Erstellt am 06.01.2015 um 21:46 Uhr von paula
1, Du brauchst dich hier vor dem Forum nicht zu rechtfertigen
2. Nein ihr müsst hier nichts herausgeben oder begründen
Erstellt am 06.01.2015 um 21:48 Uhr von Dezibel
> Die vom AG genannten Gründe bzw. Sozialauswahl klingen plausibel
Das solltet ihr nicht beurteilen, dafür bekommen Richter viel Geld!
> (die würden uns als AN-Vertretung lynchen, wenn wir eine Weiterbeschäftigung
> dieser Person forcieren würden).
Dafür seid ihr aber da!
> Jetzt fordert dieser Geselle vom BR eine Stellungnahme und Offenlegung der Gründe,
> warum wir keinen Widerspruch gegen die Kündigung eingelegt haben bzw.
> wir ihn nicht angehört haben.
Das ist sein Recht. Warum habt ihr ihn nicht angehört? Es geht um seinen Arbeitsplatz, seine Brötchen für die Familie.
Erstellt am 06.01.2015 um 21:54 Uhr von Moreno
Bin da voll beim Dezibel bei Betriebsratsarbeit sollten nur Fakten zählen und nicht ob ein AN beliebt ist oder nicht! Es geht nicht um 2er Abteilungen sondern um vergleichbare Arbeitnehmer im Betrieb!
Erstellt am 06.01.2015 um 21:55 Uhr von Kölner
Als br mit diesen Gründen würde ich zurücktreten. Unbequeme AN, die es wagen zu prozessieren, so ans Messer zu liefern ist eines BRs sehr unwürdig.
@paula
?
Erstellt am 06.01.2015 um 22:00 Uhr von Hoppel
@ Urxe
"Sind wir zu so einer Offenlegung verpflichtet?"
Nein! Ihr müsst Euch auch nicht rechtfertigen! Euer Gremium hat einen Beschluss gefasst, sich nicht äußern zu wollen ... PUNKT!
"Müssen wir ihm wirklich schriftlich geben, dass er mit seinen Prozessen (und großzügig verbreiteten Lügen) nachhaltig den Betriebsfrieden aufs Empfindlichste gestört hat?"
Um Himmels willen, davon solltet Ihr auf alle Fälle die Finger lassen! Ich vermute aber mal, dass diese Frage rein rhetorisch gestellt wurde.
Wichtig ist, dass Ihr Euch auch im betrieblichen Alltag KollegInnen gegenüber nicht äußert; Ihr solltet dem Kollegen keinerlei Angriffsfläche bieten. Der wird vermutlich jede Möglichkeit nutzen, aus einer unbedachten Äußerung Honig zu saugen und Euch das Wort im Hals umdrehen.
Erstellt am 06.01.2015 um 22:18 Uhr von Urxel
@ Hoppel
Ja, das war rhetorisch gemeint! ... das kam wohl nicht ganz rüber, wollte sarkastisch sein..... :-)
Der Kollege ist schon seit Oktober 2013 nicht mehr im Betrieb aufgetaucht; auch, wenn wir als Gremium nicht den Mund halten würden, kriegt er davon nichts mehr mit... wie gesagt, der ganze Mist hat eine eine lange und sehr komplexe Vorgeschichte; selbst wir als BR kennen nicht mal 1/4 der Wahrheit, so wie's ausschaut.
@ Dezibel
Wir haben die Gründe im Kündigungsschreiben bewertet, um dann eine Entscheidung zu treffen, wie wir uns verhalten wolleln. Wir haben kein Unbeliebtheitsprofil des AN angefertigt und das dann als Grundlage herangezogen!? Aber ja, der Kollege ist nun mal unbeliebt, wenn nicht gar verhaßt bei der Belegschaft. Aaaaber: hätten in der Kündigung haarsträubend-hahnebüchene Sachen gestanden, hatten wir sehr Wohl Bedenken geäußert.
Wenn ein BR diese Gründe nicht bewerten soll, warum ihn dann anhören vor einer Kündigung? Wir bewerten sie ja schließlich immer im Hinblick darauf, ob uns ein Gegenargument einfällt oder wir ein anderes Haar in der Suppe finden?!
Erstellt am 06.01.2015 um 22:27 Uhr von Moreno
Na ob der An im Betrieb ist oder nicht kann Euch ja egal sein. Hier geht es doch wohl um eine betriebsbedingte Kündigung und da muss der BR schauen ob es eine korrekte Sozialauswahl gab und bei Deinen Beiträgen hier bin ich mir sicher das es diese nicht gab! Na ich glaub der AG wird vorm Arbeitsgericht auch diese Kündigung um die Ohren gehauen bekommen :-)
Erstellt am 07.01.2015 um 07:29 Uhr von gironimo
Sicher habt Ihr Eure Aufgabe da etwas falsch verstanden. So gesehen verstehe ich die Kritik der Kollegen hier im Forum.
Allein die Tatsache, dass jetzt schon einige Verfahren stattfanden, sollte Euch stutzig machen. Offenbar "lügt" auch der AG - und es ist Aufgabe des Gerichts die einzelnen Punkte zu durchleuchten. Ihr hättet nicht nur bedenken - sondern auch einen Widerspruch formulieren können (und als Interessenvertreter auch "müssen").
