Nichtanrechnung Urlaub bei Betreuung kranker Ehefrau
Ein Kollege befindet sich derzeit in Urlaub. Nun hat sich seine Frau bei einem Treppensturz schwerer verletzt und benötigt derzeit häusliche Hilfe. Beide haben denselben Hausarzt und dieser hat nun den Ehemann ein Attest wegen der Betreuung ausgestellt. Nun möchte der Kollege seinen Urlaub vom AG gut geschrieben bekommen. Dies ist meiner Meinung gesetzlich nicht möglich oder hat jemand so einen Fall schon erlebt? Danke für eure Hilfe.
Community-Antworten (4)
07.08.2014 um 15:58 Uhr
Ja, mehrfach. Es gibt die Möglichkeit, unbezahlten Urlaub zu nehmen und für solche Betreuungsfälle eine Lohnersatzleistung von der Krankenkasse zu erhalten. Einfach mal die Krankenkasse fragen (ein Attest hat er ja schon) und den Arbeitgeber bitten, UNBEZAHLTEN Urlaub zu gewähren. Ob er dazu VERPFLICHTET ist, weiß ich allerdings nicht, unser AG ist diesem Anliegen bisher immer nachgekommen.
07.08.2014 um 16:07 Uhr
Hat mich jetzt selbst interessiert, daher hab ich mal nachgeschaut. Anspruch besteht nur bei Krankheit des Kindes. Bei der Ehefrau müsste der AG einverstanden sein. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html Wobei sich der Beitrag liest, als versuche der Kollege einfach nur den genommenen Urlaub erstattet zu kriegen und für die Zeit eine Lohnfortzahlung des AGs zu erhalten. Das geht so natürlich nicht.
07.08.2014 um 16:23 Uhr
@Bürokrat: Ein Anrecht auf unbezahlt frei dürfte der Kollege nach §2 PflegeZG haben. Ansonsten gibt es noch §37 und ggf. §38 SGB V, nach denen die Kasse Pflege- und ggf. Haushaltshilfe zahlt.
07.08.2014 um 19:44 Uhr
Die Gutschrift von Urlaubstagen kann gem. § 9 BUrlG nur bei einer ERKRANKUNG DES AN erfolgen. Selbst gem. TVöD § 29 Buchstabe e) aa (mal unabhängig davon in welchem Umfang die Freistellung gewährt wird) wird eine Freistellung nur gewährt, soweit eine andere Person zur Pflege oder Betreuung nicht sofort zur Verfügung steht und der betroffene AN steht während des Urlaubs für die Pflege zur Verfügung. Einen gesetzlichen oder tariflichen Anspruch auf Gutschrift der Urlaubstage gibt es nach meiner Auffassung nicht.
Verwandte Themen
Urlaubsentgelt bei geringfügig Beschäftigten?
ÄlterHallo zusammen, wir haben zwei geringfügig Beschäftigte bei uns im Betrieb (verheiratet miteinander) Die Ehefrau arbeitet jeden Tag ein paar Stunden und hat einen Arbeitsvertrag mit 24 Tagen Urlau
Frage zur Anhörung bei Kündigung von befristetem Arbeitsverhältnis
ÄlterMoin Kollegen! Ich habe da mal eine Frage: Wir haben eine Kollegin im Frühjahr eingestellt. Der Arbeitsvertrag hatte eine sogenannte "doppelte Befristung" zeitlich für ein Jahr und zur Betreuung ein
Ist die im Betrieb beschäftigte Ehefrau eines Geschäftsführers wahlberechtigt?
ÄlterIn unserem Betrieb bittet die ebenfalls hier beschäftigte Ehefrau eines Geschäftsführers eines Teilbereichs unseres Unternehmens darum, aus der Wählerliste gestrichen zu werden. Sie geht davon aus, da
Krank oder Urlaub bei Betreuung Ehemann?
ÄlterWir haben eine Mitarbeiterin, deren Ehemann die nächsten drei Monate regelmässig zur Chemo-Therapie muß. Aufgrund des Krankheitszustands kann er nicht alleine hin, sondern muß hingefahren und abgeholt
Krankheit der Frau-Betreuung der Kinder-Anbieten der Arbeitskraft-Ablehnung durch Arbeitgeber
ÄlterHallo BR-Kollegen, wir sind als 5er BR seit einigen Wochen mit einem Problem eines Kollegen und ehemaligen BR-Mitgliedes beschäftigt. Folgender Sachverhalt: Der Kollege meldet sich bei unser