Von einem Bekannten wurde mir angetragen, dass er seinen Urlaub für das nächste Jahr bis zum Ende Oktober tagesgenau beantragen muß, " damit der Betriebsrat " genug Zeit hat diesen zu prüfen und zu genehmigen.
Ich habe dazu leider keinen Paragraphen im Betriebsverfassungsgesetz gefunden.
Sicher wissen Sie wo das zu finden ist.