Umziehzeit/Arbeitszeit
hi zusammen, bei uns gibt es pro tag 6 min Umziehzeit bezahlt, bisher, seit Jahren, gab es immer Dienstpläne lt. AV, jetzt werden die AZ so geplant, dass ich Minusstunden habe, weil ja die Umkleidezeit (eigentlich) mit berechnet werde, automatisch per stempeln zu Arbeitszeitbeginn und dementsprechend zum Ende der AZ, wenn dann aber auf dem ausgedruckten Dienstplan Minusstunden stehen, stimmt doch da was nicht...oder.? Schliesslich bin doch zur Erbringung und Einhaltung meines Arbeitsvertrages verpflichtet?! Ich stempele und arbeite wie früher, lt. meinem AV habe ich 89 Std. und die arbeite ich auch, das passt aber meinem Chef nicht, wie sage ich es dem...wer hat Recht, darf er die AZ einfach verkürzen? danke für eure vielen Antworten
Community-Antworten (4)
31.08.2014 um 18:17 Uhr
Deine Frage ist nicht so ganz einfach zu verstehen. Ich versuch es mal mit einem Beispiel und Du sagst dann, was richtig ist.
1.Du hast eine Arbeitszeit von 6 Std. tgl. Du kommst um 07:00 Uhr, stempelst ein, ziehst Dich 3 Minuten um und gehst dann zu Deinem Arbeitsplatz. Am Ende gehst Du so rechtzeitig von Deinem Arbeitsplatz weg, dass Du Dich innerhalb der Arbeitszeit von 6 Stunden wieder umziehen kannst und stempelst dann genau nach 6 Std. wieder aus. Arbeitszeit = 6 Std. Das wäre die korrekte Vorgehensweise und so können keine Minusstunden entstehen.
- Du hast eine Arbeitszeit von 6 Std. tgl. Du kommst kurz vor sieben, ziehst Dich um, stempelst um 07:00 Uhr ein und gehst dann zu Deinem Arbeitsplatz. Am Ende stempelst Du nach 6 Std. aus und ziehst Dich danach um. Arbeitszeit = 6 Std. 6 Minuten, bei 21 Arbeitstagen insgesamt ca. 2 Std. Mehrarbeit(svergütung). Das möchte der AG jetzt nicht mehr, denn korrekterweise sagt er, dass die Umziehzeit in die Arbeitszeit gehört und nicht zusätzlich zu leisten ist. Dadurch entstehen keine Minusstunden sondern es wird Mehrarbeit verhindert.
Wie ist Deine Antwort?
01.09.2014 um 19:14 Uhr
Schade, dass es keine Antwort gibt.
01.09.2014 um 22:51 Uhr
so sorry...war nicht am laptop..kein internet...also meine antwort ist, du hast wieder recht..es stimmt beides.bisher 1. nun 2....verhinderung des aufbaus von Ü stunden, bzw. mehrstunden. dankeschööön
01.09.2014 um 23:09 Uhr
Öööööhhhhmmmm kann eigentlich nur umgekehrt sein: erst 2. und nun 1. ....verhinderung des aufbaus von Ü stunden, bzw. mehrstunden.
dankeschööön gerne!
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