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BR Sitze und GBR Stimmengewichtung

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Diddelmaus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

frage nach der BR Gremiumsbesetzung und der Stimmengewichtung im GBR. Also, wenn 2000 Personen (1000 Leiharbeitnehmer, 1000 eigene MA) am Tag der Wahlen gewählt haben, ist die Mitgliederzahl des BR Gremiums nur an den eingenen MA zu rechnen, richtig??

Wenn dann 2 Personen in den GBR entsendet werden, zählen dann alle die gewählt haben, incl. der Leiharbeitnehmer (also hier 2000 Personen) oder auch nur pro entsandter GBR Mitglieder 500?? 2x500 ist für 1000 eigene AN??

Bitte um Hilfe, und wenn beim BR so gerechnet wird, wieso setzt sich das evtl. beim GBR anders zusammen??

Danke und Gruß

1.33505

Community-Antworten (5)

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wahlvst

07.02.2011 um 18:55 Uhr

Diddelmaus

ein Blick ins Gesetz, ins BetrVG schafft auch hier Klarheit

§ 47 (7) Jedes Mitglied des Gesamtbetriebsrats hat so viele Stimmen, wie in dem Betrieb, in dem es gewählt wurde, wahlberechtigte Arbeitnehmer in der Wählerliste eingetragen sind. Entsendet der Betriebsrat mehrere Mitglieder, so stehen ihnen die Stimmen nach Satz 1 anteilig zu.

Also, die Leiharbeitnehmer welche zu Recht auf der Wählerliste standen zählen mit. Es zählt der Stand der Wählerliste am Wahltag, egal was danach geschieht.

D
Diddelmaus

07.02.2011 um 19:57 Uhr

Hallo nochmal,

das verstehe ich aber nicht. Wieso sind dann beim BR nur die eigenen Mitarbeiter zu rechnen? Also bei 1000 eigenen und 1000 Leiharbeitnehmer, die auch gewählt haben, wieso zählen dann nur die Arbeitnehmer? Aslo 13 BR Mitglieder im BR für 1000 Arbeitnehmer. Und für den GBR zählen dann alle 2000 Personen??

Verstehe ich nicht. Bitte also nochmals um Erklärung und hilfe.

Gruß

W
wahlvst

07.02.2011 um 20:09 Uhr

diddelmaus

ganz einfach, weil es im Gesetz in unterschiedlichen §§ so geregelt ist. Einmal geht es man der Anzahl der Wähler lt. Wählerliste und einmal danach wie viele An im Betrieb, nicht im Entleiherbetrieb dauerhaft beschäftigt sind. Man muss Gesetze nicht unbedingt verstehen, nur beachten ;-)

Das eine sind die §§ 7 ff das ander §§ 47ff

D
Diddelmaus

08.02.2011 um 17:27 Uhr

Hallo nochmal,

es ist also richtig, das beim BR für die Bildung der Sitze nur die eigenen AN zählen und für die Stimmengewichtung im GBR die ganzen Personen die am Tag auf der Wählerliste standen zählen??

Habe ich das jetzt richtig verstanden??

Danke und Gruß

D
DocPille

08.02.2011 um 17:31 Uhr

@wahlvst

Man muss Gesetze nicht unbedingt verstehen, nur beachten

geile Aussage

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