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Überstunden Betriebsratsarbeit

L
lussil
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich leiste Betriebsratsarbeit, als stellvertretende Vorsitzende und bin im Unternehmen,als Teilzeitkraft ( 83 Std. im Monat ) beschäftigt. Auf Anfrage an meinen Vorgesetzten, auf Erhöhung meiner monatlichen Arbeitsstunden, wurde mir gesagt, das ich eine Stundenerhöhung nicht bekommen kann, da ich Betriebsratsarbeit leiste und meine Stunden für die Betriebsratsarbeit in Freizeit abgelte. Durch die Abgeltung meiner Stunden, bekommt eine Kollegin aus meiner Abteilung mehr Stunden, um diese Zeit auszugleichen. Ich fühle mich in meiner beruflichen Entwicklung beschnitten nur weil ich die Betriebsratsarbeit in Freizeit abgelte.Die Überstunden entstehen durch besuche von Seminaren und meiner Arbeit im Wirtschafstausschuss.

Was kann ich dagegen tun ????

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Community-Antworten (2)

W
Watschenbaum

18.10.2012 um 22:12 Uhr

tja, der AG sorgt dafür, daß deine normale Arbeit durch andere erledigt wird, wenn du Betriebsratstätigkeit ausübst bzw. Ausgleich nimmst deswegen erhält jemand anderes mehr Stunden das ist erstmal nicht zu beanstanden, der AG ist sogar verpflichtet, deine Arbeitsbelastung im "normalen Job" um die Beanspruchung durch dein Amt zu verringern

wenn du nun argumentierst, du möchtest diese Mehrstunden haben, da aufgrund deiner Betriebsratstätigkeit mehr Zeit benötigt wird, als dein Arbeitsvertrag hergibt, läuft dies m.E. ins Leere

ich fürchte eher, du verlangst hier eine Bevorzugung , arbeitsvertraglich festgeschriebene Erhöhung deiner Arbeitszeit (begründet durch dein Amt) was laut 119,3 BetrVG nicht zulässig wäre

eine Benachteiligung sehe ich nicht ein nichtgewährter Vorteil ist nicht gleichzeitig ein Nachteil, wenn man bei Erhöhung der Arbeitszeit bei Teilzeitkräften überhaupt von "Vorteil" sprechen könnte

aber mal schauen, was Hoppel in seinem "Guckst du in den ErfK" findet

G
gironimo

19.10.2012 um 11:42 Uhr

Das Problem entsteht, wenn man dauerhaft viel für den BR zu tun hat und daher permanent "Zeitausgleich" erforderlich wird. Da kann bei einer Teilzeitkraft leicht der Punkt auftauchen, dass durch BR-Arbeit weniger am Arbeitsplatz gearbeitet werden kann und dieses Weniger dann auch noch durch den andauernden Zeitausgleich noch weiter minimiert wird.

Ich fühle mich in meiner beruflichen Entwicklung beschnitten<

Wenn Du diesen Punkt durch Fakten und nicht nur mit Zeitausgleich gut argumentieren kannst, ergäbe sich ein anderer Ansatzpunkt. Dann wäre es auch ratsam, diesen Punkt mit einen Fachanwalt zu beraten.

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