Arbeitgeber beabsichitigt einen alkoholkranken Kollegen (wurde bereits schon einmal abgemahnt wegen Alkohol am Arbeitsplatz) unter Vorbehalt zum Jahresende zu kündigen. Jedoch der Arbeitgeber nimmt die Kündigung zurück, wenn der Kollege bisdahin erfolgreich mit Auflagen die Therapie absolviert hat.
Nun soll der Betriebsrat bereits jetzt schon auf diese Kündigung unter Vorbehalt zustimmen!
Ich denke, dabei sollte man zuerst einmal den Verlauf der Therapie beim Kollegen abwarten und dieser Kündigung als Betriebsrat nicht zustimmen.

Meine Frage allgemein:
Ist es eigentlich seitens des Arbeitgebers üblich, Kündigungen unter Vorbehalt auszusprechen, bzw. den Betriebsrat vorbehaltlich zur Kündigung anzuhören? Therorethisch könnte ja dann jeder Arbeitgeber unter Vorbehalt jeden Arbeitnehmer kündigen. Ist sowas überhaupt zulässig, bzw. wirksam?

Was ist eure Meinung dazu?