Eine Mitarbeiterin ist schon 15 Jahre im Betrieb es gibt bei uns eine Zulage diese bekommt man mit beginn des 15. Beschäftigungsjahres . Nun wurde ihr im personalbüro gesagt die Elternzeit zähle nicht mit zur Beschäftigungszeit . Stimmt das ??

Im Tarifvertag steht :Beschäftigungszeit ist die Zeit,die der Arbeitnehmer nach vollendeten 18. Lebensjahr in einem Arbeitsverhältnis mit der Firma gestanden hat ,auch wenn sie unterbrochen wurde