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Eingruppierung

S
Schnatty
Okt 2022 bearbeitet

Hallo zusammen, wir sind ein nicht Tarifgebundenes Unternehmen in der Chemie/ Pharmazie . Und wir sind ein neuer Gremium. Nun meine Frage, Haben wir ein Mitbestimmungsrecht nach Paragraf 99 BetrVG wenn es um eine neu Einstellung eines Chemiker und Dr. ( Apotheker ) geht und auch wenn es um die Eingruppierung ?

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Community-Antworten (2)

E
enigmathika

08.10.2022 um 18:44 Uhr

Wenn der Chemiker und der Apotheker nicht als leitende Angestellte eingestellt werden, habt Ihr Mitbestimmungsrecht. Wer als leitender Angestellter gilt, steht in §5 Abs 3 BetrVG

und hier: https://www.betriebsrat.de/betriebsratslexikon/br/leitende-angestellte

R
Rakshazar

09.10.2022 um 14:05 Uhr

@Enigmathika Das bedeutet also auch, das der BR ein Recht darauf hat, die Eingruppierung zu erfahren unter der die Person eingestellt werden soll?

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