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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nicht einheitlicher Feiertag - Was gilt bei der Arbeitszeitregelung ?

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Niels
Jan 2018 bearbeitet

Ein Aussendienstkollege hat sein Vetriebsgebiet / Home Office in einem Bundesland, in dem ein landesweiter Feiertag stattfindet. z.B. aktuell Allerheiligen. Die Firma, bei der er angestellt ist, hat ihren Sitz in Hessen, wo dieser Tag kein Feiertag ist. Was gilt hinsichtlich der Arbeitszeitregelung für diesen Kollegen? Hat er frei oder muss er Homeoffice-Tätigekeiten erledigen?

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Community-Antworten (2)

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CeDe

31.10.2005 um 13:27 Uhr

Unsere Kollegen aus NRW müssen hier (Niedersachsen) morgen antreten oder einen Tag Urlaub/Ausgleich nehmen.

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Fayence

06.11.2005 um 18:54 Uhr

Hallo Niels, massgeblich ist das Bundesland, welches den überwiegenden beruflichen Mittelpunkt darstellt. In dem geschilderten Fall also NRW. Also zählt für NRW-KollegenInnen der Feiertag als ein solcher.

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