Fahrtkostenerstattung
Hallo zusammen,
wir sind eine Musikschule, die den Unterricht aber nicht nur an der Hauptstelle selbst, sondern auch noch an etlichen Außenstellen anbietet. Nun ging dem Betriebsrat ein Brief eines Mitarbeiters zu, der etliche Kilometer in seinem Privat-PkW zurücklegt, ohne dafür eine Fahrtkostenerstattung zu erhalten. Auch die Fahrtzeit wird nicht angerechnet. Was steht denn hier dem AN zu, bzw. wo finden wir zu diesem Thema Informationen?
Danke schon jetzt für die Antworten, viele Grüße
troete
Community-Antworten (9)
07.08.2014 um 14:46 Uhr
was steht denn dazu in seinem arbeitsvertrag? gibt es einen tarifvertrag?
07.08.2014 um 15:13 Uhr
Wann sind denn die Fahrtzeiten angefallen?
07.08.2014 um 15:43 Uhr
zwischen hauptstelle und nebenstelle und nebenstelle. natürlich nicht zwischen hauptstelle und wohnsitz und nebenstelle
07.08.2014 um 15:52 Uhr
Im Arbeitsvertrag sind Fahrtkosten nirgends angesprochen. Bezahlung läuft "angelehnt" an TvöD. Dass es für Fahrten vom Wohnsitz zur Hauptstelle keine Fahrtkostenerstattung gibt, ist klar. Bei Fahrten vom Wohnsitz direkt zur Nebenstelle weiß ich schon nicht mehr so genau. Ganz undurchsichtig wird es bei mehreren Ortswechseln an einem Arbeitstag (kommt bis zu drei mal vor). Vergütet werden nur die gehaltenen Stunden, die Fahrzeit gilt also nicht als Arbeitszeit.
07.08.2014 um 18:38 Uhr
na dann fahrt halt nur mit Firmen-PKW dann stellt sich die Frage nicht, wenn der AG das nicht will dann wird es Zeit, dass Ihr als BR eingreift und eine BV dazu macht und dem AG klarmacht dass ihr das nicht mitmacht, denn zwischen einzelnen Arbeitsbereichen kann es nicht sein dass der Kollege mit Privat-PKW fahren muss
07.08.2014 um 22:34 Uhr
@ krachmacher
ver.di hat einen Ratgeber Musikschullehrkräfte > http://musik.verdi.de/ueber-uns/ratgeber
08.08.2014 um 02:00 Uhr
Ist das Halten eines PKW Voraussetzung für eine Einstellung? Was machen Kollegen ohne eigenen Pkw?
08.08.2014 um 10:40 Uhr
Firmen-PkW in Musikschulen? Das ist nicht euer Ernst, oder? Dann können wir gleich Insolvenz anmelden. Per Vertrag gibt es die Voraussetzung eines Fahrzeugs nicht, kürzlich war ich aber bei meinem ersten Bewerbungsgespräch als Betriebsrat dabei - da wurde aber schon nach einem PkW gefragt, sonst wäre der Job quasi nicht machbar.
Allerdings betrifft der Einsatz an verschiedenen Außenstellen nicht alle Lehrkräfte. Solange man an einem Unterrichtstag nur an einem Ort unterrichtet, wäre das alles ja kein Problem, bei Ortswechseln bliebe mit öffentlichen Verkehrsmitteln aber noch viel mehr Zeit als mit dem PkW liegen.
Ich weiß, dass bei anderen Musikschulen jeder km mit dem Privat-PkW erstattet wird und für jeden Ortswechsel 15 min. Arbeitszeit angerechnet werden. Eine solche Betriebsvereinbarung gibt es aber bei uns bislang nicht.
13.08.2014 um 09:14 Uhr
Hallo Kollege. Leider sind Selbstverständlichkeiten aus anderen Berufsgruppen bei Musiklehrern immer noch Wunschdenken. Ich arbeite an zweien und die Fahrkosten zwischen Zweigstellen wird einmal bezahlt, bei der anderen nur außerhalb eines Radius von 15 km, also de facto gar nicht. Die Fahrzeit ist aber bei beiden, so als ob ich zum privaten Einkauf fahren würde. Keine Anrechnung. Hier wird wohl eine Betriebsvereinbarung von euch angestrebt werden müssen, um die Problematik zu klären.
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