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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Dürfen Änderungen einer Vorlage zur Betriebsvereinbarung nach dem Beschluss vorgenommen werden?

D
dickschädel
Jan 2018 bearbeitet

Moin zusammen, Ich habe ein problem mit den rechtlichen ansichten unseres Betriebsratsvorsitzenden... Zuerst wird in der sitzung abgestimmt, das die betriebsvereinbarung verschoben wird, bis sie geprüft wurde. (TOP:Beschluss Pausenregelung) in der gleichen sitzung belabert er die anderen mitglieder, und läßt erneut abstimmen. die zustimmung zur betriebsvereinbarung wurde erteilt. tagesordnungspunkte für aufhebung des Beschlusses , gab es nicht... ( War es einer, die verschiebung?) im nachhinein wurden änderungen an der Betriebsvereinbarung vorgenommen.... was kann ich gegen diese willkür machen? was es rechtlich sauber vom Vorsitzenden?

welche Änderungen vorgenommen wurden weiß ich nicht. Nach der stzung wurde etwas geändert ,wurde mir gesagt ...

1.00802

Community-Antworten (2)

G
gironimo

07.02.2016 um 17:14 Uhr

natürlich war es nicht sauber - aber wenn Du bei Abstimmungen nicht die Mehrheit bekommst, wird es problematisch.

Wie sehen denn die Änderungen aus?

A
AlterMann

08.02.2016 um 15:48 Uhr

Naja, zwischen belabern und überzeugen ist der Unterschied vermutlich die Sichtweise. Aber selbst wenn man in diesem Fall die Neuabstimmung für gültig hält, bezöge sie sich nur auf die ursprüngliche Fassung der BV. Wird der Text nachträglich geändert, liegt ein neuer Entwurf vor, über den noch gar nicht abgestimmt wurde.

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