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Einsicht in Unterlagen §34 (3) BetrVG

W
wieso
Nov 2019 bearbeitet

Hallo,

folgender Fall: Flexible Arbeitszeit mit BV BR hat einen Antrag auf angeordnete Überstunden zu behandeln. Der BRV kann keine aktuelle Übersicht der Zeitkonten vorlegen, somit ist nicht prüfbar, ob die beantragten Überstunden bereits geleistet/angenommen wurden.

Überstunden werden meist freiwillig geleistet aber in diesem Fall eben nicht und die Info, dass es angeordnete Überstunden sind habe ich erst in der Sitzung erhalten, also keine Zeit mit dem Kollegen vorher zu sprechen.

Über den Antrag wurde trotzdem beschlossen, ich habe mich enthalten.

Kann ich den BRV auffordern, die Zeitkonten nachträglich anzufordern und mir dann Einsicht zu gewähren?

Greift in diesem Fall §34 (3), wenn die Unterlagen dem BR noch gar nicht vorliegen?

Eine GO gibt es nicht und der BRV fordert maximal zum Monatsende eine Übersicht der Zeitkonten an, die dann aber nur den Stand zum Monatsende wiedergibt.

Auf einen Beschluss zu drängen bringt auch nichts, weil wir ein 3er Gremium sind und grundsätzlich 2:1 abgestimmt wird.

Hier könnte nur §34 (3) helfen.

Besten Dank im Voraus.

wieso

38608

Community-Antworten (8)

C
celestro

18.11.2019 um 16:55 Uhr

"dass es angeordnete Überstunden sind habe ich erst in der Sitzung erhalten, also keine Zeit mit dem Kollegen vorher zu sprechen."

Während der Sitzung war eine Kommunikation mit ihm nicht möglich?

W
wieso

18.11.2019 um 17:22 Uhr

nein, weil der Kollege an diesem Tag nicht im Haus war

P
Pjöööng

18.11.2019 um 17:31 Uhr

"BR hat einen Antrag auf angeordnete Überstunden zu behandeln. Der BRV kann keine aktuelle Übersicht der Zeitkonten vorlegen, somit ist nicht prüfbar, ob die beantragten Überstunden bereits geleistet/angenommen wurden."

Häh? Wie ist das zu verstehen dass Überstunden beantragt wurden (das kann ja nur für die Zukunft geschehen) und Du jetzt prüfen willst ob die bereits geleistet (also Vergangenheit) wurden?

W
wieso

18.11.2019 um 17:38 Uhr

bei uns läuft fast nichts so wie es sein soll. Ich gehe davon aus, dass die ÜS zumindestens zum Teil schon geleistet/angenommen wurden, als der Antrag gestellt wurde. Der BRV bestreitet dies, kann aber nichts vorlegen was seine Aussage belegen würde (Übersicht Zeitkonten).

Der BRV war eine Woche krank und Ersatzmitglieder kommen bei uns nicht zum Zug. Der Antrag wurde erst gestellt als der BRV wieder da war.

Ich möchte einfach wissen, ob zum Zeitpunkt des Antrags bereits ÜS geleistet/angenommen wurden.

Wenn dem so ist liegt ein Verstoß gegen die Mitbestimmung des BR vor und der BRV hat (wieder einmal) Mist erzählt.

C
Challenger

18.11.2019 um 20:43 Uhr

Zitat wieso : Der BRV war eine Woche krank und Ersatzmitglieder kommen bei uns nicht zum Zug.

Was genau bedeutet das : .........und Ersatzmitglieder kommen bei uns nicht zum Zug.

W
wieso

18.11.2019 um 21:32 Uhr

@Challenger Ersatzmitglieder werden einfach nicht geladen. Meine beiden Kollegen sind sich immer einig und vertreten eigentlich den AG und nicht die Belegschaft. Sollte ein Ersatzmitglied geladen werden, könnte das Ergebnis einer Abstimmung plötzlich nicht wie (vom AG) gewünscht ausfallen und das wird eben vermieden.
BR Arbeit besteht sowieso nur aus Anhörungen zu Einstellungen oder Genehmigung von ÜS.

Es gäbe, gerade im Moment, sehr viel mehr zu tun aber der BRV blockt alles ab. Mein Antrag auf eine Sitzung, mit allen momentan anstehenden Themen, hat er abgelehnt.

K
Kjarrigan

19.11.2019 um 10:31 Uhr

Thema Überstunden: Der Drops ist doch gelutscht. Es lagen nicht alle Unterlagen vor, trotzdem hat das Gremium mit der Mehrheit seiner Mitglieder beschlossen den Antrag zu genehmigen. § 34 (3) BetrvG gint jedem BEM das REcht die Unterlagen einzusehen, da dem BR aber keine Unterlagen (zur Zeit) vorliegen kannst du auch nichts einsehen. Anfordern kann das Gremium mit Mehrheitsbeschluß, was - wie du selbst schreibst - keine Mehrheit finden wird.

25 % der BRM können TOP auf die Tagesordnung setzen lassen (BRV ist dazu verpflichtet) sonst schwerer Pflichtverstoss Da ihr ein 3 er BR seid, reicht dein Antrag (33 %) also völlig aus.

Also dem BRV schriftlich mitteilen welche TOP's du in den nächsten Sitzungen behandeln möchtest. Ob dann was getan wird - entscheidet aber wieder die Mehrheit der BRM.

W
wieso

19.11.2019 um 17:57 Uhr

@Kjarrigan Danke für deine Erklärung zu § 34 (3).

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