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Wird die genommene Elternzeit auf die Beschäftigungszeit angerechnet?

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Maria
Nov 2016 bearbeitet

Im § 36 Abs. 3 TVöD-K ist die Beschäftigungszeit geregelt. Nicht angerechnet wird laut diesem § der Sonderurlaub. Wie aber verhält es sich bei Elternzeit? In diesem Fall hatte die Beschäftigte Ende der 80iger Jahre jeweils einige Monate genommen. Ich habe dazu nichts im Elternzeitgesetz gefunden. Könnt ihr mir evtl. eine Fundstelle nennen? Vielen Dank für eure Antworten. Maria

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Community-Antworten (4)

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nicoline

28.08.2014 um 11:06 Uhr

In meinem TVöD-K durchgeschriebene Fassung aus 2012 regelt der § 36 die Anwendung anderer Tarifverträge. Gibt man bei Google ein: "Gehört Elternzeit zur Beschäftigungszeit" findet man folgende Seite:

http://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/elternzeit-141-behandlung-der-elternzeit-im-tvoed-arbeitsverhaeltnis_idesk_PI13994_HI978421.html

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gironimo

28.08.2014 um 11:20 Uhr

Wahrscheinlich steht in dem Link, dass es sich um Beschäftigungszeit handelt.

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Maria

28.08.2014 um 11:24 Uhr

Qnicobine Du hast recht, es war § 34 Abs. 3 TVöD-K. Danke für deinen Hinweis und den betreffenden Link. Das BEEG existiert erst seit 2006. In den 80igern gab es wohl maximal 1/2 Jahr kindsfrei. Die Anrechnung erfolgte damals auch? Steht dies evtl. im BAT? Maria

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nicoline

28.08.2014 um 13:15 Uhr

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