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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahl eines stellvertretenden Vorsitzenden - unter Vorbehalt?

R
ROB
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forumleser, bei uns wurde ein neuer Stellvertreter des Vorsitzenden gewählt. Dieser nahm die Wahl unter vorbehalt an, aus verschiedenen Gründen.

Ist dieser Vorbehalt zulässig? Wenn nein, wie wird die Wahl gewertet? Ist dann der 2. der Stellvertreter?

4.37008

Community-Antworten (8)

S
SSGG

11.01.2007 um 14:50 Uhr

Aus welchen Gründen? Die Geschäftsführung des BR kann nicht funktionieren, wenn jemand bei der Wahl Vorbehalte hat. Er hätte die Wahl nicht annehmen sollen bzw. interne Probleme im BR müssen vorab geklärt werden.

R
ROB

11.01.2007 um 14:58 Uhr

Die Vorbehalte sind : Die Voraussetzung für die Tätigkeit wäre, daß er keine finanziellen einbußen hat ...in Bezug Überstunden, Rufbereitschaft,Erschwerniss. er möchte ungefähr den gleichen Gehalt beibehalten. Aus diesem Grund will er dieses schrifltich vom AG haben. Aber bei der letzten BR.-Sitzung war dieses noch nicht unterschrieben, und er stellte sich zur Verfügung unter vorbehalt , daß dieses unterschrieben wird. Ist die Wahl nichtig oder kommt dann der zweit Gewählte zum Zuge?

R
ROB

11.01.2007 um 15:22 Uhr

Nein er ist kein Neuling. Der neue Stellvertreter mußte gewählt werden , da der alte die Firma verlassen hat . Er gehört zu den "alten Hasen"., der gewählt wurde.Erst am Tag der Sitzung und auch der Wahl erfuhren wir das dieses SChreiben noch nicht unterschreiben ist, und er deswegen an der Wahl nur unter Vorbehalt teilnimmt. Es waren 3 Anwärter für die Stellvertretung. Auch war nur dieser bei dem AG bekannt daß er sich der Wahl stellt. Die Anderen sind dem Ag nich tbekannt ,diese stellten sich am tag der Wahl.

S
SSGG

11.01.2007 um 15:57 Uhr

wenn er bereits vorher BRM war, jetzt stellvertrtender BRV werden soll, stellt er sich doch nicht schlechter. Regelt bei Euch TV, BV oder AV die Überstunden?

R
ROB

11.01.2007 um 16:01 Uhr

Der Gehalt ist sicher...aber es geht bei ihm um unregelmäßige zahlungen wie Überstunden etc..Wir haben schon schlechte Erfahrungen gemacht mit dem AG. Deswegen will er das schriftlich.

S
SSGG

11.01.2007 um 16:20 Uhr

also, wenn die Überstundenzahlungen unregelmäßig sind, verstehe ich seinen Vorbehalt überhaupt nicht mehr. Sind die Überstunden tarif- oder arbeitsvertraglichvertraglich geregelt? oder habt Ihr Euch aufgrund der schlechten Erfahrungen mit dem AG überlegt, eine BV zur Überstundenregelung abzuschließen?

B
Bergmann

11.01.2007 um 17:05 Uhr

Kleine Frage mal zwischendurch - Stellvertreter ist Freigestellter ?

Wenn ja- wir haben es so geregelt : Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate geteilt durch 12 = Monatseinkunft Freigestellter , dazu kommen noch Tariferhöhungen / Urlaubsgeld / Weihnachtsgeld .

R
ROB

12.01.2007 um 08:25 Uhr

Also es wurde jetzt so geregelt das wir nochmal eine neue Wahl machen, wenn bei dem einen Kollegen der sich bereit erklärt hat sich als Stellvertreter / inkl Freistellung alles geklärt ist.

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