Im § 36 Abs. 3 TVöD-K ist die Beschäftigungszeit geregelt.
Nicht angerechnet wird laut diesem § der Sonderurlaub.
Wie aber verhält es sich bei Elternzeit?
In diesem Fall hatte die Beschäftigte Ende der 80iger Jahre jeweils einige Monate genommen.
Ich habe dazu nichts im Elternzeitgesetz gefunden.
Könnt ihr mir evtl. eine Fundstelle nennen?
Vielen Dank für eure Antworten.
Maria