Hallo zusammen,


bei uns ist erneut eine Frage zum Thema ist Umziehzeit Arbeitszeit aufgetaucht.

Ich glaube schon mal gelesen zu haben dass der Arbeitgeber, wenn er Arbeitskleidung vorschreibt egal ob auffällig oder nicht, sogar die Fahrzeit als Arbeitszeit zu vergüten hat wenn er keine oder nicht ausreichend Umkleidemöglichkeiten zur Verfügung stellt.

Kann mir evtl. einer von euch sagen ob ich da richtig liege oder wo dass steht?