Muss AG Anzahl MA bei Samstagsarbeit nennen?
Hallo, ich möchte als Schriftführer unseres BR ein Formular erstellen, mit dem die GF beim BR Samstagsschichten beantragen kann. Müssen in der Beantragung die Anzahl und die Namen der MA stehen? Welcher § zählt hier (§87BetVG wahrscheinlich)?
Community-Antworten (3)
04.09.2014 um 20:18 Uhr
Formulare führen zum Automatismus. Der AG reicht es ein. Irgendwer macht einen Stempel darunter "BR-stimmt zu" und Mehrarbeit ist ein Dauerzustand.
Ansonsten - ja, der BR muss schon wissen, wer wann wie lange arbeiten soll; also konkrete Angaben. Und ja, es ist der 87er.
04.09.2014 um 20:32 Uhr
Und wenn ihr richtig gut seid, besteht ihr auf freiwilligkeit
04.09.2014 um 22:31 Uhr
Anzahl und die Namen der MA ??? Sind diese MA zu Überstunden verpflichtet ??? Gruß Hassan
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