Erstellt am 31.10.2005 um 12:27 Uhr von CeDe
Unsere Kollegen aus NRW müssen hier (Niedersachsen) morgen antreten oder einen Tag Urlaub/Ausgleich nehmen.
Erstellt am 06.11.2005 um 17:54 Uhr von Fayence
Hallo Niels,
massgeblich ist das Bundesland, welches den überwiegenden beruflichen Mittelpunkt darstellt. In dem geschilderten Fall also NRW. Also zählt für NRW-KollegenInnen der Feiertag als ein solcher.