Sonn- und Feiertagszuschlag
Aushilfe: kein Tarifvertrag, keine BV, nichts. Gastronomie Aushilfe. Gilt dafür auch der (gesetzliche) Feiertags und Sonntagszuschlag von 25(?) %
Community-Antworten (2)
25.08.2014 um 18:37 Uhr
Nein. Eine gesetzliche Pflicht zum Zahlen der Zuschläge besteht nicht.
25.08.2014 um 20:35 Uhr
... auch kein allgemeinverbindlicher TV?
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