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Fahrgeld wird nicht mehr gezahlt

B
Barracuda
Jan 2018 bearbeitet

Eine Mitarbeiterin ist im Rahmen eines Überleitungsvertrages zum TVöD übergeleitet worden. In dem Überleitungsvertrag ist unter anderem geregelt die Besitzstandwahrung zum Fahrgeld. Zu dem Zeitpunkt der Überleitung war ihr Arbeitsvertrag befristet.

Nach der Befristung hat sie einen neuen Arbeitsvertrag erhalten, worin steht, dass sie unbefristet weiterbeschäftigt wird. Die Arbeitsbedingungen haben sich nicht verändert.

Da der TVöD selber kein Fahrgeld kennt, erhält sie nun kein Fahrgeld mehr.

Der Arbeitgeber ist Mitglied im kommunalen Arbeitgeberverband und daher zwingend der TVöD anzuwenden.

Frage 1: Hat sie weiterhin Anspruch auf ihr zuvor gezahltes Fahrgeld? Frage 2: Können wir als Betriebsrat für sie etwas tun? z.B. Überwachung der Tarifverträge bzw. des Überleitungsvertrag? Oder ist aufgrund des neuen Vertrages für uns nichts mehr zu machen?

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Community-Antworten (5)

A
AlterMann Akzeptiert

17.03.2013 um 15:33 Uhr

Hallo Barracuda,

Du schreibst, die Kollegin hätte einen n e u e n Arbeitsvertrag erhalten. Darin stände, dass sie unbefristet w e i t e r beschäftigt sei.

Jetzt kommts drauf an: Hat sie nun nur einen Schrieb bekommen, in dem die Weiterbeschäftigung vereinbart wurde? Dann gilt ihr alter Vertrag weiter mit dem dort enthaltenen Anspruch auf Fahrgeld.

Oder hat sie einen neuen, unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten? Dann gilt ab sofort nur noch der TVÖD. Dann wäre das allerdings keine einfache Entfristung und müsste dem BR auch so mitgeteilt worden sein.

K
KarlPeter

17.03.2013 um 14:55 Uhr

Hier dürfte die Koll. Pech haben. Denn rechtlich hat mit Ende des befristeten ArbV das Arbeitsverhältnis und alle sich dort heraus ergebenen Rechte geendet und es hat ein neues unbefristetes angefangen. Daher war hier ja auch der BR nach § 99 erneut in der MB.

N
Nubbel

17.03.2013 um 15:12 Uhr

der br ist auch bei einer entfristung ohne neuen arbeitsvertrag in der mitbestimmung

W
Watschenbaum

17.03.2013 um 15:32 Uhr

ohne den genauen Inhalt dieses Überleitungsvertrags und des "neuen" Vertrags zu kennen, kann man nicht viel zum Fahrgeldanspruch sagen

G
gironimo

17.03.2013 um 16:02 Uhr

.... noch schwieriger wird es, wenn der neue Arbeitsvertrag auch noch sang- und klanglos unterschrieben wurde....

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