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Umstellung auf Teilzeit T6

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brifi
Jan 2018 bearbeitet

Eine MA ist mit folgender Frage an mich heran getreten:

Sie war VZ, darf aber in TZ gehen. Sie wird in Zukunft als T6 arbeiten. Sie erzählt mir, dass eine Kollegin Montags 9 Std. und den Rest der Woche 5,5 Std. arbeitet. Dieses Modell würde sie auch bevorzugen.

Jetzt wurde ihr allerdings mitgeteilt, dass dies so nicht gehen würde.

Welche Möglichkeiten haben wir. das bevorzugte Modell durchzusetzen? Wie sieht es rechtlich aus?

Danke für eure Hilfe.

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Community-Antworten (2)

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Pjöööng

13.08.2014 um 12:19 Uhr

Das korrekte Vorgehen ist in § 8 TzBfG sher ausführlich beschrieben. Wichtig ist im Teilzeitantrag die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit anzugeben.

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paula

13.08.2014 um 13:07 Uhr

da muss sie selber durch. Es ist ein individualrechtliches Thema bei dem der BR den AN nur unterstützen kann. Den entscheidenden § hat Pjöööng schon genannt. Wichtig ist wirklich, dass bei Antragstellung diese Verteilung genannt wird. Dann kommt der AG nur schlecht dran vorbei

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