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Nachtschicht ausgefallen

DD
dat dorchen
Okt 2022 bearbeitet

Guten Morgen zusammen,

bei uns wird aktuell in 3 Schichten gearbeitet. Gestern Abend sind unsere Nachtschichtler alle pünktlich vor der Firma gewesen und stellten fest, das keiner von Ihnen einen Schlüssel hat um rein zu kommen. Nachdem Sie keinen Verantwortlichen errreichen konnten, sind sie wieder nach Hause gegegangen. Bisher haben sich die Kollegen wohl selbst untereinander immer abgestimmt. Die Kollegen von gestern Abend sind allerdings alle relativ neu und haben in dieser Konstellation auch noch nicht zusammen gearbeitet. Ist ja auch unerheblich denk ich. Die Frage, welche jetzt für uns im Raum steht ist, ob die Schicht trotzdem bezahlt (was ich persönlich denke) wird oder nicht. Sie waren ja alle da und wollten arbeiten, konnten nur nicht.

Danke schonmal für euer Schwarmwissen.

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Community-Antworten (14)

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GabrielBischoff

11.10.2022 um 10:31 Uhr

ich bin ein bisschen auf der Kippe - Das Stichwort ist hier Annahmeverzug, die Arbeitskraft wurde ja angeboten und nicht abgenommen. Waren die Kollegen denn in der Verantwortung den Zugang zu gewährleisten?

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DummerHund

11.10.2022 um 11:38 Uhr

Ist ein oder verschiedene MA für den Zugang zum Betrieb zuständig könnte es schwer werden mit einem Annahmeverzug.

DD
dat dorchen

11.10.2022 um 11:44 Uhr

Ein Kollege hatte einen Schlüssel, der irgendwie nicht auffindbar war. Die anderen beiden hatten keinen Schlüssel und waren auf den einen Kollegen mit dem Schlüssel angewiesen. Alle haben jetzt wohl von sich aus angeboten die Schicht nachzuholen.

R
Relfe

11.10.2022 um 11:48 Uhr

das muss doch irgendeiner der Vorarbeiter oder Teamleiter gewesen sein, der war dann auch sicher organisatorisch verantwortlich. Also dem neuen MA oder einfachen AN wird man nicht vorwerfen können, das er sich nicht den Schlüssel besorgt hat. mMn ist das Annahmeverzug, der AG muss dafür sorgen das Zugang und Organisation der Schicht gewährleistet sind, nicht die AN.

D
DummerHund

11.10.2022 um 15:12 Uhr

@Relfe " das keiner von Ihnen einen Schlüssel hat um rein zu kommen" Hier ist die Mehrzahl. Und wenn mehrere einen Schlüssel haben, werden sie sich diesen nicht selber haben nachmachen lassen. Der AG hatte also dafür gesorgt.

M
Moreno

11.10.2022 um 15:35 Uhr

Dummerhund trotzdem ist der AG in der Verantwortung, dass es einen Zugang zum Betrieb für diejenigen gibt die keinen Schlüssel haben! Er wiederum kann sich dann eben an diejenigen wenden die in seinem Auftrag den Betrieb hätten öffnen müssen.

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DummerHund

11.10.2022 um 16:27 Uhr

@moreno Das kann in gewisser Weise schon sein: Hier hätte einer der Schlüsselverwalter aber heim fahren können um einen Schlüssel zu holen, selbst wenn dies mit hin und Rückfahrt 4 Std. dauert. So hätte nicht für alle die ganze Schicht ausfallen müssen. Wäre ich hier AG und die MA würden Annahmeverzug geltend machen, würden bei mir dann zumindest die Schlüsselverwalter ne Abmahnung erhalten. Bei denen die keinen Schlüssel haben würde ich dies dann noch prüfen ob es auch bei denen möglich wäre. Aber dazu müsste man dann den ganzen Sachverhalt bis ins Kleinste wissen. So denke ich mal ist bei dem Nacharbeiten einen Salomonische Lösung gefunden worden.

M
Moreno

11.10.2022 um 17:04 Uhr

Ein Kollege hatte einen Schlüssel, der irgendwie nicht auffindbar war....Zitat dorchen Dummerhund wie kommst Du darauf, dass derjenige nur hätte nach Hause fahren müssen? Vielleicht hat er den Schlüssel ja bei Aldi auf der Toilette verloren. Ob es da Richtwerte gibt wie lange ein AN warten muss wenn er nicht in den Betrieb kann weiß ich aber nicht!

D
DummerHund

11.10.2022 um 17:50 Uhr

@moreno Bei Aldi verloren.......da würde ich als AG noch mehr nach haken. Motto Verantwortungsbewusstsein....was macht der Schlüssel außerhalb der Arbeitszeit in den Gebäuden von Aldi..... Wie lange MA in so einem Fall dann vor den Betriebstoren warten müssten ist mir aktuell auch nicht bekannt, deshalb hatte ich geschrieben " Bei denen die keinen Schlüssel haben würde ich dies dann noch prüfen ob es auch bei denen möglich wäre."

M
Moreno

11.10.2022 um 18:01 Uhr

Dummerhund es geht hier doch um die Mitarbeiter die vorm Tor standen und nicht an die Arbeit gekommen sind. Hier ist der AG in der Pflicht dies zu ermöglichen. Wenn sein Erfüllungsgehilfe dann dies vereitelt entsteht ein Annahmeverzug. Natürlich darf man nicht sofort nach Hause gehen aber meiner Ansicht nach ist es auch nicht zumutbar stundenlang vorm Betrieb zu warten. Ich hätte auf die Bezahlung meiner ausgefallenen Schicht bestanden und hätte dies nicht nachgearbeitet.

D
DummerHund

11.10.2022 um 20:53 Uhr

moreno wollen wir nur hoffen das dann keine Schule macht. Ein MA vergisst den Schlüssel und alle können nach Hause gehen und bekommen den Tag bezahlt. Evtl. treffen sich dann noch alle zum Kegeln.. Sorry, aber die Sache ist mir zu einfach:

R
Relfe

11.10.2022 um 22:13 Uhr

sorry, aber wenn ich zur Arbeit fahre und vor verschlossener Tür stehe, dann biete ich meine Arbeit an und der AG ist im Annahmeverzug. Wenn ich eine Möglichkeit habe, informiere ich den TL / AL / AG, wenn nicht warte ich auf den "Schichtleiter" der mit mir Schicht hat. Aber das ich "umsonst" zur Arbeit fahre, weil irgendein Verantwortlicher den Schlüssel "verdöddelt" ist nun wirklich nicht mein Problem als AN

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DummerHund

11.10.2022 um 23:00 Uhr

Im Grunde wäre ich ja auch bei Annahmeverzug. Hier aber scheint man es sich zu einfach gemacht zu haben. Ich könnte mir vorstellen das ein Richter fragen könnte, warum haben sie nicht intensiv versucht den AG zu erreichen und nicht nur den Vorgesetzten....und bei mehreren Schichten gibt es bestimmt auch mehrere Schichtführer die man hätte versuchen können an zu rufen. Das hier ist mir zu simpel.

W
wdliss

12.10.2022 um 09:32 Uhr

Im Eingangspost steht "Nachdem Sie keinen Verantwortlichen errreichen konnten, sind sie wieder nach Hause gegegangen.". Wie kommst du jetzt dazu zu sagen, das man es sich hier zu einfach gemacht hat @Dummerhund ?

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