Erstellt am 12.08.2014 um 20:48 Uhr von Pjöööng
Das geht nicht und der Arbeitgeber würde wahrscheinlich vor dem Arbeitsgericht scheitern wenn er seinen Vorbehalt geltend machen würde.
Diese Vorbehaltserklärung wäre meines Erachtens ein "allgemeiner Unrlaubsgrundsatz" und damit mitbestimmundspflichtig. Ich würde als BR hier sofort Verhandlungen zu allgemeinen Urlaubsgrundsätzen einfordern.
Erstellt am 13.08.2014 um 08:19 Uhr von martinez
Hi,
Seh ich genauso wie Pjöööng, BR voll in der Mitbestimmung!
Verhandelt und teilt dem AG mit, dass dies nicht in Ordnung ist und unter Umständen gegen das Gesetz verstößt und ihr(wenn ihr wollt) hier etwas dagegen unternehmen werdet.
Wäre Sinnvoll hier als BR dagegen vorzugehen oder zu Verhandeln.
genau für solche Sachen gibt es einen BR :)
Gruß
Erstellt am 14.08.2014 um 07:30 Uhr von ickederdicke
Moin,
gestern zufällig einen Arbeitsrichter dagehabt. Er sagte zu dem Thema, der AG kann über max. 2/3 des Urlaubsanspruchs bestimmen, z.B. bei Werksferien o.ä.
100% geht nie.
Erstellt am 14.08.2014 um 09:58 Uhr von petrus
@icke:
...und das auch nur gemeinsam mit dem BR. Falls der ArbGeb also Werksferien haben will, wird der BR darauf drängen, diese sehr frühzeitig (z.B. wegen der Frühbucherrabatte)und möglichst sinnvoll nutzbar für alle MA (Schulferien) festzuschreiben.
Die etwas teurere Zeit ist zwar blöd für MA ohne Kinder - aber da sind wir dann wieder bei den Frühbuchern ...