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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Krankentransport bei Unwetter, Frage gestellt durch ein MA an BR!

N
Norwayhunter
Jan 2018 bearbeitet

Hallo und guten Tag! Ich bin als BR - Mitglied in einem großen Rettungsdienst und Krankentransportunterneme n tätig.

Vor kurzen bin ich von einem MA gefragt worden, ob er einen normalen Krankentransport zu einem Konsil bei den zur Zeit herrschenden Witterung durch zu führen.

Der Transport von einem Krankenhaus sollte morgens um 6:30 zu einem ca. 35 km entfernten Krankenhaus stattfinden. An dem Morgen sind aber bis zu 50 cm Neuschnee gefallen, die Strecke ist bekannt für extreme Schneeverwehungen, einigen Strassensperrungen und eine bestehende Unwetterwarnung.

Nochmal zur allgemeinen Verständnis, es ist kein Notfallpatient gewesen, sondern nur ein Patient zu einer Untersuchung. Wie z.B. Ihr geht zu Eurem Hausarzt.

Der Sanitäter äußerte arge Bedenken für seine und dem Patienten seine Gesundheit. Mußte die Fahrt gemacht werden, da hier die Gefahr größer war, als das Ziel!?

Ich hatte den Sanitäter gesagt, er muß schon die Fahrt annehmen und beginnen. Hier sehe ich nämlich die Gefahr, wegen einer Arbeitsverweigerung. Allerdings habe ich ihm geraten, wenn es nicht vertretbar ist, die Fahrt zu unterbrechen oder gar abzulehnen, mit angabe der Gründe.

Aber nun die wichtige Frage, welche § kann ich im Falle einer ABG - Massnahme anwenden um mich für den Sanitäter einzusetzen?

Danke für die Antworten. MFG. Ingo

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Community-Antworten (3)

W
wahlvst

12.12.2010 um 12:34 Uhr

Stelle doch die Frage einfach einmal an die zuständige BG. Denn wenn es zu einem Unfall, hier dann Arbeitsunfall kommt ist sie ja mit im Boot und muss ggf. Leistungen tragen.

Letztlich ist es aber auch so, so lange der ÖPN fährt sehe ich besonders für Rettungsdienste keinen Grund nicht fahren zu sollen/müssen.

Auch ein Besuch "nur beim Hausarzt" kann sehr wichtig und notwendig sein. Das ist also kein Argument.

Letztlich die Frage, wie sind die Koll. zur Arbeit und wieder nach Hause gekommen. Doch nicht etwas mit dem Pkw???

A
alterBrummbär

12.12.2010 um 12:40 Uhr

Norwayhunter, man hätte nach §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes, eine so genannte Risikobeurteilung durchführen können/müssen?

L
Lotte

12.12.2010 um 14:31 Uhr

Norwayhunter, letztendlich kannst Du jetzt im Nachhinein in diesem Fall gegen eine AG Maßnahme als BR kaum etwas unternehmen. Da könnte höchstens ein Gericht entscheiden, ob sie gerechtfertigt ist oder nicht. Aber nehmt es doch als Ausgangspunkt für Gespräche und trefft Absprachen mit dem AG, wie die AN sich in solch schwierigen Situationen schützen können.

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