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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wie unter Vorbehalt einen befristeten Vertrag (Übernahme JAV) unterschreiben?

F
franki
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich hab bezüglich dieses Themas schon mal hier etwas gefragt, aber keine konkrete Antwort bekommen. Also ich bin JAV und lerne im August aus. Mein Arbeitgeber hat mir einen befristeten Vertrag bis 31.12.09 angeboten. Der Betriebsrat hat dem schon zugestimmt. Mir wurde der Vertrag noch nicht gegeben (aber denke nächste Woche). So, ich habe ja laut § 78a ein Recht auf einen unbefristeten Vertrag. Jetzt wurde mir hier und auch auf verschieden anderen Seiten geraten, dass ich den Vertrag unter Vorbehalt unterschreiben soll. So viel ist klar. Aber wie genau unterschreibt man einen Vertrag unter Vorbehalt? Nicht mal mein Betriebsrat noch die Gewerkschaft konnte mir konkret helfen. Im Internet habe ich gefunden, dass man irgendwie einen Text verfassen sollte. Wo ungefähr folgendes drin stehen muss:

"Sie haben mir lediglich einen auf 6 Monate befristete Übernahme nach Ausbildungsende angeboten. Als Mitglied der JAV habe ich jedoch gemäß....... einen Anspruch auf unbefristete Übernahme in ein Arbeitsverhältnis. Ich nehme daher ihr Angebot an, und behalte mit vor, die Befristung des Vertrages beim Arbeitsgericht auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen zu lassen. "

Ja kann ich dann einfach den befristeten Vertrag ganz normal unterschreiben und dann verfasse ich noch den oben genannten Text unterschreibe den auch noch und gebe beides in der Personalabteilung ab, und dann wenn ich in den letzten 3 Monaten bin, gebe ich noch den normalen Antrag zur Weiterbeschäftigung ab, oder wie?

Oder was genau soll ich nun machen? Ich denke ich kann die Unterschrift für den befristeten Vertrag, (wenn er mir dann vorgelegt wird) auch nicht ewig herauszögern.

Bitte um Hilfe. Danke

Gruß Franki

14.624012

Community-Antworten (12)

N
nicoline

30.03.2009 um 00:31 Uhr

@Franki 3 Fragen weiter unten wurde ähnliches schon mal behandelt. Schau Dir mal den Link von pirat an.

http://www.verdi-bayern-fb09.de/jav/uebernahme.htm (Kopieren und einfügen)

PS: ganz bis nach unten scrollen!

F
franki

30.03.2009 um 00:44 Uhr

Also wie gesagt, ich habe mich viel im INternet erkundigt und habe auch das bereits gelesen. Aber eine richtige Antwort habe ich immernoch nicht. Wie soll ich denn bitte diesen Text mit "...das Angebot zum Anschluss eines besfristeten Vertrages nehme ich unter dem Vorbehlat an...." auf den Vertrag von denen klatschen. Ich kann doch nicht einfach auf dem Vertrag wo die mir geben rumkritzeln.

R
ridgeback

30.03.2009 um 00:56 Uhr

@Franki, setze vor Deiner Unterschrift, ein u.V. . das müsste reichen.

F
franki

30.03.2009 um 01:11 Uhr

Ja das mit dem u.V. hab ich auch schon paar mal gelesen. Mal sagt einer man kann das machen, dann sagt wiederum einer das macht man nur bei einer Vertragsänderung. Kann ich einfach so u. V. schreiben und muss ich dann noch zusätzlich diesen Text abgeben "...ich nehme das bla bla bla an unter dem Vorbehalt bla bla bla...."? Mein AG frägt sich dann auch, was soll das mit dem u .V.

FK
Franz Kafka

30.03.2009 um 14:16 Uhr

Hat es einen bestimmten Grund warum du § 78a (2) BetrVG nicht aus dem Ärmel ziehst? Also die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis verlangst. Befürchtest du, dass der AG dann die Entscheidung des Arbeitsgerichtes suchen wird?

