acht bzw. zehn Stunden nur mit Bereitschaftzeit möglich. Hat jemand noch etwas dazu ?
Erstellt am 05.09.2014 um 20:41 Uhr von demonio
Also nach Navi bei mir 4.21 h je Strecke was durch Stau und Baustellen nicht reichte, dazu unterwegs mehrfach Patient aufs Klo und natürlich das Abholen und Verbringen im Krankenhaus. Besuche auf dem Klo verbunden mit Fahrerwechsel mit einem kranken oder Behinderten dauern auch gleich mal 10 bis 15 min.
Man sollte auch beachten das man sich bei dem Scheiß umbringen kann und nicht nur sich allein, Sicherheit ist wichtig für alle drei im Auto ! Wir hatte schon zwei Rettungswagen welche umgefallen sind.
In solchen Fällen werden die Gesetze von unseren Obersten schon mal verdrängt, ich werde das aber beenden glaube ich .
Leipzig – Ludwigshafen am Rhein (Ludwigshafen)
Es gibt 3 mögliche Routen
A4 A5
A9
A71 A81
Kosten
58.34 € mit Fahrzeugart Benzin
Autobahngebühren 0.00 € | Benzinkosten 58.34 €
Zeit
05h07 davon 04h47 auf Schnellstraßen
Distance
514 km davon 503 km auf Schnellstraßen
Erstellt am 05.09.2014 um 20:47 Uhr von Kölner
Gilt § 14 Abs 2 Nr 2 ArbZG nicht mehr?
Erstellt am 05.09.2014 um 20:55 Uhr von demonio
Krankentransporte sind planbare Fahrte und stellen keinerlei Notfall dar !!!
Naja vielen Dank, hier istwohl keiner aus dem Rettungsdienst welcher sich auskennt . Danke an alle
Erstellt am 05.09.2014 um 21:00 Uhr von Kölner
Erstellt am 05.09.2014 um 22:44 Uhr von Nubbel
§7 arbeitszeitgesetz sollte berücksichtigt werden.
und wenn man nach meinungen fragt, sollte man diese auch akzeptieren
Erstellt am 06.09.2014 um 09:44 Uhr von gironimo
Ein Notfalleinsatz war es wohl nicht. Also hätte der AG auch Zeit gehabt, die Mitbestimmung des BR (§ 87 BetrVG, Mehrarbeit, andere Arbeitszeit als die betriebl. vereinbarten Zeitrahmen) zu achten und die Zustimmung zu dieser Fahrt einzuholen.
Da hätten dann die gesetzlichen Detailfragen geklärt werden können.
Erstellt am 06.09.2014 um 10:40 Uhr von Hoppel
@ gironimo
Von was für einem betriebl. vereinbarten Zeitrahmen sprichst Du? Im Rettungsdienst wird man davon ausgehen dürfen, dass der Betrieb rund um die Uhr besetzt ist.
Also richten wir unser Augenmerk auf die Arbeitszeit 7-17 Uhr. Die AZ lt. Dienstplan wäre in der Tat auch dann überschritten worden, wenn Hin- und Rückfahrt ohne Zwischstopps, ohne Verkehrsbehinderungen etc. hätte absolviert werden können.
Übernahme Patient 8 Uhr, Fahrt - 1 Fahrer (aktiv), 1 Beifahrer (passiv), 1 Rett.Ass. beim Patienten (aktiv) - Übergabe Patient, Rückfahrt - 1 Fahrer (aktiv), 2 Beifahrer (passiv).
Mit Sicherheit hat jeder der drei Rett.Ass. einen Führerschein, also konnte man sich beim Fahren abwechseln. Auf der Hinfahrt waren zwei AN aktiv beschäftigt, ein AN befand sich in Arbeitsbereitschaft. Auf der Rückfahrt war ein AN aktiv beschäftigt und zwei AN in Arbeitsbereitschaft.
Fragen wir also erstmal, ob ein Tarifvertrag greift.
§ 7 ArbZG: In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden,
1. abweichend von § 3
a) die Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt,
[...]
Fragen wir als nächstes, ob es eine BV gibt und/oder was im AV vereinbart ist, bevor hier überhaupt über einen Verstoß gegen irgendein Gesetz nachgedacht wird.
Erstellt am 06.09.2014 um 17:41 Uhr von Snooker
Ich würde auch sagen das §14 Arbeitszeitgesetz greift.
http://www.chronosagentur.de/AZB/recht/pdf/2003-7-22%201%20ABR%2028-02.pdf
Erstellt am 06.09.2014 um 19:41 Uhr von hohenossig
Also die Besatzung bestand aus zwei Personen, einer Fahrer der andere Betreuer und das aller zwei Stunden im wechsel.
