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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Überstunden während der Urlaubszeit ?

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Thilly
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Leute , Wir haben in unserem Betrieb Ende 2013 unsere genehmigen urlaubsanträge vom AG zurück bekommen . Wir haben sonst wenn mehrere MA gleichzeitig im Urlaub gehen Überstunden Gefahren die auch gerne von denn Mitarbeitern geleitest werden . Jetzt im Nachhinein lehnt es unser br es ab während der Urlaubszeit Überstunden zu genehmigen mit dem Argument das es Planbar ist . Ich selber bin ein Ersatz Mitglied . Kann der br es im Nachhinein ablehnen das Überstunden während der Urlaubszeit gemacht werden ? Thilly83

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Community-Antworten (9)

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Rattle

11.03.2014 um 21:18 Uhr

Hallo,

der BR hat nach §87 Abs.2,5 BetrVG ein Mitbestimmungsrechtrecht.

MFG

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Thilly

11.03.2014 um 21:33 Uhr

Hallo , ja das mit dem Mitbestimmungsrecht ist mir klar . Das Problem ist nur das der br es dem Arbeitgeber vorher nicht klargemacht hat das er keine Überstunden mehr während der Urlaubszeit planen darf . Wenn der AG das vorher gewusst hätte , hätte er die Urlaubszeit anderes abgedeckt bzw. Nicht vier gleichzeitig sondern evtl. Nur zwei zur selben zeit . Von den Mitarbeitern ist es auch gewünscht Überstunden zu machen schon allein wegen der 17 Wochen Reglung , wo man ja Anspruch auf die Durchschnittlichen Mehrstunden hat . Gruß Thilly

G
Globus

11.03.2014 um 21:48 Uhr

was soll das hier? das ist doch wohl nciht ernst gemaeint... wenn die kolleginnen und kollegen damit einverstanden sind, dass sie ihre urlaubsansprüche alle so bekommen wie sie wollen, dafür ein paar überstunden machen müssen - sagt mal, wollt ihr den AG zwingen leiharbeiter oder werksvertragler reinzuholen um dann mitzubekommen, dass er das dann auch so regeln kann?

von anfang an: also leute wollen urlaub - der betrieb muß nun mal weiter gehen, es sei denn der br verhandelt wegen betriebsruhe... so wenn er das nicht macht ist es wie es ist - klar hat der ag ein berechtigtes interesse, dass er weiter geld verdient - das ist nciht unrühmlich, sondern sein bestreben. ...

so und wenn er dann sagt, dass wenn er schon so vielen gleichzeitig urlaub gewährt ist es legitim, dass er vom br erwaret und den arbeitenden Kolleginnen und kollegen dass sie eventuelle engpässe durch mehrarbeit unter berücksichtigung der anfallenden zuätzlichen vergütungen gewähren lässt, oer verlangt. ein BR ist schlecht aufgestellt, wenn er das nicht im vornherein geregelt hat - davon ab... aber sei es drum - bitte denkt daran, arbeitnehmerinnen und arbeitnehmer haben nciht nur rechte, sondern auch pflichten...

klar springt dann ungewollt auch mal ne überstunde raus, die man eigentlich nciht möchte, dafür bekommt man aber in diesem fall frn urlaubswunsch, ohne dass man vor das arbeitsgericht muss - oder als br in dem fall vor die einigungsstelle...

T
Thilly

11.03.2014 um 22:05 Uhr

Ja so denke ich auch . Wenn der br es dem AG vorher klar gemacht hätte , hätte er dem entsprechend geplant . Wenn die Urlaubszeit anfängt müssen die verbliebenen Mitarbeiter alles aufgangen . Weiß jemand welches Argument ich dem br vorlegen kann damit die Leute wieder Überstunden machen dürfen ? Gibt es da ein Paragraphen zu ? Bin auch zur nächsten Sitzung geladen

N
nicoline

11.03.2014 um 22:12 Uhr

Wenn der br es dem AG vorher klar gemacht hätte , So sehr ich Verständnis für euer Problem habe, ist es, aus meiner Sicht, jedoch genau anders herum: der AG muss rechtzeitig genug die Überstunden beantragen, damit er noch anders planen kann, wenn der BR ablehnt, es sei denn, es gibt eine Regelungsabrede zw. BR und AG, die ein anderes Verfahren vorsieht! Was hat denn zur Verstimmung des BR geführt, dass er plötzlich nicht mehr zustimmen will?

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Thilly

11.03.2014 um 22:20 Uhr

Vorab ich arbeite beim großen rotem "K" . Der br will halt für einem MA Mehrstunden erzwingen die vorher mehr oder weniger zugesagt waren . Wir sind aber 80 Mitarbeiter wo auch noch andere Mehrstunden verdient hätten . Der Konflikt wird auf den Rücken der anderen MA ausgetragen . Um einem mehr Stunden zu geben . Thilly

K
Kölner

11.03.2014 um 23:03 Uhr

Was denkt man als AN eigentlich, dass man mit Mehrarbeit rechnet? Davon kann man doch nicht ausgehen. Was soll denn das?

Verantwortlich ist der AG. Hier sollte man wohl den richtigen zum Buhmann machen und nicht den BR!

G
gironimo

12.03.2014 um 10:35 Uhr

Das Problem ist nur das der br es dem Arbeitgeber vorher nicht klargemacht hat das er keine Überstunden mehr während der Urlaubszeit planen darf .<

Der AG muss schon vorher die Zustimmung zur Mehrarbeit holen und nicht darauf hoffen, dass der BR (und dann auch noch im Nachgang) zustimmen werde.

Offenbar fehlt es an klaren Regeln.

Aber wo ist das Problem. Die Stunden sind doch geleistet worden und der AG muss zahlen.

Wie er in Zukunft die Mitbestimmung des BR besser beachtet, ist nicht Sache des einzelnen AN.

So gesehen, wenn der Eindruck entsteht, dass der Fall auf den Rücken der AN ausgetragen wird, macht der AG eine gute Öffentlichkeitsarbeit und der BR eine schlechte. Daran solltet Ihr arbeiten.

K
Klipper

12.03.2014 um 12:01 Uhr

Hallo schon mal was von Personalplanung gehört??Der AG soll es dem BR vorlegen... gesetzlich darf man nicht mehr wie 10 Std. arbeiten und eventuell aus gesundheitlichen Gründen???

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