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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitszeitenregelungen - Verfall von Überstunden am Monatsende

J
JuliaINXN
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

gibt es bei jemand von euch eine Regelung dahingehend, dass eine bestimmte Anzahl von über den vertraglich vereinbarten hinausgehenden Arbeitsstunden am Monatsende verfallen?

Wir verhandeln aktuell eine neue BV zur Flexibilisierung von Arbeitszeit und unser Arbeitgeber beharrt darauf, dass jeden Monat 10 Stunden mehrgeleistete Zeit am Monatsende verfallen und nur die hierüber hinausgehenden Stunden einem Gleitzeitkonto gutgeschrieben werden. Zur Begründung führt er an, dass wir schließlich die Möglichkeit hätten, auch zwischendurch mal private Dinge zu tun, wie Online-Banking, private E-Mails beantworten, etc. Seit Monaten diskutieren wir hierüber und sind mittlerweile mit unseren Argumenten am Ende, da es leider gesetzlich erlaubt ist, eine solche Regelung herbeizuführen.

Hat jemand Erfahrung hiermit?

Viele Grüße Julia Reinhardt

1.73004

Community-Antworten (4)

B
BloodyBeginner

03.09.2014 um 13:32 Uhr

Wenn der Arbeitgeber die Überstunden angeordnet bzw. gebilligt hat, sind sie anfallen und müssen vergütet werden. Ein Verfallen der Zeit würde ich als BR nicht mittragen, da es quasi bedeutet der BR ist dafür dass man für lau arbeitet. Wenn Verfallen der 10 Stunden zum Monatsende bedeutet, 10 Stunden werden automatisch ausgezahlt, die restlichen Überstunden werden einem Gleitzeitkonto gutgeschrieben kann ich damit leben.

G
gironimo

03.09.2014 um 13:36 Uhr

Seit Monaten diskutieren wir hierüber und sind mittlerweile mit unseren Argumenten am Ende<

Dann wäre es doch jetzt mal Zeit für die E-Stelle.

Online-Banking und private E-Mail - und das 10 Stunden im Monat - naja.

Da würde ich dann doch lieber regeln, dass derartige Dienste nicht während der Arbeitszeit in Anspruch genommen werden.

P
Pickel

03.09.2014 um 17:52 Uhr

30 Minuten pro Tag sind sicher nicht völlig unwahrscheinlich. Aber natrülich hat Gironimo recht. Íhr solltet für eine klare Trennung zwischen Freizeit und Arbeitszeit sorgen (das kann man dem AG über eine BV auch anbieten) und im Gegenzug eine klare Bezahlung aller Stunden einfordern.

S
Stoni

04.09.2014 um 20:50 Uhr

Moin, habt ihr mal überstunden nicht genehmigt ? Ihr solltet vielleicht mal eure "macht" nämlich den 87er ins spiel,bringen. Was glaubt ihr wie lange euer AG übrstunden streicht, wenn es keine mehr gibt. Dazu braucht es keine bv.

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