Urlaubszeit( Betriebsbedingte Gründe zur Betriebsratsarbeit)
Wir haben Urlaubszeit. Folglich sind sehr viele Mitarbeiter in Urlaub. Arbeitsstellen sind sehr begrenzt belegt. Wenn ich Betriebsratsarbeit leisten möchte(vorbereitung für Geschäftsleitungstreffen in zwei Wochen), die aber für die Arbeitsstelle bedeutet, dass der Platz nicht belegt ist und deshalb die Arbeitstellen vor und nach mir liegenbleibt, kann mein Arbeitgeber von mir wegen betriebsbedingter Gründe verlangen, dass ich das Vorbereiten verschieben soll?
Community-Antworten (4)
18.08.2014 um 15:32 Uhr
Naja, 2 Wochen sind schon noch eine lange Zeit. Wenn bis dahin sich die Situation entspannt, könntest du evtl. noch eine Woche warten.
Das hängt aber auch von den Themen ab. Brauchst du evtl. noch vorher eine Expertenmeinung oder Ähnliches, dann sind 2 Wochen natürlich plötzlich eher knapp bemessen.
18.08.2014 um 21:35 Uhr
Der AG weiß seit Bekanntgabe des Wahlergebnisses, dass Du wegen BR-Tätigkeiten ausfallen wirst. Er HAT Dich freizustellen. Und zwar laut § 37 BetrVG im erforderlichem Umfang. Du entscheidest nach pflichtgemäßen Ermessen selbst, welche BR-Arbeit erfoderlich ist.
Der AG kann nicht verlangen, dass Du wegen der Urlaubszeit nicht mehr BR-Arbeit leistest. Es liegt in seiner Verantwortung, die Arbeitsabläufe zu organisieren, dass Du das Amt ungehindert ausüben kannst.
19.08.2014 um 23:07 Uhr
Girnonimo vergisst mal wieder, dass die betrieblichen Belange auch immer zu berücksichtigen sind. Daher ist es wie ich sage:
wen die BR-Arbeit ohne Probleme um eine Woche zu verschieben ist, sollte sie verschoben werden. Wenn dadurch Probleme auftreten, hat der Betrieb in diesem Falle zurückzustehen, da die betrieblichen Belange sicher nicht so schwer wiegen.
20.08.2014 um 09:22 Uhr
Vielen Dank für Eure Antworten. Ich sehe es genauso wie Pickel. Ich bin schön länger im BR Gremium und weiß natürlich, dass wir unsere Arbeit machen können wann wir wollen und so oft es erforderlich ist. Aber unsere neuen Kollegen sind vom ersten Kurs gekommen und pochen auf die Betriebsratstätigkeit, obwohl unsere Fertigung dann, zwangsweise, ruhen müsste. Grüße
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