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Zuschuss des AG zum Krankengeld - Brutto oder Netto?

L
lyle
Jan 2018 bearbeitet

Laut Tarifvertrag erhält ein Beschäftigter vom Arbeitgeber die Differenz zwischen dem Krankengeld und 100% der monatlichen Nettobezüge als Zuschuss zum Krankengeld. Im Tarifvetrag steht jedoch nicht ob es sich bei dem Begriff Krankengeld um das Brutto- oder Nettokrankengeld handelt. Wer kann mir das sagen?

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Community-Antworten (2)

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rolfo2

13.11.2006 um 14:48 Uhr

Die Berechnung geht immer nach dem Bruttokrankentagegeld.

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lyle

13.11.2006 um 14:57 Uhr

Wenn dies mit dem Bruttokrankengeldtagegeld gerechnet wird ist es aber weniger als das eigentliche Nettogehalt. In dem aktuellen Fall sind das ca. 4% weniger.

Als Kranker wird man gehaltsmäßig dann nochmals zur Kasse gebeten.

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