Aber sei es drum - Rechtfertigen müsst Ihr Euch dennoch nicht.
Erstellt am 07.01.2015 um 11:15 Uhr von skargen
Niemand von uns kennt zu 100% die Fakten, daher finde ich Kommentare wie: Der BR sollte zurücktreten etc. wenig hilfreich und überflüssig. Meinem Verständnis nach kommt erst die gesamte Belegschaft und dann der einzelne. Ob der BR der Kündigung widersprechen sollte oder nicht, kann von uns keiner entscheiden. Jeder Kündigung blind zu widersprechen wird zwar häufig propagandiert, ist aber in einigen wenigen Fällen auch nicht immer richtig. Wenn ein MA wirklich ein Störenfried ist, oder sogar den Betriebsfrieden stört und nicht bereit ist, sein Verhalten zu hinterfragen und zu ändern, kann man eine Kündigung im Interesse der gesamten Belegschaft auch mal unkommentiert durchgehen lassen. Auch wenn das im Raum Köln anders gehandhabt wird :-)
Dass schon länger prozessiert wird damit zu begründen, dass der AG lügt, ist auch weit hergeholt, da keiner von uns bei Gericht zugegen war.
Solange Euch das Gericht nicht zu einer Stellungnahme auffordert, würde ich hier gar nichts sagen.
Erstellt am 07.01.2015 um 13:44 Uhr von Niemand
Wenn der Arbeitgeber mit einer Kündigung vor Gericht unterliegt und direkt danach aus betrieblichen Gründen kündigen will liegt doch nahe, daß hier ein Grund konstruiert wurde. Ich würde erwarten, daß hier der Betriebsrat der Kündigung mit §102/3 1 unter Anführung §99/2 4 wiederspricht.
Einem Kollegen eine ungerechtfetrigte Kündigung zu gönnen, nur weil er unbeliebt ist, lässt den BR recht schäbig aussehen. Jeder Kollege sollte auf die Unterstützung seines BR rechnen können, wenn nicht Gründe nach § 104 vorliegen. Dann hätte aber das Arbeitsgericht der persöhnlichen Kündigung nicht wiedersprochen.
Erstellt am 07.01.2015 um 13:49 Uhr von paula
@Kölner
ich wusste welcher Shitstorm hier gleich durchfegen wird ;) daher mein Satz mit der Rechtfertigung. Der BR muss sich weder hier noch sonst wo für sein Verhalten rechtfertigen. Er muss noch in den Spiegel schauen können und die Bewertung durch die MA gibt es bei der Wahl
Erstellt am 07.01.2015 um 20:50 Uhr von Urxel
Ich sehe schon, eigentlich wäre es vonnöten, hier alle Details zu schreiben, aber dafür würde der Platz nicht reichen. Aber noch dies:
- 1. Kündigung war auch schon betriebsbedingt ( gleiche Gründe und Sozialauswahl wie jetzt wieder)
- Scheffe hat damals den groben Schnitzer gemacht (bitte hierzu keine Kommentare, Dummheit stirbt nunmal nicht aus), fristgerecht MÜNDLICH zu kündigen, schriftliche kam dann für den damaligen Termin zu spät, daher hat AN KüSchuKlage eingereicht
- Sozialauswahl haben wir nach bestem Wissen und Gewissen geprüft, es gibt keinen AN auf vergleichbarem Posten, den es dann eher treffen müsste (haben einer Jüngeren Alleinerziehenden quasi Vorrang gegenüber besagtem AN älterem gegeben, da er ledig und ohne Anhang ist)
Wir wollten aber nicht wissen, ob wir eine unfähige Gurkentruppe sind und uns gemeinschaftlich einen Strick nehmen sollten! Wir stehen zu unserem Beschluss und können alle problemlos beim Zähneputzen in den Spiegel schauen.
Wir wollten nur wissen: müssen wir schriftlich dem AN unsere Entscheidung auseinander bröseln? Jetzt wissen wir, das wir diese Aufforderung zur Stellungnahme seitens des gekündigten AN nicht nachkommen müssen. Danke all denen, die sich auf diese schlichte Aussage beschränken konnten.
Erstellt am 07.01.2015 um 21:03 Uhr von Multibär
@Urxel.
ich finde es etwas fraglich, das ihr euch nicht traut den AN zu sagen WARUM ihr ihn nicht gehört habt und auch finde ich es schräge das ihr euch nicht traut den AN zu sagen WARUM ihr seiner noch mal Kündigung nicht wieder sprochen habt.
Mag sein das ihr gründe hattet, aber dazu müsst ihr stehen, ansonsten frage ich mich wie ihr zu all den andren dingen stehen wollt die es gibt und bei denen sich jeder gerne weg ducken möchte.
"
Wir wollten nur wissen: müssen wir schriftlich dem AN unsere Entscheidung auseinander bröseln?"
Irgendwann müssen wir uns alle rechtfertigen..... Und dann gibt es kein Forum. Deshalb prüfe was du zustimmst oder ablehnst oder dich enthältst.