Eine Mitarbeiterin ist im Rahmen eines Überleitungsvertrages zum TVöD übergeleitet worden. In dem Überleitungsvertrag ist unter anderem geregelt die Besitzstandwahrung zum Fahrgeld. Zu dem Zeitpunkt der Überleitung war ihr Arbeitsvertrag befristet.

Nach der Befristung hat sie einen neuen Arbeitsvertrag erhalten, worin steht, dass sie unbefristet weiterbeschäftigt wird. Die Arbeitsbedingungen haben sich nicht verändert.

Da der TVöD selber kein Fahrgeld kennt, erhält sie nun kein Fahrgeld mehr.

Der Arbeitgeber ist Mitglied im kommunalen Arbeitgeberverband und daher zwingend der TVöD anzuwenden.

Frage 1: Hat sie weiterhin Anspruch auf ihr zuvor gezahltes Fahrgeld?
Frage 2: Können wir als Betriebsrat für sie etwas tun? z.B. Überwachung der Tarifverträge bzw. des Überleitungsvertrag? Oder ist aufgrund des neuen Vertrages für uns nichts mehr zu machen?