Erstellt am 27.08.2014 um 19:49 Uhr von Nubbel
eine ausnahme wäre wenn da bereitschaftszeiten drin sind. oder der rhein aus dem Bett kütt und du sandsäcke schleppen mußt
Erstellt am 27.08.2014 um 20:18 Uhr von Stoni
Unter den Voraussetzungen des ArbZG ja
Erstellt am 28.08.2014 um 09:39 Uhr von gironimo
Was treibt Dich dazu mehr als 10 Stunden arbeiten zu wollen?