Erstellt am 19.08.2014 um 16:16 Uhr von paula
auf welcher Grundlage wird das gezahlt? Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung?
Erstellt am 19.08.2014 um 16:31 Uhr von annabel
beim Fahrgeld und Stellenzulage liegt leider nix schriftliches vor.....
Erstellt am 19.08.2014 um 16:47 Uhr von Pjöööng
Gab es mal was mündliches? Oder steht etwas dazu auf den Veridienstabrechnungen?
Erstellt am 19.08.2014 um 16:59 Uhr von annabel
Dazu muss ich etwas ausholen. Die Firma war Insolvenz und wurde vor 20 Monaten neu übernommen. Verträge, Gehälter und Betriebszugehörigkeit wurden mitübernommen.
Die Zahlungen wurden mündich vereinbart.
Das Fahrgeld und Stellenzulage sind auf den Verdienstabrechnungen aufgeführt.
Erstellt am 19.08.2014 um 17:15 Uhr von Pjöööng
Der Punkt ist, ob der Arbeitgeber kommen kann und sagen: "Die Arbeitnehmer wussten, dass das Fahrgeld, die Stellenzulage bzw, die bezahlten Pausen jederzeit wieder gestrichen werden kann, weil ein Hinweis auf der Verdienstabrechnung stand / ich das bei wirklcih jeder Betriebsversammlung gesagt habe / das am Schwarzen Brett hing / es im Arbeitsvertrag stand ..."
Wenn er das nicht sagen kann, dann habt Ihr höchstvermutlich Anspruch aus betrieblicher Übung.
Erstellt am 19.08.2014 um 17:22 Uhr von annabel
Kann er nicht sagen. Bei der letzten Betriebsversammlung war chef gar nicht anwesend. Ansonsten waren keine Vermerke oder Hinsweise vorhanden.
Bei den bezahlten Pausen steht es ja im Arbeitsvertrag. Braucht man da nicht eine Änderungskündigung um die zu streichen?
Erstellt am 19.08.2014 um 21:38 Uhr von Pjöööng
Stimmt, hatte ich überlesen dass die arbeitsvertraglich geregelt sinAlso auch nur mit Änderungskündigung,die hier aber kaum durchsetzbar sein dürfte.
Erstellt am 19.08.2014 um 21:45 Uhr von Dezibel
Aber dazu brauchst Du auch Mitarbeiter, die bereit sind, sich zu wehren.
Erstellt am 20.08.2014 um 14:21 Uhr von gironimo
Naja . vielleicht sind die BR-Mitglieder, die ja auch AN sind, von den Kürzungen betroffen. Zumindest von denen könnte man doch erwarten, dass sie den Rechtsweg gehen, wenn der AG einfach kürzt.