Stillschweigen bei Kündigung/Muss BR dem AN die Gründe mitteilen?
Hallo!
Wir haben eine ordentliche, betriebsbedingte Kündigung zur Kentniss genommen und dem AG mitgeteilt, das wir keine weitere Stellungnahme planen (Vorgeschichte: der betroffende AN wurde bereits 10/2013 außerordentlich gekündigt; dabei hat die GL ehrlich gesagt gepatzt und seitdem prozessieren beide Parteien lustig vor sich hin, mittlerweile vorm OLG. Um einen Schlussstrich zu ziehen jetzt endlich die ordentliche Kü. Die vom AG genannten Gründe bzw. Sozialauswahl klingen plausibel -> 2 Mann Abteilung wurde geschlossen; die verbliebene Person wurde einem anderen Bereich unterstellt).
Der gekündigte AN kann getrost als "Ärgermacher" bezeichnet werden, z.B. wurden bei einem Treffen der Belegschaft (wollten einen BR initieren) in 2013 gegenüber Aussagen gemacht wie "ich habe noch ein paar Rechnungen mit dem GF offen" oder "jetzt mache ich richtig Ärger". Bei seiner ersten Kündigung gab es in umserem Betrieb noch keinen BR; eine der Kolleginnen, die diese Aussagen mit angehört hat, ist jetzt im BR Mitglied. Daher hat unser BR den einstimmigen Beschluss gefasst, die Kündigung zur Kentniss zu nehmen und nichts weiter (beim besten Willen sind keinem Gründe für Widerspruch/Bedenken eingefallen, aber einfach richtig zustimmen wollte auch keiner). Ausserdem haben fast 100% der Belegschaft eine regelrechte Haßkappe auf diesen Kollegen; auch aus diesem Grund haben wir geschwiegen (die würden uns als AN-Vertretung lynchen, wenn wir eine Weiterbeschäftigung dieser Person forcieren würden).
Jetzt fordert dieser Geselle vom BR eine Stellungnahme und Offenlegung der Gründe, warum wir keinen Widerspruch gegen die Kündigung eingelegt haben bzw. wir ihn nicht angehört haben.
Sind wir zu so einer Offenlegung verpflichtet? Müssen wir ihm wirklich schriftlich geben, dass er mit seinen Prozessen (und großzügig verbreiteten Lügen) nachhaltig den Betriebsfrieden aufs Empfindlichste gestört hat? Er hat z.B. vor Gericht namentlich Kolleginnen benannt, die angeblich dies oder das gesagt hätten; die Damen schwören aber Stein und Bein, nie so etwas gesagt zu haben...
Was sagt ihr; wir finden im BR-Handbuch nicht wirlich aussagekräftiges dazu...
Danke im voraus für jeden Input Eurerseits!
Community-Antworten (13)
06.01.2015 um 23:00 Uhr
@ Urxe
"Sind wir zu so einer Offenlegung verpflichtet?"
Nein! Ihr müsst Euch auch nicht rechtfertigen! Euer Gremium hat einen Beschluss gefasst, sich nicht äußern zu wollen ... PUNKT!
"Müssen wir ihm wirklich schriftlich geben, dass er mit seinen Prozessen (und großzügig verbreiteten Lügen) nachhaltig den Betriebsfrieden aufs Empfindlichste gestört hat?"
Um Himmels willen, davon solltet Ihr auf alle Fälle die Finger lassen! Ich vermute aber mal, dass diese Frage rein rhetorisch gestellt wurde.
Wichtig ist, dass Ihr Euch auch im betrieblichen Alltag KollegInnen gegenüber nicht äußert; Ihr solltet dem Kollegen keinerlei Angriffsfläche bieten. Der wird vermutlich jede Möglichkeit nutzen, aus einer unbedachten Äußerung Honig zu saugen und Euch das Wort im Hals umdrehen.
06.01.2015 um 22:46 Uhr
1, Du brauchst dich hier vor dem Forum nicht zu rechtfertigen
- Nein ihr müsst hier nichts herausgeben oder begründen
06.01.2015 um 22:48 Uhr
Die vom AG genannten Gründe bzw. Sozialauswahl klingen plausibel Das solltet ihr nicht beurteilen, dafür bekommen Richter viel Geld!
