W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Elternzeit = Beschäftigungszeit

R
Rafael
Nov 2016 bearbeitet

Eine Mitarbeiterin ist schon 15 Jahre im Betrieb es gibt bei uns eine Zulage diese bekommt man mit beginn des 15. Beschäftigungsjahres . Nun wurde ihr im personalbüro gesagt die Elternzeit zähle nicht mit zur Beschäftigungszeit . Stimmt das ??

Im Tarifvertag steht :Beschäftigungszeit ist die Zeit,die der Arbeitnehmer nach vollendeten 18. Lebensjahr in einem Arbeitsverhältnis mit der Firma gestanden hat ,auch wenn sie unterbrochen wurde

2.01904

Community-Antworten (4)

T
Tanzbär

11.10.2012 um 13:43 Uhr

Irgendwo ist die Grundlage dieser Zahlung schriftlich fixiert. Da sollte drinstehen, was alles (nicht) zählt.

R
rkoch

11.10.2012 um 17:17 Uhr

Notbremse: Der Link ist unglücklich gewählt, da die hrexperten hier etwas lesen wollen was das BAG gar nicht gesagt hat:

Leitsatz 5 AZR 187/07: Die tarifvertragliche Regelung einer besonderen Leistung, die ein zusätzliches Entgelt darstellt und mit der der Zuwachs an Erfahrungswissen honoriert werden soll, darf Zeiten des Erziehungsurlaubs unberücksichtigt lassen.

Daraus ergibt sich schon, dass das BAG nur für diesen speziellen Fall die Zeiten des Erziehungsurlaubs unberücksichtigt lassen will.

vgl. Rn 16 aao.: Der Erziehungsurlaub gehört zu den "Ausfallzeiten" iSv. § 9 Ziff. 1 Abs. 4 MTV-M.

NUR wegen der tariflichen Spezialregelung hat das BAG die Zeiten des Erziehungsurlaubs nicht als Beschäftigungszeit anerkannt. Das ist nicht allgemein übertragbar.

Ein allgemeines "Elternzeit ist keine Beschäftigungszeit" ergibt sich entgegen der Meinung der "HR-Experten" daraus nicht.

vgl. auch z.B. http://www.heylaw.de/downloads/2008/10/elternzeit-und-betriebszugehorigkeit.pdf Zitat: Die eiserne Regel, dass Elternzeit bei der Betriebszugehörigkeit einzurechnen ist, hat das BAG bezüglich einer speziellen Variante relativiert.

Insofern: Kann sein, kann aber auch nicht sein. Und damit lebt Tanzbärs Antwort wieder auf - und ich ergänze als Frage: Ist die Zulage tarifvertraglich, einzelvertraglich, in BV geregelt, und falls Ja: ist da irgendwo die "Betriebszugehörigkeit" definiert? Was ist da geregelt?

G
gironimo

11.10.2012 um 17:29 Uhr

sehe ich auch so - jedenfalls kann die Personalabteilung nicht eigenständig die Regeln definieren, wenn es keinen Tarif oder BV gibt.

Da käme ja dann ggf. § 87 Abs. 1 Nr. 10+11 BetrVG ins Spiel.

Ihre Antwort