Arbeitszeit auf Bildungsseminaren für FSJler
Hallo, wir als BR von einem Bildungsträger für FSJ Seminare hätten da einem eine Frage bezüglich der Arbeitszeitregelung.
Kollegen von uns die als BIldungsreferenten 5 tätgige Bildungssemianre durchführen (auch mit U18) haben uns als BR angesprochen, ob die Arbeitszeitregelung korrekt ist.
Die Ausgangslage: Offiziel werden den Kollegen 12 Stunden pro Tag berechnet (Mehrarbeitsstunden= Freizeitausgleich), da die Kollegen auch mit auf den Seminaren Übernachten und die Aufsicht haben. Der Arbeitstag beginnt faktisch um 7 Uhr und endet um 23/24 Uhr da man als Seminarleitung die gesamte Zeit ansprechbar sein muss. Dies ist unserer Meinung eine Verletzung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit.
Vielleicht hat hier jemand im Forum bereits einen Ähnlichen Fall und einen Rat, wie wir damit umgehen sollen?
Gibt es für solche Tätigkeiten Ausnahmetatbestände/ Sonderregelungen?
Viele Grüße
Community-Antworten (3)
13.07.2018 um 15:53 Uhr
"Der Arbeitstag beginnt faktisch um 7 Uhr und endet um 23/24 Uhr da man als Seminarleitung die gesamte Zeit ansprechbar sein muss."
Wie hat man das zu verstehen ? Man muß erreichbar sein, also sowas wie Rufbereitschaft ?
13.07.2018 um 18:14 Uhr
TVöD? Vielleicht hilft ja LAG Niedersachsen 12 Sa 597/11
23.07.2018 um 18:14 Uhr
Vielen Dank schonmal für die zwei Antworten. zur ersten Rückfrage: Die FSJlerInnen schlafen im gleichen Seminarhaus wie wir, die Seminarleitungen. Falls in der Nacht etwas passiert (Beinbruch/ Ruhetörung durch FSJLerInnen usw) müssen wir auf der Matte stehen. Ansonsten bestreit ein Hauptamtlicher Bildungsreferent + Honorarkraft das Gesamte Seminar (6Std. Thematischer Inhalt + Organisation der Verpflegung+ Aufsicht in der Nach falls u18 FSJler dabei sind). Aus meiner Sicht ist alles Arbeitszeit, so versteht man ja auch das Urteildes LAG Niedersachsen 12 Sa 597/11.
Demzufolge wird in jeder Seminarwoche die Wochenarbeitszeit von 48std. überschritten. Die Kollegen können sich als ausgleich für einen Seminartag 12 Std. aufschreiben. Kennt ihr andere Regelungen?
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