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Tariferhöhung GL will uns unsere tarifliche Erhöhung nicht zahlen - Was können wir als BR tun?

J
jens9
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, die GL will uns unsere tarifliche Erhöhung nicht zahlen.Wir haben in unserem Betrieb verschiedene Verträge. Einige haben nach Aussage eines Anwalts auf jedenfall Anspruch.Diese Kollegen sind aber nicht alle in der Gewerkschaft.Können wir als Betriebsrat eine Sammelklage veranlassen(zumindestens für die Mitglieder), oder muss sowieso jeder für sich klagen? Was können wir als BR tun?

Vielen Dank und Gruß

Jens9

5.51209

Community-Antworten (9)

K
Konrad

14.06.2007 um 13:36 Uhr

Was jetzt ? Gilt ein Tarifvertrag ? Ist ein Tarifvertrag in der Nachwirkung? Für Tarifsachen ist die zuständige Gew. zuständig. Da mal nachfragen.

BR kann bei Einzelvereinbarungen / Gewerkschaftsmitglieder keine Sammelklage veranlassen, muss Jeder der Anspruch hat selber klagen.

K
Kölner

14.06.2007 um 15:19 Uhr

@Konrad So etwas gibt es doch in vielen Betrieben. Zeigst Du Dich verwundert?

K
Konrad

14.06.2007 um 16:25 Uhr

@Kölner Bin für klares Bekenntnis zur Gewerkschaft, denn wir bekommen die "fette" Tariferhöhung ohne wenn und aber. (freue mich dann breit grinsend, über die AUB´s und sonstigen "Unabhängigen Betriebsräte", die glauben Alles alleine regeln zu kennen.) :-)

J
jens9

14.06.2007 um 17:17 Uhr

Ich bin auch für ein klares Bekenntnis zur Gewerkschaft. Aber das bringt mich auch nicht weiter, wenn nur 10% der Kollegen in dieser sind.

G
Grinsi

14.06.2007 um 18:26 Uhr

Hallo Jens9

Wenn 10% der MA erfolgreich die ihnen zustehende tarifliche Erhöhung einklagen, (bitte unbedingt Konrads Fragen aus Antwort 1 beantworten!) bringt dich und die GEW das bestimmt weiter....

MFG

Grinsi

K
Konrad

14.06.2007 um 18:29 Uhr

@jens9: Jeder fängt mal klein an.. wir hatten vor 3 Jahren 8 % jetzt 67 % in der Gewrkschaft, der BR zu 100%. Damit konnte Gewerkschaft (und BR) mit den Organisierten den Verbandsanschluß mit Streik erzwingen.

Keine Tariferhöhung bedeutet ihr verliert Geld. Seit der Einführung des Euro sind 100 € inflationsbereinigt nur noch 83 € Wert! (Quelle: Stat. Bundesamt Verbraucherpreise ab 2001 arithm. Aufbereitung der Zahlenreihe meine örtliche Volksbank)

B
Bernd

14.06.2007 um 18:42 Uhr

Konrad, die 83€ sind eine interessante Zahl! Wo hast Du die her? Wo kann man die nachgucken?

J
jens9

14.06.2007 um 21:57 Uhr

Unsere Firma wurde in einzelne Firmen nach 613a BGB geteilt. Unsere Verträge haben weiterhin Bestand, nahmen aber offiziell nach einer Frist an keinen weiteren tariflichen Änderungen teil. Die Firma hat diese trotzdem 2 Jahre gezahlt und will nun aus betrieblichen Gründen nicht mehr. Dann haben wir noch die Kollegen die etwas später aus dem anderen Firmenteil zu uns gestoßen sind. Diese haben neue Verträge bekommen, eindeutig mit Bezug auf den Tarifvertrag. Da sagt auch der RA, dass diese vollen Anspruch haben. Wir in der letzten Zeit schon einige Zugeständnisse gemacht. Was passiert den wenn wir diesmal ohne es zu unterschreiben auf die Erhöhung verzichten, haben dann die Mitglieder bei der nächsten Tariferhöhung trtzdem noch Anspruch?

Danke und viele Grüße

jens9

K
Konrad

15.06.2007 um 10:28 Uhr

Hallo Jens Wir müssen da genau hinschauen: was steht in den bestehenden AV drin? Eindeutiger Tarifbezug ?

Dann steht euch vermutlich als „vertragliche Zusage“ die Tariferhöhung euch zu, wenn der MA in der Gew. sind. Ist wie RA sagt dann einklagbar haben auch weiterhin Anspruch auf weitere Erhöhungen wenn euer AG nicht eines Tages mit „Änderungskündigung“ daher kommt und Alle die gleich schlechten Bedingungen haben, wie viel Zugeständnisse wollt ihr denn noch machen?

Es kann auf Dauer wegen Gleichbehandlungsgrundsatz nicht im Interesse der GL wie auch des BR liegen (siehe auch §87.Abs. 1 BetrVG), dass unterschiedlich verfahren wird. Jetzt aktiv werden!

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