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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BV zur Auszahlung von Zeitguthaben?

L
Laffo
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen, ist eine BV, welche in einem Punkt die Abgeltung von Zeitguthaben regelt gültig, wenn im MTV geregelt ist, das diese Zeitguthaben nur nach Beendigung des AV o. Tod abzugelten sind?& ist eine Begrenzung ab 'x' Stunden Zeitguthaben darf ausgezahlt werden in der MB, wenn lt. MTV Ober- & Untergrenzen der Zeitguthaben/-salden erlaubt sind?

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Community-Antworten (2)

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gironimo

18.06.2013 um 11:15 Uhr

Grundsätzlich kann in einer BV nichts geregelt werden, was einem Tarif entgegen steht. Der Tarif hat Vorrang und zu beachten wäre § 77 Abs. 3 BetrVG.

Sofern der Tarif einen Handlungsspielraum oder eine Öffnungsklausel für betriebliche Regelungen einräumt, kann eine BV zur Ergänzung oder Konkretisierung eines Tarifs abgeschlossen werden.

So gesehen ist also eine BV, die etwas anderes sagt als der Tarif nicht möglich.

L
Laffo

18.06.2013 um 14:38 Uhr

...auch wenn diese BV eine Besserstellung der AN ermöglicht nicht?

Der MTV ermöglicht lediglich die Einzahlung von Arbeitszeitguthaben als Wertguthaben in die betriebliche Altersvorsorge!

Zum 77er bin ich deiner Auffassung, nur das Gremium nicht...

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