Zuschuss des AG zum Krankengeld - Brutto oder Netto?
Laut Tarifvertrag erhält ein Beschäftigter vom Arbeitgeber die Differenz zwischen dem Krankengeld und 100% der monatlichen Nettobezüge als Zuschuss zum Krankengeld. Im Tarifvetrag steht jedoch nicht ob es sich bei dem Begriff Krankengeld um das Brutto- oder Nettokrankengeld handelt. Wer kann mir das sagen?
Community-Antworten (2)
13.11.2006 um 14:48 Uhr
Die Berechnung geht immer nach dem Bruttokrankentagegeld.
13.11.2006 um 14:57 Uhr
Wenn dies mit dem Bruttokrankengeldtagegeld gerechnet wird ist es aber weniger als das eigentliche Nettogehalt. In dem aktuellen Fall sind das ca. 4% weniger.
Als Kranker wird man gehaltsmäßig dann nochmals zur Kasse gebeten.
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