Streichung von bezahlter Pause, Fahrgeld und Stelllenzulage
Hallo zusammen! Wir arbeiten in einem Callcenter. Da es seit einiger Zeit schlecht läuft, hat unser Chef beschlossen Gelder einzusparen.
Gestrichen sollen daher das Fahrgeld, die Stellenzulage und die bezahlten Pausen werden. Das Fahrgeld und die Stellenzulage (für Vorgesetzte) sind vertraglich nicht festgelegt.
Pausen sind vertraglich so festgelegt: 4 Std. Arbeitszeit: 15Minuten bezahlt 6 Std. Arbeitszeit: 30Minuten bezahlt 8 Std. Arbeitszeit: 30Minuten bezahlt, 30Minuten unbezahlt.
Geht das so ohne weiteres? Wie sollen wir uns da verhalten?
Community-Antworten (9)
19.08.2014 um 18:16 Uhr
auf welcher Grundlage wird das gezahlt? Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung?
19.08.2014 um 18:31 Uhr
beim Fahrgeld und Stellenzulage liegt leider nix schriftliches vor.....
19.08.2014 um 18:47 Uhr
Gab es mal was mündliches? Oder steht etwas dazu auf den Veridienstabrechnungen?
19.08.2014 um 18:59 Uhr
Dazu muss ich etwas ausholen. Die Firma war Insolvenz und wurde vor 20 Monaten neu übernommen. Verträge, Gehälter und Betriebszugehörigkeit wurden mitübernommen. Die Zahlungen wurden mündich vereinbart.
Das Fahrgeld und Stellenzulage sind auf den Verdienstabrechnungen aufgeführt.
19.08.2014 um 19:15 Uhr
Der Punkt ist, ob der Arbeitgeber kommen kann und sagen: "Die Arbeitnehmer wussten, dass das Fahrgeld, die Stellenzulage bzw, die bezahlten Pausen jederzeit wieder gestrichen werden kann, weil ein Hinweis auf der Verdienstabrechnung stand / ich das bei wirklcih jeder Betriebsversammlung gesagt habe / das am Schwarzen Brett hing / es im Arbeitsvertrag stand ..."
Wenn er das nicht sagen kann, dann habt Ihr höchstvermutlich Anspruch aus betrieblicher Übung.
19.08.2014 um 19:22 Uhr
Kann er nicht sagen. Bei der letzten Betriebsversammlung war chef gar nicht anwesend. Ansonsten waren keine Vermerke oder Hinsweise vorhanden.
Bei den bezahlten Pausen steht es ja im Arbeitsvertrag. Braucht man da nicht eine Änderungskündigung um die zu streichen?
19.08.2014 um 23:38 Uhr
Stimmt, hatte ich überlesen dass die arbeitsvertraglich geregelt sinAlso auch nur mit Änderungskündigung,die hier aber kaum durchsetzbar sein dürfte.
19.08.2014 um 23:45 Uhr
Aber dazu brauchst Du auch Mitarbeiter, die bereit sind, sich zu wehren.
20.08.2014 um 16:21 Uhr
Naja . vielleicht sind die BR-Mitglieder, die ja auch AN sind, von den Kürzungen betroffen. Zumindest von denen könnte man doch erwarten, dass sie den Rechtsweg gehen, wenn der AG einfach kürzt.
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