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Urlaubsgenehmigung generell nur unter Vorbehalt?

S
Schnulli
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Unser Chef hat uns heute eröffnet, dass alle Urlaubsanträge zukünftig nur noch unter Vorbehalt genehmigt werden.

Ist das rechtens? Wie soll man dann in den Genuss von Frühbucherrabatten kommen, wenn man gar nicht weiß, ob der Urlaub dem Gutsherren dann in den Kram passt? Da geht ja nur noch Last Minute in Zukunft!?

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Community-Antworten (4)

P
Pjöööng

12.08.2014 um 22:48 Uhr

Das geht nicht und der Arbeitgeber würde wahrscheinlich vor dem Arbeitsgericht scheitern wenn er seinen Vorbehalt geltend machen würde.

Diese Vorbehaltserklärung wäre meines Erachtens ein "allgemeiner Unrlaubsgrundsatz" und damit mitbestimmundspflichtig. Ich würde als BR hier sofort Verhandlungen zu allgemeinen Urlaubsgrundsätzen einfordern.

M
martinez

13.08.2014 um 10:19 Uhr

Hi,

Seh ich genauso wie Pjöööng, BR voll in der Mitbestimmung!

Verhandelt und teilt dem AG mit, dass dies nicht in Ordnung ist und unter Umständen gegen das Gesetz verstößt und ihr(wenn ihr wollt) hier etwas dagegen unternehmen werdet.

Wäre Sinnvoll hier als BR dagegen vorzugehen oder zu Verhandeln. genau für solche Sachen gibt es einen BR :)

Gruß

I
ickederdicke

14.08.2014 um 09:30 Uhr

Moin, gestern zufällig einen Arbeitsrichter dagehabt. Er sagte zu dem Thema, der AG kann über max. 2/3 des Urlaubsanspruchs bestimmen, z.B. bei Werksferien o.ä. 100% geht nie.

P
Petrus

14.08.2014 um 11:58 Uhr

@icke: ...und das auch nur gemeinsam mit dem BR. Falls der ArbGeb also Werksferien haben will, wird der BR darauf drängen, diese sehr frühzeitig (z.B. wegen der Frühbucherrabatte)und möglichst sinnvoll nutzbar für alle MA (Schulferien) festzuschreiben. Die etwas teurere Zeit ist zwar blöd für MA ohne Kinder - aber da sind wir dann wieder bei den Frühbuchern ...

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