(die würden uns als AN-Vertretung lynchen, wenn wir eine Weiterbeschäftigung dieser Person forcieren würden). Dafür seid ihr aber da!
Jetzt fordert dieser Geselle vom BR eine Stellungnahme und Offenlegung der Gründe, warum wir keinen Widerspruch gegen die Kündigung eingelegt haben bzw. wir ihn nicht angehört haben. Das ist sein Recht. Warum habt ihr ihn nicht angehört? Es geht um seinen Arbeitsplatz, seine Brötchen für die Familie.
06.01.2015 um 22:54 Uhr
Bin da voll beim Dezibel bei Betriebsratsarbeit sollten nur Fakten zählen und nicht ob ein AN beliebt ist oder nicht! Es geht nicht um 2er Abteilungen sondern um vergleichbare Arbeitnehmer im Betrieb!
06.01.2015 um 22:55 Uhr
Als br mit diesen Gründen würde ich zurücktreten. Unbequeme AN, die es wagen zu prozessieren, so ans Messer zu liefern ist eines BRs sehr unwürdig.
@paula ?
06.01.2015 um 23:18 Uhr
@ Hoppel
Ja, das war rhetorisch gemeint! ... das kam wohl nicht ganz rüber, wollte sarkastisch sein..... :-)
Der Kollege ist schon seit Oktober 2013 nicht mehr im Betrieb aufgetaucht; auch, wenn wir als Gremium nicht den Mund halten würden, kriegt er davon nichts mehr mit... wie gesagt, der ganze Mist hat eine eine lange und sehr komplexe Vorgeschichte; selbst wir als BR kennen nicht mal 1/4 der Wahrheit, so wie's ausschaut.
@ Dezibel
Wir haben die Gründe im Kündigungsschreiben bewertet, um dann eine Entscheidung zu treffen, wie wir uns verhalten wolleln. Wir haben kein Unbeliebtheitsprofil des AN angefertigt und das dann als Grundlage herangezogen!? Aber ja, der Kollege ist nun mal unbeliebt, wenn nicht gar verhaßt bei der Belegschaft. Aaaaber: hätten in der Kündigung haarsträubend-hahnebüchene Sachen gestanden, hatten wir sehr Wohl Bedenken geäußert. Wenn ein BR diese Gründe nicht bewerten soll, warum ihn dann anhören vor einer Kündigung? Wir bewerten sie ja schließlich immer im Hinblick darauf, ob uns ein Gegenargument einfällt oder wir ein anderes Haar in der Suppe finden?!
06.01.2015 um 23:27 Uhr
Na ob der An im Betrieb ist oder nicht kann Euch ja egal sein. Hier geht es doch wohl um eine betriebsbedingte Kündigung und da muss der BR schauen ob es eine korrekte Sozialauswahl gab und bei Deinen Beiträgen hier bin ich mir sicher das es diese nicht gab! Na ich glaub der AG wird vorm Arbeitsgericht auch diese Kündigung um die Ohren gehauen bekommen :-)
07.01.2015 um 08:29 Uhr
Sicher habt Ihr Eure Aufgabe da etwas falsch verstanden. So gesehen verstehe ich die Kritik der Kollegen hier im Forum.
Allein die Tatsache, dass jetzt schon einige Verfahren stattfanden, sollte Euch stutzig machen. Offenbar "lügt" auch der AG - und es ist Aufgabe des Gerichts die einzelnen Punkte zu durchleuchten. Ihr hättet nicht nur bedenken - sondern auch einen Widerspruch formulieren können (und als Interessenvertreter auch "müssen").
Aber sei es drum - Rechtfertigen müsst Ihr Euch dennoch nicht.
07.01.2015 um 12:15 Uhr
Niemand von uns kennt zu 100% die Fakten, daher finde ich Kommentare wie: Der BR sollte zurücktreten etc. wenig hilfreich und überflüssig. Meinem Verständnis nach kommt erst die gesamte Belegschaft und dann der einzelne. Ob der BR der Kündigung widersprechen sollte oder nicht, kann von uns keiner entscheiden. Jeder Kündigung blind zu widersprechen wird zwar häufig propagandiert, ist aber in einigen wenigen Fällen auch nicht immer richtig. Wenn ein MA wirklich ein Störenfried ist, oder sogar den Betriebsfrieden stört und nicht bereit ist, sein Verhalten zu hinterfragen und zu ändern, kann man eine Kündigung im Interesse der gesamten Belegschaft auch mal unkommentiert durchgehen lassen. Auch wenn das im Raum Köln anders gehandhabt wird :-)
Dass schon länger prozessiert wird damit zu begründen, dass der AG lügt, ist auch weit hergeholt, da keiner von uns bei Gericht zugegen war.