F
franki

30.03.2009 um 14:28 Uhr

Ich kann das noch nicht verlangen, weil ich noch nicht in den letzten 3 Monaten bin.

N
neskia

30.03.2009 um 14:41 Uhr

Wenn ich die Info unter nicoline's link richtig lese macht der Vorbehalt nur Sinn wenn der JAVler in den letzten drei Monaten die Weiterbeschäftigung verlangt hat und der AG nur einen befristeten Vertrag anbietet. Zum jetzigen Zeitpunkt bringt der AG nach 78a (1) durch Vorlage eines befristeten Vertrages zum Ausdruck, dass er den JAVler nich auf unbestimmte Zeit übernehmen will. Mit so einem Vorbehalt wird der AG m.E. nur verärgert und die Chancen dass er dann unbefristet übernimmt sinken.

A
Angi1

30.03.2009 um 16:03 Uhr

Hallo Franki,

setzte ein Schreiben auf, so wie du es in deiner Eingangsfrage formuliert hast. Bitte außerdem einen BR dich zu deinem Gespräch mit dem AG zu begleiten und übergebe vor deiner Unterschrift dem AG deinen Brief (Kopie behälts Du bei dir). Habe lange im Internet gesucht aber auch nichts besseres gefunden. Damit dürftes Du aber auf der sicheren Seite sein. Nicht vergessen rechtzeitig deinen Antrag auf Übernahme nach § 78a zu stellen.

MfG Angi1

P
pirat

31.03.2009 um 14:02 Uhr

@Franki, .....unter dem ausdrücklichen Vorbehalt a., der rechtlichen Prüfung bzw. b., mit dem Hinweis, dass DU als JAV-Vertreter auf Deinen gesetzlichen Anspruch auf unbefristete Weiterbeschäftigung in einem Vollzeitarbeitsverhältnis damit auf keinen fall verzichtest....

K
Kölner

31.03.2009 um 15:44 Uhr

@all WARNUNG! Ich will ja kein Öl ins Feuer gießen... ...aber wir reden hier nicht über eine Änderungskündigung, sondern eher über eine Unterschrift unter einem Vertrag, also eine Willenserklärung - diese kann NICHT vorläufig sein! Unterschreibt der Kollege (wie und mit welchem Vorsatz vor der Unterschrift auch immer) ist die Unterschrift gültig.

F
franki

31.07.2009 um 22:21 Uhr

Hallo,

ich wieder. Ich habe nun tatsächlich einen unbefristeten Vertrag bekommen (weil ich den Antrag abgegeben habe). Aber in dem Vertrag stehen 3 Monate Probezeit drinnen. Ist es denn rechtens? Ich mein in der Probezeit können die mich ja jederzeit wieder kündigen. Also was bringt dann ein unbefristeter Vertrag wenn die mich innerhalb der Probezeit einfach kündigen können?

P
pirat

01.08.2009 um 12:53 Uhr

@Franki, Glückwunsch! ...rechtens ....ja und durchaus üblich... Allerdings gibt es auch Aussagen wie... Eine zweite Probezeit bei einem Übergang in das erlernte Berufsbild im gleichen Betrieb ist nicht "verhältnismäßig".

Gefunden unter: http://www.rechtspraxis.de/arbeit/probezeit.html#top1

"Unverhältnismäßig ist die Vereinbarung eines Probearbeitsverhältnisses, wenn der Arbeitnehmer zuvor im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses beschäftigt wurde. Eine andere Beurteilung ist möglich, wenn die neue Tätigkeit ein geändertes Aufgabenfeld beinhaltet". oder... http://www.hobsons.de/de/ratgeber-service/frag-den-experten/arbeitsrecht/arbeitsrecht-2006/arbeitsrecht-noch-mal-probezeit-bei-uebernahme-hobsons/

Tatsache ist, eine Kündigung kann Dich jederzeit treffen. Allerdings hast Du dann, bei einer möglichen Kündigungsschutzkage ( erst ab 6 Monaten Betriebszugehörigkeit ) bessere Chancen.

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