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Mitsprache BR bei Gewährung von Urlaub

C
Cyber99
Feb 2019 bearbeitet

Ein Mitarbeiter (Flüchtling aus Syrien) möchte gerne 4 Wochen Urlaub haben, weil er seine Familie, die in ein Nachbarland geflüchtet ist, nach langer Zeit mal wiedersehen möchte.

Es gibt keine betriebsbedingten Gründe, warum der Urlaub nicht gewährt werden könnte. Der Betriebsleiter weigert sich aber 4 Wochen Urlaub zu gewähren, weil er Angst davor hat, dass dann auch andere Mitarbeiter, z.B. unsere türkischstämmigen Kollegen im Sommer auf die Idee kommen könnten auch 4 Wochen Urlaub zu beantragen. Da im Sommer bei uns Hochkonjunktur ist, sprechen da eindeutig betriebsbedingte Gründe dagegen. Nun möchte unser Betriebsleiter aber grundsätzlich maximal 3 Wochen gewähren.

Meines Erachtens verstößt das gegen §7 Abs.1 BUrlG, wir laufen aber gerade Gefahr, dass der BR diese 3 Wochen-Regelung grundsätzlich befürwortet, sich aber bei diesem konkreten Fall für eine Ausnahme ausspricht.

Ich sehe das als neutraler Betriebsrat natürlich völlig anders. Mich interessiert erst einmal überhaupt nicht, warum ein Kollege Urlaub will, der kann meinetwegen auch 4 Wochen auf Mallorca die Puppen tanzen lassen, wenn es ihm denn gut tut. Mich interessiert eigentlich nur, ob es dringende betriebsbedingte Gründe gibt, die dem entgegenstehen und wenn nicht, dann ist der Urlaub zu gewähren. Wenn es in anderen Fällen betriebsbedingte Gründe gibt, dann gilt es meines Erachtens maximal zu klären, ob es tatsächlich dringende betriebsbedingte Gründe sind, dann kann man ggf. den Urlaubswunsch verweigern. Ansonsten würde ich mich als Betriebsrat dafür einsetzen, dass man gute Kompromisse findet.

Oder noch besser - man kann zu diesem Thema ja auch schöne Betriebsvereinbarungen abschließen und den Urlaub etwas langfristiger planen, dann kann man solchen Einzelfallentscheidungen vermutlich zu 98 % aus dem Weg gehen.

Da unser Betriebsrat aber keine BV´s abschließt ist das für uns natürlich keine Option.

Gibt´s da aus Eurer Sicht noch andere Aspekte, oder wie würdet Ihr das Thema angehen.

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Community-Antworten (11)

K
krambambuli

28.01.2019 um 10:37 Uhr

Ich würde als BR niemals eine Höchsturlaubsgrenze vereinbaren.

Du hast schon recht: Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren. Und wenn nichts dagegen spricht.....

Der BR ist ja im vollem Umfang (selbst beim strittigen Einzelfall) in der Mitbestimmung.

M
Moreno

28.01.2019 um 10:39 Uhr

,,Es gibt keine betriebsbedingten Gründe, warum der Urlaub nicht gewährt werden könnte." ,,Da im Sommer bei uns Hochkonjunktur ist, sprechen da eindeutig betriebsbedingte Gründe dagegen." Ja was denn nun?

C
celestro

28.01.2019 um 10:51 Uhr

@ moreno

Es spricht nichts dagegen, daß dieser Syrer lange Urlaub bekommt. Aber es würde etwas dagegen sprechen, wenn die Türken im Sommer lange Urlaub bekommen.

"Da im Sommer bei uns Hochkonjunktur ist, sprechen da eindeutig betriebsbedingte Gründe dagegen."

Schauen wir einmal in das Gesetz:

"Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen."

Ich wüßte nicht, daß Hochkonjunktur unter "dringende betriebliche Belange" fällt. Euer BR sollte sich mMn mal ganz dringend im Thema Urlaub schulen lassen.

C
Cyber99

28.01.2019 um 10:52 Uhr

@moreno sorry, war missverständlich ausgedrückt. Im Sommer sprechen natürlich betriebsbedingte Gründe gegen die Gewährung von 4 Wochen Urlaub.

Noch ein Update zur aktuellen Situation: Der Betriebsrat hat sich gerade zu einer, wie soll ich sagen, Besprechung getroffen - Eine Sitzung war es eigentlich nicht, weil geladen hatte nicht der BRV sondern ein anderer BR und eine Tagesordnung gab es auch nicht.

