Hallo und guten Tag!
Ich bin als BR - Mitglied in einem großen Rettungsdienst und Krankentransportunterneme n tätig.

Vor kurzen bin ich von einem MA gefragt worden, ob er einen normalen Krankentransport zu einem Konsil bei den zur Zeit herrschenden Witterung durch zu führen.

Der Transport von einem Krankenhaus sollte morgens um 6:30 zu einem ca. 35 km entfernten Krankenhaus stattfinden. An dem Morgen sind aber bis zu 50 cm Neuschnee gefallen, die Strecke ist bekannt für extreme Schneeverwehungen, einigen Strassensperrungen und eine bestehende Unwetterwarnung.

Nochmal zur allgemeinen Verständnis, es ist kein Notfallpatient gewesen, sondern nur ein Patient zu einer Untersuchung. Wie z.B. Ihr geht zu Eurem Hausarzt.

Der Sanitäter äußerte arge Bedenken für seine und dem Patienten seine Gesundheit. Mußte die Fahrt gemacht werden, da hier die Gefahr größer war, als das Ziel!?

Ich hatte den Sanitäter gesagt, er muß schon die Fahrt annehmen und beginnen. Hier sehe ich nämlich die Gefahr, wegen einer Arbeitsverweigerung. Allerdings habe ich ihm geraten, wenn es nicht vertretbar ist, die Fahrt zu unterbrechen oder gar abzulehnen, mit angabe der Gründe.

Aber nun die wichtige Frage, welche § kann ich im Falle einer ABG - Massnahme anwenden um mich für den Sanitäter einzusetzen?

Danke für die Antworten.
MFG. Ingo