Hallo!

Wir haben eine ordentliche, betriebsbedingte Kündigung zur Kentniss genommen und dem AG mitgeteilt, das wir keine weitere Stellungnahme planen (Vorgeschichte: der betroffende AN wurde bereits 10/2013 außerordentlich gekündigt; dabei hat die GL ehrlich gesagt gepatzt und seitdem prozessieren beide Parteien lustig vor sich hin, mittlerweile vorm OLG. Um einen Schlussstrich zu ziehen jetzt endlich die ordentliche Kü. Die vom AG genannten Gründe bzw. Sozialauswahl klingen plausibel -> 2 Mann Abteilung wurde geschlossen; die verbliebene Person wurde einem anderen Bereich unterstellt).

Der gekündigte AN kann getrost als "Ärgermacher" bezeichnet werden, z.B. wurden bei einem Treffen der Belegschaft (wollten einen BR initieren) in 2013 gegenüber Aussagen gemacht wie "ich habe noch ein paar Rechnungen mit dem GF offen" oder "jetzt mache ich richtig Ärger". Bei seiner ersten Kündigung gab es in umserem Betrieb noch keinen BR; eine der Kolleginnen, die diese Aussagen mit angehört hat, ist jetzt im BR Mitglied. Daher hat unser BR den einstimmigen Beschluss gefasst, die Kündigung zur Kentniss zu nehmen und nichts weiter (beim besten Willen sind keinem Gründe für Widerspruch/Bedenken eingefallen, aber einfach richtig zustimmen wollte auch keiner). Ausserdem haben fast 100% der Belegschaft eine regelrechte Haßkappe auf diesen Kollegen; auch aus diesem Grund haben wir geschwiegen (die würden uns als AN-Vertretung lynchen, wenn wir eine Weiterbeschäftigung dieser Person forcieren würden).

Jetzt fordert dieser Geselle vom BR eine Stellungnahme und Offenlegung der Gründe, warum wir keinen Widerspruch gegen die Kündigung eingelegt haben bzw. wir ihn nicht angehört haben.

Sind wir zu so einer Offenlegung verpflichtet? Müssen wir ihm wirklich schriftlich geben, dass er mit seinen Prozessen (und großzügig verbreiteten Lügen) nachhaltig den Betriebsfrieden aufs Empfindlichste gestört hat? Er hat z.B. vor Gericht namentlich Kolleginnen benannt, die angeblich dies oder das gesagt hätten; die Damen schwören aber Stein und Bein, nie so etwas gesagt zu haben...

Was sagt ihr; wir finden im BR-Handbuch nicht wirlich aussagekräftiges dazu...

Danke im voraus für jeden Input Eurerseits!