Aushilfe: kein Tarifvertrag, keine BV, nichts. Gastronomie Aushilfe. Gilt dafür auch der (gesetzliche) Feiertags und Sonntagszuschlag von 25(?) %
Erstellt am 25.08.2014 um 16:37 Uhr von Pickel Nein. Eine gesetzliche Pflicht zum Zahlen der Zuschläge besteht nicht.