Erstellt am 29.03.2009 um 22:31 Uhr von nicoline
@Franki
3 Fragen weiter unten wurde ähnliches schon mal behandelt. Schau Dir mal den Link von pirat an.
http://www.verdi-bayern-fb09.de/jav/uebernahme.htm (Kopieren und einfügen)
PS: ganz bis nach unten scrollen!
Erstellt am 29.03.2009 um 22:44 Uhr von Franki
Also wie gesagt, ich habe mich viel im INternet erkundigt und habe auch das bereits gelesen.
Aber eine richtige Antwort habe ich immernoch nicht.
Wie soll ich denn bitte diesen Text mit "...das Angebot zum Anschluss eines besfristeten Vertrages nehme ich unter dem Vorbehlat an...." auf den Vertrag von denen klatschen. Ich kann doch nicht einfach auf dem Vertrag wo die mir geben rumkritzeln.
Erstellt am 29.03.2009 um 22:56 Uhr von ridgeback
@Franki,
setze vor Deiner Unterschrift, ein u.V. .
das müsste reichen.
Erstellt am 29.03.2009 um 23:11 Uhr von Franki
Ja das mit dem u.V. hab ich auch schon paar mal gelesen. Mal sagt einer man kann das machen, dann sagt wiederum einer das macht man nur bei einer Vertragsänderung.
Kann ich einfach so u. V. schreiben und muss ich dann noch zusätzlich diesen Text abgeben "...ich nehme das bla bla bla an unter dem Vorbehalt bla bla bla...."?
Mein AG frägt sich dann auch, was soll das mit dem u .V.
Erstellt am 30.03.2009 um 12:16 Uhr von Franz Kafka
Hat es einen bestimmten Grund warum du § 78a (2) BetrVG nicht aus dem Ärmel ziehst? Also die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis verlangst. Befürchtest du, dass der AG dann die Entscheidung des Arbeitsgerichtes suchen wird?
Erstellt am 30.03.2009 um 12:28 Uhr von Franki
Ich kann das noch nicht verlangen, weil ich noch nicht in den letzten 3 Monaten bin.
Erstellt am 30.03.2009 um 12:41 Uhr von neskia
Wenn ich die Info unter nicoline's link richtig lese macht der Vorbehalt nur Sinn wenn der JAVler in den letzten drei Monaten die Weiterbeschäftigung verlangt hat und der AG nur einen befristeten Vertrag anbietet.
Zum jetzigen Zeitpunkt bringt der AG nach 78a (1) durch Vorlage eines befristeten Vertrages zum Ausdruck, dass er den JAVler nich auf unbestimmte Zeit übernehmen will.
Mit so einem Vorbehalt wird der AG m.E. nur verärgert und die Chancen dass er dann unbefristet übernimmt sinken.
Erstellt am 30.03.2009 um 14:03 Uhr von Angi1
Hallo Franki,
setzte ein Schreiben auf, so wie du es in deiner Eingangsfrage formuliert hast. Bitte außerdem einen BR dich zu deinem
Gespräch mit dem AG zu begleiten und übergebe vor deiner Unterschrift dem AG deinen Brief (Kopie behälts Du bei dir).
Habe lange im Internet gesucht aber auch nichts besseres gefunden. Damit dürftes Du aber auf der sicheren Seite sein. Nicht vergessen rechtzeitig deinen Antrag auf Übernahme nach § 78a zu stellen.
MfG
Angi1
Erstellt am 31.03.2009 um 12:02 Uhr von pirat
@Franki,
.....unter dem *ausdrücklichen Vorbehalt*
a., der rechtlichen Prüfung bzw.
b., mit dem Hinweis, dass DU als JAV-Vertreter auf Deinen gesetzlichen Anspruch auf unbefristete Weiterbeschäftigung in einem Vollzeitarbeitsverhältnis damit auf keinen fall verzichtest....
Erstellt am 31.03.2009 um 13:44 Uhr von Kölner
@all
WARNUNG!
Ich will ja kein Öl ins Feuer gießen...
...aber wir reden hier nicht über eine Änderungskündigung, sondern eher über eine Unterschrift unter einem Vertrag, also eine Willenserklärung - diese kann NICHT vorläufig sein!
Unterschreibt der Kollege (wie und mit welchem Vorsatz vor der Unterschrift auch immer) ist die Unterschrift gültig.
Erstellt am 31.07.2009 um 20:21 Uhr von Franki
Hallo,
ich wieder. Ich habe nun tatsächlich einen unbefristeten Vertrag bekommen (weil ich den Antrag abgegeben habe). Aber in dem Vertrag stehen 3 Monate Probezeit drinnen. Ist es denn rechtens? Ich mein in der Probezeit können die mich ja jederzeit wieder kündigen.
Also was bringt dann ein unbefristeter Vertrag wenn die mich innerhalb der Probezeit einfach kündigen können?
Erstellt am 01.08.2009 um 10:53 Uhr von pirat
@Franki,
Glückwunsch!
...rechtens ....ja und durchaus üblich...
Allerdings gibt es auch Aussagen wie...
Eine zweite Probezeit bei einem Übergang in das erlernte Berufsbild im gleichen Betrieb ist nicht "verhältnismäßig".
Gefunden unter: http://www.rechtspraxis.de/arbeit/probezeit.html#top1
"Unverhältnismäßig ist die Vereinbarung eines Probearbeitsverhältnisses, wenn der Arbeitnehmer zuvor im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses beschäftigt wurde. Eine andere Beurteilung ist möglich, wenn die neue Tätigkeit ein geändertes Aufgabenfeld beinhaltet".
oder...
http://www.hobsons.de/de/ratgeber-service/frag-den-experten/arbeitsrecht/arbeitsrecht-2006/arbeitsrecht-noch-mal-probezeit-bei-uebernahme-hobsons/
Tatsache ist,
eine Kündigung kann Dich jederzeit treffen. Allerdings hast Du dann, bei einer möglichen Kündigungsschutzkage ( erst ab 6 Monaten Betriebszugehörigkeit ) bessere Chancen.