Fahrgeld wird nicht mehr gezahlt
Eine Mitarbeiterin ist im Rahmen eines Überleitungsvertrages zum TVöD übergeleitet worden. In dem Überleitungsvertrag ist unter anderem geregelt die Besitzstandwahrung zum Fahrgeld. Zu dem Zeitpunkt der Überleitung war ihr Arbeitsvertrag befristet.
Nach der Befristung hat sie einen neuen Arbeitsvertrag erhalten, worin steht, dass sie unbefristet weiterbeschäftigt wird. Die Arbeitsbedingungen haben sich nicht verändert.
Da der TVöD selber kein Fahrgeld kennt, erhält sie nun kein Fahrgeld mehr.
Der Arbeitgeber ist Mitglied im kommunalen Arbeitgeberverband und daher zwingend der TVöD anzuwenden.
Frage 1: Hat sie weiterhin Anspruch auf ihr zuvor gezahltes Fahrgeld? Frage 2: Können wir als Betriebsrat für sie etwas tun? z.B. Überwachung der Tarifverträge bzw. des Überleitungsvertrag? Oder ist aufgrund des neuen Vertrages für uns nichts mehr zu machen?
Community-Antworten (5)
17.03.2013 um 15:33 Uhr
Hallo Barracuda,
Du schreibst, die Kollegin hätte einen n e u e n Arbeitsvertrag erhalten. Darin stände, dass sie unbefristet w e i t e r beschäftigt sei.
Jetzt kommts drauf an: Hat sie nun nur einen Schrieb bekommen, in dem die Weiterbeschäftigung vereinbart wurde? Dann gilt ihr alter Vertrag weiter mit dem dort enthaltenen Anspruch auf Fahrgeld.
Oder hat sie einen neuen, unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten? Dann gilt ab sofort nur noch der TVÖD. Dann wäre das allerdings keine einfache Entfristung und müsste dem BR auch so mitgeteilt worden sein.
17.03.2013 um 14:55 Uhr
Hier dürfte die Koll. Pech haben. Denn rechtlich hat mit Ende des befristeten ArbV das Arbeitsverhältnis und alle sich dort heraus ergebenen Rechte geendet und es hat ein neues unbefristetes angefangen. Daher war hier ja auch der BR nach § 99 erneut in der MB.
17.03.2013 um 15:12 Uhr
der br ist auch bei einer entfristung ohne neuen arbeitsvertrag in der mitbestimmung
17.03.2013 um 15:32 Uhr
ohne den genauen Inhalt dieses Überleitungsvertrags und des "neuen" Vertrags zu kennen, kann man nicht viel zum Fahrgeldanspruch sagen
17.03.2013 um 16:02 Uhr
.... noch schwieriger wird es, wenn der neue Arbeitsvertrag auch noch sang- und klanglos unterschrieben wurde....
Verwandte Themen
Arbeiten für den BR
Hallo Leute.! Ich habe eine Frage bezüglich Arbeitszeit in Sachen BR Arbeit. Ich habe speziele Fragen die mir nur ein Gewerkschaft Anwalt Beantworten kann. Es geht um Fragen bezüglich Tarifvert
Lohntarife
Ich habe mal eine Frage zu unserer Tarifpolitik , hier um den Lohntarifvertrag SHK 2009 wie im Anhang. 1 Frage lautet : § 6 Absatz 1 sagt doch aus , das der AG die Kosten für öffentliche Verkehr
Aufwand
Hallo Leute. Ich will heute mal eine Frage stellen , mit Anhang TV Es geht um Fahrtzeiten. Geregelt hier schon von den alten BR: Beispiel. AN 1 fährt zu einer Baustelle die 8KM Luftlinie
Auslöse Zone 1 erst ab 7 km ?
Eine Frage bezüglich Zone 1. Ab wie viel km Strassenweg bekommt man Auslöse der Zone 1? Luftlinie 6,5 km . Was und wie lest ihr aus den Tarifvertrag. Danke für jeden Gedanken. Hier ein
Fahrgeld - Vorübergehende Versetzung mehrerer Mitarbeiter
Hallo zusammen, wir haben momentan den Fall, dass 14 Mitarbeiter wegen einer Umbaumaßnahme für 4-6 Wochen in unsere Tochterfirma (ca. 40km vom üblichen Standort entfernt) "versetzt" werden sollen,