Erstellt am 31.08.2014 um 16:17 Uhr von nicoline
Deine Frage ist nicht so ganz einfach zu verstehen. Ich versuch es mal mit einem Beispiel und Du sagst dann, was richtig ist.
1.Du hast eine Arbeitszeit von 6 Std. tgl. Du kommst um 07:00 Uhr, stempelst ein, ziehst Dich 3 Minuten um und gehst dann zu Deinem Arbeitsplatz. Am Ende gehst Du so rechtzeitig von Deinem Arbeitsplatz weg, dass Du Dich innerhalb der Arbeitszeit von 6 Stunden wieder umziehen kannst und stempelst dann genau nach 6 Std. wieder aus. Arbeitszeit = 6 Std.
Das wäre die korrekte Vorgehensweise und so können keine Minusstunden entstehen.
2. Du hast eine Arbeitszeit von 6 Std. tgl. Du kommst kurz vor sieben, ziehst Dich um, stempelst um 07:00 Uhr ein und gehst dann zu Deinem Arbeitsplatz. Am Ende stempelst Du nach 6 Std. aus und ziehst Dich danach um. Arbeitszeit = 6 Std. 6 Minuten, bei 21 Arbeitstagen insgesamt ca. 2 Std. Mehrarbeit(svergütung). Das möchte der AG jetzt nicht mehr, denn korrekterweise sagt er, dass die Umziehzeit in die Arbeitszeit gehört und nicht zusätzlich zu leisten ist. Dadurch entstehen keine Minusstunden sondern es wird Mehrarbeit verhindert.
Wie ist Deine Antwort?
Erstellt am 01.09.2014 um 17:14 Uhr von nicoline
Schade, dass es keine Antwort gibt.
Erstellt am 01.09.2014 um 20:51 Uhr von caroline
so sorry...war nicht am laptop..kein internet...also meine antwort ist, du hast wieder recht..es stimmt beides.bisher 1. nun 2....verhinderung des aufbaus von Ü stunden, bzw. mehrstunden. dankeschööön
Erstellt am 01.09.2014 um 21:09 Uhr von nicoline
Öööööhhhhmmmm kann eigentlich nur umgekehrt sein: erst 2. und nun 1. *....verhinderung des aufbaus von Ü stunden, bzw. mehrstunden.*
*dankeschööön*
gerne!