Erstellt am 11.03.2014 um 20:18 Uhr von Rattle
Hallo,
der BR hat nach §87 Abs.2,5 BetrVG ein Mitbestimmungsrechtrecht.
MFG
Erstellt am 11.03.2014 um 20:33 Uhr von Thilly
Hallo , ja das mit dem Mitbestimmungsrecht ist mir klar . Das Problem ist nur das der br es dem Arbeitgeber vorher nicht klargemacht hat das er keine Überstunden mehr während der Urlaubszeit planen darf . Wenn der AG das vorher gewusst hätte , hätte er die Urlaubszeit anderes abgedeckt bzw. Nicht vier gleichzeitig sondern evtl. Nur zwei zur selben zeit . Von den Mitarbeitern ist es auch gewünscht Überstunden zu machen schon allein wegen der 17 Wochen Reglung , wo man ja Anspruch auf die Durchschnittlichen Mehrstunden hat .
Gruß Thilly
Erstellt am 11.03.2014 um 20:48 Uhr von Globus
was soll das hier? das ist doch wohl nciht ernst gemaeint... wenn die kolleginnen und kollegen damit einverstanden sind, dass sie ihre urlaubsansprüche alle so bekommen wie sie wollen, dafür ein paar überstunden machen müssen - sagt mal, wollt ihr den AG zwingen leiharbeiter oder werksvertragler reinzuholen um dann mitzubekommen, dass er das dann auch so regeln kann?
von anfang an: also leute wollen urlaub - der betrieb muß nun mal weiter gehen, es sei denn der br verhandelt wegen betriebsruhe... so wenn er das nicht macht ist es wie es ist - klar hat der ag ein berechtigtes interesse, dass er weiter geld verdient - das ist nciht unrühmlich, sondern sein bestreben. ...
so und wenn er dann sagt, dass wenn er schon so vielen gleichzeitig urlaub gewährt ist es legitim, dass er vom br erwaret und den arbeitenden Kolleginnen und kollegen dass sie eventuelle engpässe durch mehrarbeit unter berücksichtigung der anfallenden zuätzlichen vergütungen gewähren lässt, oer verlangt. ein BR ist schlecht aufgestellt, wenn er das nicht im vornherein geregelt hat - davon ab... aber sei es drum - bitte denkt daran, arbeitnehmerinnen und arbeitnehmer haben nciht nur rechte, sondern auch pflichten...
klar springt dann ungewollt auch mal ne überstunde raus, die man eigentlich nciht möchte, dafür bekommt man aber in diesem fall frn urlaubswunsch, ohne dass man vor das arbeitsgericht muss - oder als br in dem fall vor die einigungsstelle...
Erstellt am 11.03.2014 um 21:05 Uhr von Thilly
Ja so denke ich auch . Wenn der br es dem AG vorher klar gemacht hätte , hätte er dem entsprechend geplant . Wenn die Urlaubszeit anfängt müssen die verbliebenen Mitarbeiter alles aufgangen . Weiß jemand welches Argument ich dem br vorlegen kann damit die Leute wieder Überstunden machen dürfen ? Gibt es da ein Paragraphen zu ? Bin auch zur nächsten Sitzung geladen
Erstellt am 11.03.2014 um 21:12 Uhr von nicoline
*Wenn der br es dem AG vorher klar gemacht hätte ,*
So sehr ich Verständnis für euer Problem habe, ist es, aus meiner Sicht, jedoch genau anders herum: der AG muss rechtzeitig genug die Überstunden beantragen, damit er noch anders planen kann, wenn der BR ablehnt, es sei denn, es gibt eine Regelungsabrede zw. BR und AG, die ein anderes Verfahren vorsieht!
Was hat denn zur Verstimmung des BR geführt, dass er plötzlich nicht mehr zustimmen will?
Erstellt am 11.03.2014 um 21:20 Uhr von Thilly
Vorab ich arbeite beim großen rotem "K" . Der br will halt für einem MA Mehrstunden erzwingen die vorher mehr oder weniger zugesagt waren . Wir sind aber 80 Mitarbeiter wo auch noch andere Mehrstunden verdient hätten . Der Konflikt wird auf den Rücken der anderen MA ausgetragen . Um einem mehr Stunden zu geben .
Thilly
Erstellt am 11.03.2014 um 22:03 Uhr von Kölner
Was denkt man als AN eigentlich, dass man mit Mehrarbeit rechnet?
Davon kann man doch nicht ausgehen. Was soll denn das?
Verantwortlich ist der AG. Hier sollte man wohl den richtigen zum Buhmann machen und nicht den BR!
Erstellt am 12.03.2014 um 09:35 Uhr von gironimo
>Das Problem ist nur das der br es dem Arbeitgeber vorher nicht klargemacht hat das er keine Überstunden mehr während der Urlaubszeit planen darf .<
Der AG muss schon vorher die Zustimmung zur Mehrarbeit holen und nicht darauf hoffen, dass der BR (und dann auch noch im Nachgang) zustimmen werde.
Offenbar fehlt es an klaren Regeln.
Aber wo ist das Problem. Die Stunden sind doch geleistet worden und der AG muss zahlen.
Wie er in Zukunft die Mitbestimmung des BR besser beachtet, ist nicht Sache des einzelnen AN.
So gesehen, wenn der Eindruck entsteht, dass der Fall auf den Rücken der AN ausgetragen wird, macht der AG eine gute Öffentlichkeitsarbeit und der BR eine schlechte. Daran solltet Ihr arbeiten.
Erstellt am 12.03.2014 um 11:01 Uhr von Klipper
Hallo schon mal was von Personalplanung gehört??Der AG soll es dem BR vorlegen... gesetzlich darf man nicht mehr wie 10 Std. arbeiten und eventuell aus gesundheitlichen Gründen???