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Krankheit der Frau-Betreuung der Kinder-Anbieten der Arbeitskraft-Ablehnung durch Arbeitgeber

B
BRPOPP
Jan 2018 bearbeitet

Hallo BR-Kollegen,

wir sind als 5er BR seit einigen Wochen mit einem Problem eines Kollegen und ehemaligen BR-Mitgliedes beschäftigt.

Folgender Sachverhalt:

Der Kollege meldet sich bei unserem GF über E-Mail und sagt Ihm das seine Frau einen Bandscheibenvorfall erlitten hat und er nun die Betreuung der Kinder übernehmen muss. Seines Wissens nach sollte bei so einem Ausfall die Krankenkasse die Lohnfortzahlung übernehmen. Das findet der GF ganz gut da er so keine unnötigen Lohnkosten hat. Allerdings bittet er den Kollegen bei seinem Antwortschreiben unter anderem, dass er sich doch einen neuen Arbeitsplatz suchen solle da in der Vergangenheit doch öfters Fehlzeiten zustande gekommen sind und er so mit Ihm nicht planen könne. Sogar von einem finanziellen Überbrückungsgeld ist da die Rede.( Der Kollege hat in dieser FA. gelernt und ist seit über 20 Jahren im Betrieb) Diese Aufforderung übersieht der Kollege natürlich und bietet kurz darauf seine Arbeitskraft für die ersten beiden Wochen im Sept. an, in dieser Zeit könne die Schwiegermutter die Betreuung übernehmen und er kommt auf Arbeit. Antwort GF: "verstehe mich nicht falsch, aber wir haben keinen Anspruch auf irgendwelche Opfer und wollen auch keine haben; solange Dein Arbeitsentgelt nicht vom Betrieb bezahlt werden muss, wäre es aus Betriebssicht besser, wenn Du nicht am Montag kommst, weil die kurzfristigen Umstellungen des Produktionsplanes große Irritationen auslösen." Der Kollege war in der Zwischenzeit einen Tag arbeiten und hat sich gestern wieder per Mail beim GF gemeldet. Hat dort wiederum sein Arbeitskraft angeboten: "ich möchte dich hiermit informieren, wie ich die nächste Zeit arbeiten kann. Vom 8. bis 15.09.2014 kann ich nur am Donnerstag, den 11.09. arbeiten. Am 16.09.2014 hab ich Urlaub wegen ersten Schultag beantragt (Schulwechsel der großen Tochter).Am 17., 19. und 22.09. arbeite ich Vormittags.Generell arbeite ich Donnerstags den ganzen Tag.Ab dem 23.09. geht meine Frau zur Reha. Wie es ab da aussieht, gebe ich noch bescheid, da dies nicht von der Krankenkasse bezahlt wird, sondern von der Rentenversicherung." Antwort Heute vom GF: "Danke für Deine E-Mail; es tut mir leid, daß es Deiner Frau offensichtlich noch nicht besser geht; der von Dir genannte Zeitplan ist für uns nicht akzeptabel; wie ich Dir bereits geschrieben habe, ist es notwendig, daß unsere Mitarbeiter in der Produktion geplant eingesetzt werden können und nicht tages- oder stundenweise; außerdem habe ich noch nicht verstanden, in welcher Art und Weise Dein Fernbleiben von der Arbeitsstelle abgerechnet werden soll. Das Arbeiten an einzelnen Tagen oder nur stundenweise muss ich im Interesse des Betriebes und im Zuge der Mitarbeitergleichberechtigung ablehnen. Bitte informiere uns unverzüglich schriftlich oder per Mail darüber, wie Du die mit Deinem Unternehmen vereinbarten Arbeitsstunden leisten wirst; dabei stehen Resturlaub und Überstunden zur Disposition. Ein einfaches Fernbleiben von der Arbeitsstelle ist keine Lösung und nicht tolerierbar." Der Kollege rief mich heute Abend an und bat um Hilfe. Ich bin etwas erstarrt und brauche wohl den richtigen Schupser. Wie seht Ihr die Sachlage? Wer handelt falsch oder richtig? Wie würdet Ihr als BR reagieren, da es ja bis jetzt ein Ding zwischen AN und AG ist?

Danke für Eure konstruktiven Atworten!!!