Solange Euch das Gericht nicht zu einer Stellungnahme auffordert, würde ich hier gar nichts sagen.
07.01.2015 um 14:44 Uhr
Wenn der Arbeitgeber mit einer Kündigung vor Gericht unterliegt und direkt danach aus betrieblichen Gründen kündigen will liegt doch nahe, daß hier ein Grund konstruiert wurde. Ich würde erwarten, daß hier der Betriebsrat der Kündigung mit §102/3 1 unter Anführung §99/2 4 wiederspricht. Einem Kollegen eine ungerechtfetrigte Kündigung zu gönnen, nur weil er unbeliebt ist, lässt den BR recht schäbig aussehen. Jeder Kollege sollte auf die Unterstützung seines BR rechnen können, wenn nicht Gründe nach § 104 vorliegen. Dann hätte aber das Arbeitsgericht der persöhnlichen Kündigung nicht wiedersprochen.
07.01.2015 um 14:49 Uhr
@Kölner
ich wusste welcher Shitstorm hier gleich durchfegen wird ;) daher mein Satz mit der Rechtfertigung. Der BR muss sich weder hier noch sonst wo für sein Verhalten rechtfertigen. Er muss noch in den Spiegel schauen können und die Bewertung durch die MA gibt es bei der Wahl
07.01.2015 um 21:50 Uhr
Ich sehe schon, eigentlich wäre es vonnöten, hier alle Details zu schreiben, aber dafür würde der Platz nicht reichen. Aber noch dies:
-
- Kündigung war auch schon betriebsbedingt ( gleiche Gründe und Sozialauswahl wie jetzt wieder)
- Scheffe hat damals den groben Schnitzer gemacht (bitte hierzu keine Kommentare, Dummheit stirbt nunmal nicht aus), fristgerecht MÜNDLICH zu kündigen, schriftliche kam dann für den damaligen Termin zu spät, daher hat AN KüSchuKlage eingereicht
- Sozialauswahl haben wir nach bestem Wissen und Gewissen geprüft, es gibt keinen AN auf vergleichbarem Posten, den es dann eher treffen müsste (haben einer Jüngeren Alleinerziehenden quasi Vorrang gegenüber besagtem AN älterem gegeben, da er ledig und ohne Anhang ist)
Wir wollten aber nicht wissen, ob wir eine unfähige Gurkentruppe sind und uns gemeinschaftlich einen Strick nehmen sollten! Wir stehen zu unserem Beschluss und können alle problemlos beim Zähneputzen in den Spiegel schauen.
Wir wollten nur wissen: müssen wir schriftlich dem AN unsere Entscheidung auseinander bröseln? Jetzt wissen wir, das wir diese Aufforderung zur Stellungnahme seitens des gekündigten AN nicht nachkommen müssen. Danke all denen, die sich auf diese schlichte Aussage beschränken konnten.
07.01.2015 um 22:03 Uhr
@Urxel.
ich finde es etwas fraglich, das ihr euch nicht traut den AN zu sagen WARUM ihr ihn nicht gehört habt und auch finde ich es schräge das ihr euch nicht traut den AN zu sagen WARUM ihr seiner noch mal Kündigung nicht wieder sprochen habt.
Mag sein das ihr gründe hattet, aber dazu müsst ihr stehen, ansonsten frage ich mich wie ihr zu all den andren dingen stehen wollt die es gibt und bei denen sich jeder gerne weg ducken möchte.
" Wir wollten nur wissen: müssen wir schriftlich dem AN unsere Entscheidung auseinander bröseln?" Irgendwann müssen wir uns alle rechtfertigen..... Und dann gibt es kein Forum. Deshalb prüfe was du zustimmst oder ablehnst oder dich enthältst.
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