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ARBEITSZEITREGELUNG

C
caroline
Jan 2018 bearbeitet

hallo, wo finde ich, regelung der arbeitszeit, muss im einklang mit der familie stehen, oder muss die möglichkeit der betreuung der kinder gewährleistet sein...ich krieg es grad nich in meinen kopf...bitte um schnelle hilfe

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Community-Antworten (5)

G
gironimo

31.08.2014 um 17:26 Uhr

§ 80 BetrVG Abs. 1

Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben: (...) Maßnahmen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen, beim Arbeitgeber zu beantragen; a) (...) b) die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu fördern

Der BR hat es also in seinem "Pflichtenheft" zu stehen. Wenn Ihr also mit dem AG über eine neue BV zur Arbeitszeit verhandelt, liegt es an Euch, Regelungen zur Verhandlung vorzuschlagen, die der Vereinbarkeit von Beruf und Familie dienen.

Es liegt dann an Eurem Verhandlungsgeschick, entsprechende Vereinbarungen durchzusetzen.

Also besser gute Argumente als nach Gesetzen und Urteiulen gesucht..... Eine "Verpflichtung" Kinderbetreuung zu gewährleisten gibt es nicht.

C
caroline

31.08.2014 um 17:46 Uhr

hey danke..ich wusste das du schnell bist..jetzt fällts mir wie schuppen von den augen

P
Pickel

31.08.2014 um 20:36 Uhr

Merke: dies ist eine Verpflichtung an den BR. KEINE Regelung der Arbeitszeit, die den AG bindet.

R
Rheinpfeife

31.08.2014 um 20:40 Uhr

@Gironimo „Eine "Verpflichtung" Kinderbetreuung zu gewährleisten gibt es nicht.“

Das würde ich so nicht unterschreiben.

Aus § 6 Abs. 4 (b+c) ArbZG, § 45 SGB V und § 20 SGB VIII lässt sich schon eine entsprechende Verpflichtung ableiten.

Auch das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) hat hierzu einiges zu sagen.

H
Hoppel

31.08.2014 um 21:02 Uhr

@ Rheinpfeife

Im § 6 ArbZG steht lediglich, dass der AG einen Nacht-AN auf einen geeigneten Tagesarbeitsplatz umzusetzen hat, wenn im Haushalt ein Kind unter 12 Jahren lebt.

Der § 45 SGB regelt den Anspruch auf Krankengeldzahlung durch die gesetzl. Krankenkasse und zwar bei Erkrankung eines Kindes.

§ 20 SGB VIII wiederum regelt die Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen und zwar durch die Jugendhilfe.

Das Pflegezeitgesetz regelt ebenfalls überhaupt nichts, was mit einer ganz normalen Kinderbetreuung zu hat.

Du warst kreativ, aber solltest lieber La Paloma pfeifen.

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