BRPOPP

2.15207

Community-Antworten (7)

M
metallica

09.09.2014 um 01:11 Uhr

Zuerst zu klären ist, auf welcher Basis der Kollege die Auszeit nimmt, vermutlich handelt es sich um eine (extreme) Auslegung von Pflegezeit nach Pflegezeitgesetz. Wenn dem so ist, hat er einen Rechtsanspruch auf Freistellung (bzw. Teilzeitbeschäftigung) unter Berücksichtigung seiner Wünsche. Ich würde ihm an deiner Stelle empfehlen, entweder zu Hause zu bleiben bis zur Genesung (max. 6 Monate) oder mit eurer Hilfe einen sinnvollen Teilzeitkompromiss zu finden. Ich vermute der Kollege meint es eigentlich nur gut und erkennt den Stress mit dem AG nicht so richtig. Bisher kann ich noch guten Willen des AG erkennen, aber vor allem muss geklärt werden warum er zu Hause bleibt, zum AG scheint das ja noch nicht durchgedrungen zu sein...

S
Stoni

09.09.2014 um 03:51 Uhr

also ich kann den Sachverhalt nicht nachvollziehen. Das Thema beschäftigt Euch seit mehreren Wochen ? Bandscheibenvorfall ? Meldung per Mail beim GF ? Kein Telefonat oder persönliches Gespräch ? Krankgeschrieben mit Lohnfortzahlung und Arbeiten ? Und Heute ruft der Kollege an und bittet um Hilfe? Das es sich um ein ehemaliges BRM handelt spielt auch keine Rolle. Ich will ja mal nicht spekulieren ...

B
BRPOPP

09.09.2014 um 09:07 Uhr

Guten Morgen,

der Kollege beschäftigt uns seit Wochen da er seit Wochen im Klinsch mit der GF liegt. Es fing vor Monaten mit seinem Rücktritt als Sicherheitsfachkraft an, ging mit der Lohnerhöhung weiter ( wurde prozentual benachteiligt/ mit Unterstützunug der Gewerkschaft versucht zu klären) war zwischendurch immer mal wieder krank, Unterliegt einer besonderen Leistungskontrolle der GL, er ist einer derjenigen die auch mal negativ in der Firma über die Zustände redet, war vor seinem Urlaub 3 Wochen krank, 2 Tage da, dann 3 Wochen Urlaub, eine Woche arbeiten und dann hat die Frau den Bandscheibenvorfall und er ist wieder nicht auf Arbeit. Deswegen beschäftigt er uns seit Wochen.

BRPOPP

H
Hoppel

09.09.2014 um 09:24 Uhr

Das Pflegezeitgesetz greift NICHT! Es geht um die Beaufsichtigung der Kinder und nicht um die Pflege der Ehefrau.

Auch besteht KEIN Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung des Kindes! Die Krankenkasse muss hier überhaupt nichts zahlen, wenn ein Arzt nicht bescheinigt, dass das Kind krank ist und nur durch den Vater betreut werden kann. Auch bezahlt die KK erst dann, wenn sichergestellt ist, dass der AG keine Entgeltfortzahlung leistet.

Die KK stellt aber ggf. eine Haushaltshilfe: § 38 SGB V

Dieser Kollege könnte sich für ein paar (ca. 3-5) Tage auf den § 616 BGB berufen, aber mit Sicherheit nicht in dem Umfang, den er sich vorstellt. Vielleicht gibt es ja eine tarifvertragliche Regelung ... die aber auch nicht zur Zufriedenheit des Kollegen ausfallen kann.

Dieser Kollege wird im Zweifelsfall Urlaub einreichen müssen, ggf. auch unbezahlt!

M
metallica

09.09.2014 um 12:51 Uhr

Hoppel hat vermutlich recht, ich wollte eher erfahren, was der Kollege glaubt warum er zu Hause bleiben darf. Der Hinweis auf PflegeZG ist eher als Möglichkeit gedacht, um dem Kollegen einen theoretischen Ansatz zu bieten.

B
BRPOPP

09.09.2014 um 13:31 Uhr

Der Kollege ist der Meinung das auf Haushaltshilfe machen zu können. Die Kinder sind 8 und 10 Jahre alt und müssen nach der Schule betreut werden.

G
gironimo

09.09.2014 um 16:05 Uhr

Ein einfaches Fernbleiben von der Arbeitsstelle ist keine Lösung und nicht tolerierbar<

Wie wahr!

Aber offenbar ist er ja nicht einfach ferngeblieben, da ja ein reger Dialog stattgefunden hat.

Aber welche Hilfe in welcher Frag erwartet denn der Kollege?

Sollt Ihr Eure Mitbestimmung bei der Arbeitszeitfrage geltend machen? Oder geht es um Urlaubsgrundsätze? Oder sollt Ihr etwas zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie beisteuern

Oder nur ganz allgemein seine Interessen vertreten.

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