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Sonn- und Feiertagszuschlag

L
Lancelot
Dez 2020 bearbeitet

Aushilfe: kein Tarifvertrag, keine BV, nichts. Gastronomie Aushilfe. Gilt dafür auch der (gesetzliche) Feiertags und Sonntagszuschlag von 25(?) %

1.02502

Community-Antworten (2)

P
Pickel

25.08.2014 um 18:37 Uhr

Nein. Eine gesetzliche Pflicht zum Zahlen der Zuschläge besteht nicht.

G
gironimo

25.08.2014 um 20:35 Uhr

... auch kein allgemeinverbindlicher TV?

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