Kündigung und Zeitguthaben in Schichtkonto
Hallo ein Kollege hat zum 15.des Monat gekündigt. die Woche(vor dem 15.) war mit der Geschäftsleitung ausgemacht, das er seine Plusstunden aus dem Zeikonto abbaut. Nun kommt aber die Geschäftsleitung und will das er bis zum letzten Tag arbeitet. Ist das Rechtens ???
Community-Antworten (4)
02.09.2014 um 23:26 Uhr
Wenn er hierfür keine Zeugen hat, eine BV, ein TV der dieses regelt, auch nicht besteht und auch keine betriebliche Übung geltend gemacht werden kann, dürfte er hier die A-Karte haben.
Ein generelles Recht, noch Urlaubstage oder Überstunden abbauen zu dürfen, gibt es nicht. Im Gegenteil. Das Beenden eines Arbeitsverhältnisses ist ein Grund, z. B. Resturlaub überhaupt auszahlen (abgelten) zu dürfen.
02.09.2014 um 23:52 Uhr
Rhenpfeife, bist Du da ganz sicher? Welche Rechtsgrundlage? Habe um diese Zeit keine Möglichkeit, dagegen zu argumentieren, aber ich möchte schon mal meine Zweifel anmelden.
03.09.2014 um 00:36 Uhr
Jepp Alter Mann steht auch so um Bundesurlaubsgesetz. Hab nur hier im LKW auch keine Bücher. In etwa heisst es dort glaub ich auch so: Das Arbeitsrecht erlaubt das Auszahlen des Urlaubs eigentlich nur in einem einzigen Fall: Wenn der Urlaub ganz oder teilweise nicht genommen werden kann, weil das Arbeitsverhältnis endet. Der Anspruch auf Auszahlung wird mit dem Ausscheiden des Mitarbeiters fällig. Er verfällt wie der Urlaubsanspruch spätestens 15 Monate nach Ablauf des Jahres, aus dem der Urlaub stammt.
03.09.2014 um 11:43 Uhr
Hier geht es ja allein um Arbeitszeiten. Hier wäre ggf. die Betriebsvereinbarung heranzuziehen, die diese Konten regelt. Da müsste doch etwas zum Thema Ende des Arbeitsverhältnisses stehen.
Und die BV gilt unmittelbar und zwingend.
Wenn da natürlich nichts konkretes steht, kommt es auf die Vereinbarung zwischen AG und AN an - und da ist es eben tatsächlich so: Was wurde wie "ausgemacht"
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