Nicht einheitlicher Feiertag - Was gilt bei der Arbeitszeitregelung ?
Ein Aussendienstkollege hat sein Vetriebsgebiet / Home Office in einem Bundesland, in dem ein landesweiter Feiertag stattfindet. z.B. aktuell Allerheiligen. Die Firma, bei der er angestellt ist, hat ihren Sitz in Hessen, wo dieser Tag kein Feiertag ist. Was gilt hinsichtlich der Arbeitszeitregelung für diesen Kollegen? Hat er frei oder muss er Homeoffice-Tätigekeiten erledigen?
Community-Antworten (2)
31.10.2005 um 13:27 Uhr
Unsere Kollegen aus NRW müssen hier (Niedersachsen) morgen antreten oder einen Tag Urlaub/Ausgleich nehmen.
06.11.2005 um 18:54 Uhr
Hallo Niels, massgeblich ist das Bundesland, welches den überwiegenden beruflichen Mittelpunkt darstellt. In dem geschilderten Fall also NRW. Also zählt für NRW-KollegenInnen der Feiertag als ein solcher.
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