Entfernte BR-Sitzung - gibt es dazu eine Fahrtkostenerstattung?
Hallo!
Ich hätte da mal eine generelle Frage zur Fahrtkostenerstattung:
Wir hatten eine BR-Sitzung mit einem anderen Firmen-BR. Nun möchte ich gerne wissen, ob wir die Fahrtkosten dorthin (ca. 110 km insgesamt, mit dem Privat-PKW) vom AG erstattet bekommen oder ob dieses nicht übliche Praxis ist.
Vielen Dank im Voraus und Gruß K. Giesser
Community-Antworten (4)
20.07.2005 um 09:58 Uhr
Ich würde sagen das die Fahrkostenerstattung durch §40 Abs.1 BetrVG abgedeckt ist. Sollte jedoch der AG ein Firmenfahrzeug zur Verfügung gestellt haben was Ihr nicht benutzt habt, dann könnte es Schwierigkeiten geben.
21.07.2005 um 00:43 Uhr
Guten Abend Klaus! Ich bin mir da nicht so ganz sicher, ob Werner recht hat. Was war der Grund für das Zusammentreffen mit einem anderen Firmen-BR? Ging es um ein gemeinsames Problem oder nur um einen Meinungsaustausch? Der Arbeitgeber ist zur Kostenerstattung immer verpflichtet, wenn der Aufwand - Fahrtkosten - zur ordnungsgemäßen Erledigung Ihrer Betriebsausgaben erforderlich war. Wenn nein, dann gibt es auch keine Kostenerstattung. Freiwillig natürlich immer.
21.07.2005 um 12:44 Uhr
Hallo Otto, natürlich setzte ich ordnungsgemäße Erledigung der BR Arbeit bei meiner Antwort voraus. Die Sachverhaltsschilderung besagte eine "BR Sitzung" in einer anderen Firma. Selbst ein Meinungsaustausch "kann" zur ordnungsgemäßen Erledigung der BR Arbeit von Nöten sein.
21.07.2005 um 21:41 Uhr
Sorry Werner! Ich wollte Ihnen nicht zu nahe treten. Mir ging es nur darum, Klaus ganz deutlich zu machen, daß der Arbeitgeber zur Kostenübernahme nur verpflichtet ist, wenn der betriebene Aufwand für die ordnungsgemäße Erledigung der BR-Arbeit in seinem Betrieb erforderlich war. Natürlich kann dazu auch ein Informationsgespräch mit einem anderen BR gehören.
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