Laut Tarifvertrag erhält ein Beschäftigter vom Arbeitgeber die Differenz zwischen dem Krankengeld und 100% der monatlichen Nettobezüge als Zuschuss zum Krankengeld.
Im Tarifvetrag steht jedoch nicht ob es sich bei dem Begriff Krankengeld um das Brutto- oder Nettokrankengeld handelt.
Wer kann mir das sagen?