Erstellt am 28.08.2014 um 11:11 Uhr von Maria
Unser Unternehmen unterliegt dem TVöD-K und wir arbeiten 38,5 Stunden die Woche.
Die neue Entgelttabelle gilt vom 1.03.14 bis 28.02.15.
Maria
Erstellt am 28.08.2014 um 11:21 Uhr von nicoline
Die tarifliche Erhöhung hat nicht zwingend etwas mit dem Bundesland oder den Wochenstunden zu tun, sondern damit, welcher TVöD auf Dein Arbeitsverhältnis Anwendung findet. TVL? TVöD-B? TVöD-K? Oder, oder, oder.
Erstellt am 28.08.2014 um 12:26 Uhr von Stuart
Wir sind eine Behinderteneinrichtung und nur an den TVöD angelehnt. Haben leider keine konkrete Zuordnung. Ich hatte nur gehofft, dass es da eine allgemeine Regelung gibt.
Erstellt am 28.08.2014 um 13:51 Uhr von nicoline
Wenn ihr nur an den TVöD angelehnt seid, ist es sehr fraglich, ob der AG überhaupt bereit / verpflichtet ist, die Tariferhöhung zu zahlen.
Erstellt am 28.08.2014 um 13:53 Uhr von Stuart
Danke euch für die schnellen Antworten.
Erstellt am 28.08.2014 um 15:26 Uhr von gironimo
Vielleicht sucht Ihr trotzdem mal den Kontakt zur Gewerkschaft.