Samstags arbeiten
Guten Tag !! bei uns im Betrieb (Saisonbetrieb ) Weihnachten Ostern gilt die 38,5 Stunden Woche jetzt wird aber mal wieder ein Auftrag knapp , so dass wir am Sa. arbeiten sollen ( friewillig ) mit viel druck und tausendmal nachfragen , ob man nicht doch kommen kann .
jetzt heißt es auf einmal für die nächsten 6 Wochen Samstags durcharbeiten
Bestimmt ohne Absprache / Information mit Betriebsrat . zulässig ???? bitte um Antwort danke
Community-Antworten (2)
29.08.2014 um 17:00 Uhr
Meines Erachtens bedarf es der Mitbestimmung des BR, da betriebsübliche Arbeitszeit verlängert wird (§87 BetrVG).
29.08.2014 um 17:35 Uhr
keine Frage - nur mit Zustimmung des BR (§ 87 BetrVG Lage der Arbeitszeit / Verteilung auf die Wochentage / Vorübergehende Verlängerung ....)
Dabei gilt: Der AG kann nicht auf individualrechtlicher Ebene die Mitbestimmung des BR aushebeln. Also - auch wenn die AN freiwillig kommen wollen. Ohne vorheriger Zustimmung des BR geht es nicht. Und der kann ja ganz andere Gründe haben, um nein zu sagen.
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