Erstellt am 28.08.2014 um 09:06 Uhr von nicoline
In meinem TVöD-K durchgeschriebene Fassung aus 2012 regelt der § 36 die Anwendung anderer Tarifverträge.
Gibt man bei Google ein: "Gehört Elternzeit zur Beschäftigungszeit" findet man folgende Seite:
http://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/elternzeit-141-behandlung-der-elternzeit-im-tvoed-arbeitsverhaeltnis_idesk_PI13994_HI978421.html
Erstellt am 28.08.2014 um 09:20 Uhr von gironimo
Wahrscheinlich steht in dem Link, dass es sich um Beschäftigungszeit handelt.
Erstellt am 28.08.2014 um 09:24 Uhr von Maria
Qnicobine
Du hast recht, es war § 34 Abs. 3 TVöD-K.
Danke für deinen Hinweis und den betreffenden Link.
Das BEEG existiert erst seit 2006.
In den 80igern gab es wohl maximal 1/2 Jahr kindsfrei.
Die Anrechnung erfolgte damals auch? Steht dies evtl. im BAT?
Maria
Erstellt am 28.08.2014 um 11:15 Uhr von nicoline
Und hierzu sagen die Jungs und Mädels von Google unter dem Suchbegriff *Beschäftigungszeit BAT Elternzeit*
http://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/beschaeftigungszeit-19-bat-32-anrechnung-kraft-gesetzlicher-vorschriften_idesk_PI13994_HI1424015.html