Von Arbeitszeit über zehn Stunden kann man hier nicht ausgehen, da auf dieser Fahrt keinerlei Bereitschaft möglich war. BV dazu gibt es nicht und auch keine Tarifvertraglichen Reglungen.
Aus meiner Sicht ist diese Fahrt nur mit Übernachtung möglich, wie es eine andere Organisation in Leipzig auch macht .
Da die Fahrt bereits am Nachmittag des Vortages geplant und angemeldet wurde, lag weder ein Notafall noch eine besondere Lage vor. Die Planung hätte also sofort mit einer Übernachtung durchgeführt werden können.
Erstellt am 07.09.2014 um 08:54 Uhr von Hoppel
@ hohenossig
"Von Arbeitszeit über zehn Stunden kann man hier nicht ausgehen, da auf dieser Fahrt keinerlei Bereitschaft möglich war. "
Da vertust Du Dich! Für die Hinfahrt stimmt Deine Aussage, für die Rückfahrt aber nicht! Auf der Rückfahrt war doch überhaupt kein Patient mehr zu betreuen.
Auf der Rückfahrt konnte/musste ebenfalls ein regelmäßiger Fahrerwechsel stattfinden; die Zeiten als Beifahrer wird man problemlos als Arbeitsbereitschaft werten können > Beifahrer hält sich bereit, den Fahrer abzulösen!
Guck auch mal hier rein: http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?lid=DE&did=10636
Wenn es keine BV gibt, macht eine!
Erstellt am 07.09.2014 um 09:43 Uhr von gironimo
von welchem betrieblichen Arbeitszeitrahmen ich rede? Selbst wenn der Betrieb 24 Stunden tätig ist, gibt es doch so etwas wie eingeteilte Schichten
>Zwei Kollegen hatten einen Dienst im Krankentransport von 7 bis 17 Uhr<
Und wenn die Kollegen einen Einsatz machen müssen, der eben nicht in ihre Schicht passt .......
Erstellt am 07.09.2014 um 19:49 Uhr von hohenossig
Also mehr wie zwölf Stunden wie hier geht ja eh nicht ohne Übernachtung !!!
Bereitschaftszeit im Krankenwagen als Beifahrer ist auch nicht möglich, da man auch als Beifahrer ohne Patient aktiv ist und sich nicht für mögliche Arbeit in Bereitschaft hält. Weiterhin wurden gesetzliche Pausen und Ruhezeiten nicht eingehalten !!!
Die Zeit als Beifahrer ist Arbeitszeit, bei Busfahrern ist es nur Ruhezeit falls sie sich in die Ruhekabine legen können und dort ausruhen oder schlafen können.
Krankentransporte sind keine Notfälle und sind planbar, und somit sind Überschreitungen der Dienstplanmäßigen Arbeitszeit nur in Außnahmefällen um max. 10 min möglich und das nur durch unvorhergesehene Ereignisse. (das ist durch den Anwalt bestätigt)
Das aller wichtigste fehlt ja noch: auf der Rückfahrt wollte keiner der Beiden auf Grund der Ermüdung mehr fahren und einfach nur nachhause kommen !!! Sollte hier und in diesem Beruf neben den Gesetzen nicht die Sicherheit und Gesundheit aller immer im Vordergrund stehen ? Sollte man solche Fahrten auf Krampf durchführen, und kann es nicht sein das ein Kollege um 17.30 Uhr vieleicht sein Kind aus dem Kiga holen musss ?
Erstellt am 07.09.2014 um 20:22 Uhr von Snooker
Ich würde eure Aussagen nicht so per se für richtig oder fasch halten. Beispiel von uns LKW Fahrern. Wenn wir mit zwei Mann auf dem Bock sitzen gibt es eine Verordnung die besagt, das der LKW in 30 Stunden mindestens 9 Stunden stehen muss. Was ja hei?t, bei zwei Mann sind 21 Std. am Stück erlaubt. Kann sein das es bei Krankenwagenfahrer, oder Sanitätern auch so ne Regelung gibt.
Erstellt am 07.09.2014 um 21:01 Uhr von hohenossig
Gibt es nicht, wen Du im Auto bist egal als was und egal ob mit oder ohne Patienten ist es Aktivzeit. Bei Bereitschaft hälst du dich an einem Ort auf, um im Bedarf die Arbeit aufzunehmen,also zb in der Rettungswache.