Urlaubsplanung
Von einem Bekannten wurde mir angetragen, dass er seinen Urlaub für das nächste Jahr bis zum Ende Oktober tagesgenau beantragen muß, " damit der Betriebsrat " genug Zeit hat diesen zu prüfen und zu genehmigen. Ich habe dazu leider keinen Paragraphen im Betriebsverfassungsgesetz gefunden. Sicher wissen Sie wo das zu finden ist.
Community-Antworten (2)
12.08.2014 um 18:54 Uhr
Im BetrVG wirst du auch nicht fündig. Die "Urlaubsgenehmigung" obliegt ausschließlich dem Arbeitgeber.
13.08.2014 um 02:46 Uhr
gibt es vielleicht eine BV zu Urlaubsgrundsätzen? Wäre dann aber wohl eine eher schlecht gemachte
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