Der Betriebsrat hat sich in dieser "Besprechung" dafür ausgesprochen im konkreten Fall die 4 Wochen zu genehmigen, der betroffene Mitarbeiter soll das aber bitte nicht offen kommunizieren. Ich habe natürlich auch dafür plädiert dem Mitarbeiter den Urlaub zu genehmigen, habe aber ausdrücklich auf die Gesetzeslage hingewiesen. Dafür hatten die Kollegen wieder sehr offene Ohren. Links rein - rechts raus.

C
Cyber99

28.01.2019 um 10:55 Uhr

@moreno "Euer BR sollte sich mMn mal ganz dringend im Thema Urlaub schulen lassen."

Bei diesem BR nützen die besten Schulungen nichts!! Das ist tatsächlich nur rausgeworfenes Geld.

M
Moreno

28.01.2019 um 13:15 Uhr

Hab ich doch gar nicht geschrieben! ,,Ich wüßte nicht, daß Hochkonjunktur unter "dringende betriebliche Belange" fällt. Euer BR sollte sich mMn mal ganz dringend im Thema Urlaub schulen lassen.´" Zitat Celestro Na Celestro vielleicht sollten sie Dich gleich mitnehmen :-) natürlich fallen besonders arbeitsintensive Zeiten unter betriebliche Belange.

C
celestro

28.01.2019 um 14:18 Uhr

"Na Celestro vielleicht sollten sie Dich gleich mitnehmen :-) natürlich fallen besonders arbeitsintensive Zeiten unter betriebliche Belange."

Wenn Du meinst, daß der AG damit durchkommt, im Sommer dem MA 3 Wochen zu gewähren, während 4 Wochen dann aber nicht mehr gehen ....

Da macht es wohl eher Sinn, wenn die MA nur abwechselnd in Urlaub gehen dürfen.

M
Moreno

28.01.2019 um 14:33 Uhr

Warum soll der AG damit nicht durch kommen? Wo liest Du denn, dass alle zum selben Termin Urlaub machen dürfen? Auf jeden Fall würd ich als BR mich eher für den ausländischen Mitarbeiter der seine Familie im Ausland besucht einsetzen als der Junggeselle der 4 Wochen Party auf Malle machen will.

E
EDDFBR

28.01.2019 um 15:51 Uhr

Moin,

hier gibt es verschiedene valide Punkte. Generell ist Urlaub zusammenhängend zu gewähren, es sei denn DRINGENDE betriebliche Belange sprechen dagegen. Eine absehbare (weil jährlich wiederkehrende) Hochkonjunktur in der Ferienzeit zählt dazu natürlich nicht. Das sind betriebliche Phänomene, die sich durch geeignete Maßnahmen abfedern lassen. Hier sollte der BR mit dem Unternehmen eine BV über die Grundsätze der Urlaubsgewährung abschließen. Da kann man dann natürlich auch eine Obergrenze festlegen (irgendjemand muss ja auch den Betrieb am laufen halten), und gleichzeitig Auswahlkriterien definieren, nach denen der Urlaub gewährt wird.

Unabhängig davon hat der Syrer grundsätzlich das gleiche Recht auf zusammenhängenden Urlaub wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Und der Urlaubsgrund ist dabei völlig unerheblich. Den muss der AN nicht mal angeben.

C
Cyber99

28.01.2019 um 17:21 Uhr

@EDDFBR vielen Dank für Deine Erläuterung zum Thema DRINGENDE betriebliche Belange. Tatsächlich ist die jährlich wiederkehrende Hochkonjunktur absehbar und bei entsprechender Planung kann man das durch geeignete Maßnahmen auch abfedern. Das schafft aber nur ein Arbeitgeber der gut plant und auch gewillt ist das zu tun. Planen ist aber nicht die Stärke meines Arbeitgebers. Wenn ich jetzt noch versuche meinem Gremium zu verklickern, dass die jährlich wiederkehrende Hochkonjunktur eigentlich keine dringende betriebliche Notwendigkeit begründet, dann werde ich mit Sicherheit geteert, gefedert, gevierteilt und dann noch wegen Hochverrats in Einzelteilen an die Wand gestellt. :-)

P
Pjöööng

28.01.2019 um 18:13 Uhr

Zitat (EDDFBR): "Eine absehbare (weil jährlich wiederkehrende) Hochkonjunktur in der Ferienzeit zählt dazu natürlich nicht. Das sind betriebliche Phänomene, die sich durch geeignete Maßnahmen abfedern lassen."

Du meinst also dass z.B. im Einzelhandel Urlaub im Dezember nicht verwehrt werden kann?

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