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AG kürzt Fahrtkostenerstattung für BR Seminar - zu Recht?

N
NICK
Nov 2016 bearbeitet

Ich habe kürzlich ein Seminar für BR besucht. Mein Arbeitsort liegt 45 km von meinem Wohnort entfernt. Der Seminarort liegt in einer völlig anderen Richtung 86 km vom Wohnort entfernt. Da mir kein Dienstwagen zur Verfügung stand, fuhr ich mit meinem Privat-PKW. Die Fahrtkosten werden bei uns mit 30 Cent laut BV vergütet. Ich habe also für Hin- und Rückfahrt je 86 km x 30 Cent für die Fahrtkostenerstattung angegeben. Das macht bei den 172 km 51,60 Euro. Mein AG zieht mir nun die 45 km ab, die ich normalerweise als täglichen Arbeitsweg habe. Begründung: ich hätte diese Strecke ja sowieso jeden Tag fahren müssen, wenn ich kein Seminar besucht hätte und könnte diese auch später bei der Steuererklärung geltend machen. Ist er damit im Recht?

4.22403

Community-Antworten (3)

N
NICK

16.01.2007 um 23:57 Uhr

Anscheinend weiß niemand eine Antwort..... :(

Ä
Ätreppheescher

17.01.2007 um 03:49 Uhr

Nun, Nick, das Problem hier ist, wenn Du eine Antwort gibst und sie ist nicht ganz korrekt oder sie wird falsch interpretiert, dann kommen die "Forenherrscher" und dann gibt's gehörig auf die Mütze feix

Mal im Ernst, kannst Du dem Gedankengang Deines AG nicht folgen? - Aber sicher - ;-)

Ich sehe dies (zwar ungern) genauso. Du hast Anspruch auf die Fahrtkosten, die Dir tatsächlich entstanden sind. Ist die Schulung an einem arbeitsfreien Tag, dann hättest Du Anspruch auf Fahrtkosten ohne Abzug. Ansonsten nicht. Die Richtung spielt dabei keine Rolle. Erfreulicherweise bist Du auf dem nicht bezahlten Weg trotzdem versichert.

Gruß

Hugo

M
mille

17.01.2007 um 11:22 Uhr

Hallo Nick,

§ 40 BetrVG RN 50 DKK sagt folgendes: Ob sich ein BR-Mitglied eine Haushaltsersparnis ( z.b. wg. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) gemäß den Lohnsteuerrichtlinien anrechnen lassen muß ist strittig. Keine Anrechenbarkeit ist gegeben, wenn sich die Aufwendung innerhalb der Grenzen der steuerlichen Pauschbeträge bewegt (BAG 30.03.94). Entgegen der Auffassung des BAG, ist die Anrechnung einer Haushaltsersparniss dann nicht gerechtfertigt, wenn die Aufwendungen die steuerlichen Pauschbeträge übersteigen, da das BR-Mitglied den Gesamtbetrag ausgelegt hat, dessen Höhe es, jedenfalls bei Schulungsmaßnahmen, regelmäßig nicht beeinflussen kann und dem so gut wie nie eine echte Ausgabenminderung gegenübersteht.

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