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Streichung von bezahlter Pause, Fahrgeld und Stelllenzulage

A
annabel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen! Wir arbeiten in einem Callcenter. Da es seit einiger Zeit schlecht läuft, hat unser Chef beschlossen Gelder einzusparen.

Gestrichen sollen daher das Fahrgeld, die Stellenzulage und die bezahlten Pausen werden. Das Fahrgeld und die Stellenzulage (für Vorgesetzte) sind vertraglich nicht festgelegt.

Pausen sind vertraglich so festgelegt: 4 Std. Arbeitszeit: 15Minuten bezahlt 6 Std. Arbeitszeit: 30Minuten bezahlt 8 Std. Arbeitszeit: 30Minuten bezahlt, 30Minuten unbezahlt.

Geht das so ohne weiteres? Wie sollen wir uns da verhalten?

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Community-Antworten (9)

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paula

19.08.2014 um 18:16 Uhr

auf welcher Grundlage wird das gezahlt? Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung?

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annabel

19.08.2014 um 18:31 Uhr

beim Fahrgeld und Stellenzulage liegt leider nix schriftliches vor.....

P
Pjöööng

19.08.2014 um 18:47 Uhr

Gab es mal was mündliches? Oder steht etwas dazu auf den Veridienstabrechnungen?

A
annabel

19.08.2014 um 18:59 Uhr

Dazu muss ich etwas ausholen. Die Firma war Insolvenz und wurde vor 20 Monaten neu übernommen. Verträge, Gehälter und Betriebszugehörigkeit wurden mitübernommen. Die Zahlungen wurden mündich vereinbart.

Das Fahrgeld und Stellenzulage sind auf den Verdienstabrechnungen aufgeführt.

P
Pjöööng

19.08.2014 um 19:15 Uhr

Der Punkt ist, ob der Arbeitgeber kommen kann und sagen: "Die Arbeitnehmer wussten, dass das Fahrgeld, die Stellenzulage bzw, die bezahlten Pausen jederzeit wieder gestrichen werden kann, weil ein Hinweis auf der Verdienstabrechnung stand / ich das bei wirklcih jeder Betriebsversammlung gesagt habe / das am Schwarzen Brett hing / es im Arbeitsvertrag stand ..."

Wenn er das nicht sagen kann, dann habt Ihr höchstvermutlich Anspruch aus betrieblicher Übung.

A
annabel

19.08.2014 um 19:22 Uhr

Kann er nicht sagen. Bei der letzten Betriebsversammlung war chef gar nicht anwesend. Ansonsten waren keine Vermerke oder Hinsweise vorhanden.

Bei den bezahlten Pausen steht es ja im Arbeitsvertrag. Braucht man da nicht eine Änderungskündigung um die zu streichen?

P
Pjöööng

19.08.2014 um 23:38 Uhr

Stimmt, hatte ich überlesen dass die arbeitsvertraglich geregelt sinAlso auch nur mit Änderungskündigung,die hier aber kaum durchsetzbar sein dürfte.

D
Dezibel

19.08.2014 um 23:45 Uhr

Aber dazu brauchst Du auch Mitarbeiter, die bereit sind, sich zu wehren.

G
gironimo

20.08.2014 um 16:21 Uhr

Naja . vielleicht sind die BR-Mitglieder, die ja auch AN sind, von den Kürzungen betroffen. Zumindest von denen könnte man doch erwarten, dass sie den Rechtsweg gehen, wenn der AG einfach kürzt.

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