Verweigerung Fahrtkostenerstattung
Hallo liebes Forum,
Unser AG verweigert die Fahrtkostenerstattung bei der Fahrt zu Weiterbildungen. Ebenso untersagt er das Nutzen von Dienstfahrzeugen zu Weiterbildungen. In einem speziellen Fall wurde eine WB quasi angewiesen durch den AG. Diese zu besuchen war Bedingung um neue Geräte benutzen zu dürfen. Was können wir tun? Danke für Eure Beiträge
Community-Antworten (5)
02.02.2023 um 14:11 Uhr
Einen Rechtsanwalt einschalten ....
02.02.2023 um 14:11 Uhr
Den AG fragen, wie man an den Weiterbildungsort kommen soll. Neue Geräte? Evtl. besteht da ein Mitbestimmungsrecht durch den BR. Falls die Fahrtkosten schon angefallen sind, kann man gegen den AG klagen.
03.02.2023 um 14:05 Uhr
Es gibt zwei Wege:
Gegen den AG auf Erstattung der Fahrtkosten klagen oder sie von der Steuer absetzen (werden voll angerechnet - natürlich alle Belege aufheben).
Da es hier um betriebsbedingte Weiterbildung geht würde ich einen RA hinzuziehen und die Kostenübernahme einklagen. Um das dann ein für alle mal zu klären würde ich danach mit einer BV beim AG auf der Matte stehen. Sowas z.b. https://www.betriebsrat.com/musterbetriebsvereinbarung/21768/373480/beruflichen-weiterbildung
06.02.2023 um 21:11 Uhr
Vielen Dank für die Antworten. Ich hoffe, wir finden einen guten Weg. Auf jeden Fall wird es ein Gespräch geben in welchem geklärt werden muss ob es sich um einen Einzelfall handelt oder generell so gehandhabt wird. Eine Betriebsvereinbarung für zukünftige Angelegenheiten dieser Art scheint mir aber der beste Weg zu sein.
07.02.2023 um 06:01 Uhr
Was bedeutet "quasi" angewiesen? Hat er oder hat er nicht? Um was für eine Schulung ging es konkret? Welche Geräte sollten angeschafft werden?
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