Erstellt am 07.05.2013 um 09:15 Uhr von petrus
In eurem Fall 20
Mo-Fr jeweils 2h - und am Samstag dürfen gesetzlich auch bis zu 10h gearbeitet werden.
Und wenn der Ausgleichszeitraum beachtet wird, innerhalb dessen der Durchschnitt von 48 Wochenstunden wieder erreicht werden muss...
Ob ihr dem als BR so zustimmt (§87.1.2+3), ist wieder eine andere Frage...
Erstellt am 07.05.2013 um 09:22 Uhr von gironimo
Das mit dem ausgeglichenem Gleitzeitkonto könnte man zwar vereinbaren - ob man es so will ist eine andere Frage.
Das + und - bei GLAZ entsteht ja dadurch, dass der AN seine Arbeit selbst einteilt.
Hier handelt es sich aber um angeordnete Mehrarbeit. Warum sollen die AN nun gezwungen werden, erst mal ihr Konto auszugleichen?