Z.Z. verhandelt unser BR mit dem AG über neue Arbeitszeitmodelle. Vorstellungen lt. AG:
1.Woche - 6 Tage arbeiten (Mo. bis Sam.- Frühschicht je 8 St. +1/ -2 Std. ; So. frei ;)
2.Woche - 4 Tage arbeiten (Mo. bis Do.- Frühschicht je 8 St. +1/ -2 Std. ; Fr. bis So. frei )
3.Woche u. 4.Woche wie oben nur in Spätschicht ; zur Info wir arbeiten in der Lagerlogistik.
Meine Sorgen:
a) mögliche max. Belastung der Kollegen in den 6-Tageswochen von 54 Stunden !!
b) Lt. Mateltarifvertrag (Thüringer Verkehrsgewerbe/Logistik) §5 Arbeitszeit muss die wöchentliche Arbeitszeit grundsätzlich auf 5 zusammenhängende Werktage verteilt werden.

Wird der gültige Tarifvertrag durch o.g. BV-Entwurf ausgehebelt ?
Ist eine Belastung v. 54 Stunden pro Woche rechtlich zulässig ?


Hallo Kollegen Ulrik+Ganther,
hier der genaue Wortlaut des TV .

Folgende Abweichungen zu § 5 Arbeitszeit- Mateltarifvertrag sind möglich:
Abs. 3 - Wenn es die betrieblichen Verhältnisse erfordern, kann in einer BV gemäß § 87 / 2 BetrVG Schicht bzw. Wechselschichtarbeit zugelassen werden.
Abs. 5 - Beginn und Ende der täglichen AZ und die Lage der Pausen regelt eine BV gemäß § 87 /2 BetrVG.

Hallo Kollegin Hannelore,
die max. Arbeitszeit für die "lange" Woche setzt sich wie folgt zusammen.
Mo. bis Samstag - 6 x 8 Std. ohne Pausen + je Schicht eine mögliche Überstunde.
Dies ergibt max. 54 Stunden pro Woche.