Erstellt am 16.01.2007 um 22:57 Uhr von Nick
Anscheinend weiß niemand eine Antwort..... :(
Erstellt am 17.01.2007 um 02:49 Uhr von Ätreppheescher
Nun, Nick, das Problem hier ist, wenn Du eine Antwort gibst und sie ist nicht ganz korrekt oder sie wird falsch interpretiert, dann kommen die "Forenherrscher" und dann gibt's gehörig auf die Mütze *feix*
Mal im Ernst, kannst Du dem Gedankengang Deines AG nicht folgen? - Aber sicher - ;-)
Ich sehe dies (zwar ungern) genauso. Du hast Anspruch auf die Fahrtkosten, die Dir tatsächlich entstanden sind. Ist die Schulung an einem arbeitsfreien Tag, dann hättest Du Anspruch auf Fahrtkosten ohne Abzug. Ansonsten nicht. Die Richtung spielt dabei keine Rolle. Erfreulicherweise bist Du auf dem nicht bezahlten Weg trotzdem versichert.
Gruß
Hugo
Erstellt am 17.01.2007 um 10:22 Uhr von mille
Hallo Nick,
§ 40 BetrVG RN 50 DKK sagt folgendes: Ob sich ein BR-Mitglied eine Haushaltsersparnis ( z.b. wg. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) gemäß den Lohnsteuerrichtlinien anrechnen lassen muß ist strittig. Keine Anrechenbarkeit ist gegeben, wenn sich die Aufwendung innerhalb der Grenzen der steuerlichen Pauschbeträge bewegt (BAG 30.03.94). Entgegen der Auffassung des BAG, ist die Anrechnung einer Haushaltsersparniss dann nicht gerechtfertigt, wenn die Aufwendungen die steuerlichen Pauschbeträge übersteigen, da das BR-Mitglied den Gesamtbetrag ausgelegt hat, dessen Höhe es, jedenfalls bei Schulungsmaßnahmen, regelmäßig nicht beeinflussen kann und dem so gut wie nie eine echte Ausgabenminderung gegenübersteht.