Krank oder Urlaub bei Betreuung Ehemann?
Wir haben eine Mitarbeiterin, deren Ehemann die nächsten drei Monate regelmässig zur Chemo-Therapie muß. Aufgrund des Krankheitszustands kann er nicht alleine hin, sondern muß hingefahren und abgeholt werden. Das will natürlich die Ehefrau übernehmen. Muß sie sich dafür Urlaub nehmen, oder geht das auch über einen Krankentag, wenn z.b. der Arzt die Nötigkeit der Betreuung bestätigt.
Community-Antworten (3)
24.08.2010 um 11:06 Uhr
Ulrick, falls vertraglich nicht ausgeschlossen wurde, besteht ein Anspruch nach § 616 BGB. Ebenso könnte man §§ 3, 4 PflegeZG prüfen.
24.08.2010 um 15:29 Uhr
Sicher?
Bei einem Kind wäre ich sofort bei Dir, aber bei einem erwachsenen Mann??? Dafür gibt es doch spezielle Fahrdienste und mit Pflege hat dies in meinen Augen noch nicht viel zu tun. Es geht ja "nur" um den "Fahrdienst".
24.08.2010 um 17:35 Uhr
geploeg, sicher zu 99,99%. Mit dem PflegeZG wurden zum 1.7.2008 neue Freistellungsansprüche der Beschäftigten für die Fälle geschaffen, in denen sie pflegebedürftige nahe Angehörige zu versorgen haben. Das Gesetz unterscheidet zwischen der bis zu sechsmonatigen Pflegezeit (§ 3 Pflegezeitgesetz - PflegeZG, keine bezahlte Freistellung + 616 BGB nicht andwendbar) sowie der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung (§ 2 PflegeZG, bez. Freistellung + 616 BGB andwendbar).
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