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Tarif einhalten

L
lillyfee
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich habe mal eine knifflige Frage wir wollen eine Bv Arbeitszeit abschliesen, haben bei uns einen Tarif vertrag der nicht auf online-Geschäfte ausgerichtet ist, das heißt das keine zwingende Samstagsarbeit vorgeschrieben ist. die mitarbeiter (ca.200 )würden auch auf Ihr Tarifrecht ( arbeitszeit an 5 zusammenhängeden Tagen ) verzichten;also auch mal in der Woche einen Tag frei nehmen und Dafür Samstag arbeiten , Kann ich sowas in einer Bv Festlegen , eigentlich heble ich ja denTarifvertag aus

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Community-Antworten (2)

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Galaxy

20.08.2014 um 10:34 Uhr

@lillyfee

was steht denn wortwörtlich im TV zur Arbeitszeit? "5 zusammenhängende Tage"? 5 zusammenhängende Tage wäre ja auch Dienstag - Samstag oder ist zusätzlich zu den zusammenhängenden Tagen noch vereinbart dass die Arbeitstage im Rahmen einer 5 Tage Woche nur von Montag - Freitag gelten?

Gruß Galaxy

G
gironimo

20.08.2014 um 16:16 Uhr

Wie galaxy schon schreibt - es kommt auf die genaue Formulierung im Tarifvertrag an. So gesehen wäre es vielleicht ratsam, Ihr nehmt kontakt mit der Gewerkschaft auf (vielleicht Einladung zur BR-Sitzung) und beratet, was tariflich machbar ist und was nicht.

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