Ein Mitarbeiter (Flüchtling aus Syrien) möchte gerne 4 Wochen Urlaub haben, weil er seine Familie, die in ein Nachbarland geflüchtet ist, nach langer Zeit mal wiedersehen möchte.

Es gibt keine betriebsbedingten Gründe, warum der Urlaub nicht gewährt werden könnte.
Der Betriebsleiter weigert sich aber 4 Wochen Urlaub zu gewähren, weil er Angst davor hat, dass dann auch andere Mitarbeiter, z.B. unsere türkischstämmigen Kollegen im Sommer auf die Idee kommen könnten auch 4 Wochen Urlaub zu beantragen. Da im Sommer bei uns Hochkonjunktur ist, sprechen da eindeutig betriebsbedingte Gründe dagegen. Nun möchte unser Betriebsleiter aber grundsätzlich maximal 3 Wochen gewähren.

Meines Erachtens verstößt das gegen §7 Abs.1 BUrlG, wir laufen aber gerade Gefahr, dass der BR diese 3 Wochen-Regelung grundsätzlich befürwortet, sich aber bei diesem konkreten Fall für eine Ausnahme ausspricht.

Ich sehe das als neutraler Betriebsrat natürlich völlig anders. Mich interessiert erst einmal überhaupt nicht, warum ein Kollege Urlaub will, der kann meinetwegen auch 4 Wochen auf Mallorca die Puppen tanzen lassen, wenn es ihm denn gut tut.
Mich interessiert eigentlich nur, ob es dringende betriebsbedingte Gründe gibt, die dem entgegenstehen und wenn nicht, dann ist der Urlaub zu gewähren. Wenn es in anderen Fällen betriebsbedingte Gründe gibt, dann gilt es meines Erachtens maximal zu klären, ob es tatsächlich dringende betriebsbedingte Gründe sind, dann kann man ggf. den Urlaubswunsch verweigern. Ansonsten würde ich mich als Betriebsrat dafür einsetzen, dass man gute Kompromisse findet.

Oder noch besser - man kann zu diesem Thema ja auch schöne Betriebsvereinbarungen abschließen und den Urlaub etwas langfristiger planen, dann kann man solchen Einzelfallentscheidungen vermutlich zu 98 % aus dem Weg gehen.

Da unser Betriebsrat aber keine BV´s abschließt ist das für uns natürlich keine Option.

Gibt´s da aus Eurer Sicht noch andere Aspekte, oder wie würdet Ihr das Thema angehen.